Volkswagen baut 35.000 Stellen ab, Continental streicht bis Ende 2026 weitere 3.000 Jobs, IAV schließt Standorte. In der deutschen Automobilindustrie sind binnen zwölf Monaten über 51.000 Arbeitsplätze weggefallen – fast sieben Prozent aller Stellen laut Statistischem Bundesamt. Was viele Autobesitzer dabei vergessen: Wenn Händler in die Insolvenz schlittern, sind ihre Garantie- und Gewährleistungsrechte in Gefahr.
Die Krise trifft auch Händler hart
Hersteller kürzen Produktionsvolumen und Händlermargen gleichzeitig. Viele Autohäuser, die bereits durch die Elektromobilität-Umrüstung hohe Investitionen getätigt haben, geraten jetzt unter Druck. Laut Branchenbeobachtern ist die Zahl der Händlerinsolvenzen 2025 und im ersten Quartal 2026 deutlich gestiegen – besonders bei mittelgroßen Mehrmarkenhändlern und reinen Verbrenner-Spezialisten.
Für Käufer bedeutet das: Wer heute ein Fahrzeug kauft oder einen Werkstattauftrag vergibt, könnte morgen mit einem insolventen Vertragspartner konfrontiert sein.
Gewährleistung vs. Garantie – der entscheidende Unterschied
Viele Autobesitzer verwechseln diese beiden Begriffe. Im Insolvenzfall ist die Unterscheidung entscheidend:
Gewährleistung (gesetzlich): Die zweijährige gesetzliche Gewährleistung richtet sich ausschließlich gegen den Verkäufer – also den Händler, nicht den Hersteller. Geht der Händler pleite, wird dieser Anspruch zur Insolvenzforderung. In der Praxis erhalten Käufer als ungesicherte Gläubiger bestenfalls wenige Cent pro Euro zurück. Die Rechte bestehen formal, sind aber kaum noch durchsetzbar.
Herstellergarantie (freiwillig): Die Garantie gibt der Hersteller – und sie bleibt auch bei Händlerinsolvenz vollständig bestehen. BMW, Mercedes, VW und die meisten anderen Marken gewähren Herstellergarantien direkt, unabhängig davon, welcher Händler das Fahrzeug verkauft hat. Wer also einen Mangel entdeckt, der unter die Herstellergarantie fällt, kann direkt zum nächsten Vertragshändler.
Wichtig: Gebrauchtwagenkäufern steht die Händlergewährleistung oft nur noch für ein Jahr zu (vertraglich auf zwölf Monate verkürzt). Auch hier gilt: Händlerinsolvenz macht diesen Anspruch nahezu wertlos.
Was passiert, wenn Ihr Autohändler insolvent wird?
Drei Szenarien sind zu unterscheiden:
Szenario 1 – Händler ist insolvent, bevor Sie das Auto bekommen: Haben Sie bereits bezahlt aber das Fahrzeug noch nicht erhalten, sind Sie ungesicherter Gläubiger. Ihre Zahlungsansprüche müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Wurde der Kaufpreis per Kreditkarte bezahlt, lohnt ein Rückbuchungsverfahren beim Kreditkartenanbieter.
Szenario 2 – Sie haben das Auto, suchen aber Gewährleistung: Formell können Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Praktisch ist die Aussicht gering. Reparaturen können Sie bei einem anderen Händler durchführen lassen und die Kosten als Insolvenzforderung anmelden.
Szenario 3 – Werkstattauftrag in Bearbeitung: Ist Ihr Fahrzeug bei einem insolventen Händler und soll nicht herausgegeben werden, greift das Zurückbehaltungsrecht des Insolvenzverwalters. Hier hilft nur schnelles anwaltliches Handeln.
Neue EU-Regeln ab September 2026
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler EU-weit einheitliche Labels verwenden, die Käufer klar über Gewährleistungsrechte und Herstellergarantien informieren. Die neue EU-Richtlinie verpflichtet zur sogenannten „harmonisierten Mitteilung" – Verbraucher sollen damit schneller erkennen, wer wofür haftet.
Für Autokäufer bedeutet das: Beim Kauf ab September 2026 müssen Händler transparenter dokumentieren, welche Rechte beim Händler enden und welche direkt vom Hersteller abgedeckt sind. Wer jetzt kauft, sollte sich diese Information bereits aktiv einfordern.
E-Auto-Besitzer: Zusatzrisiken beim Software-Support
Elektrische Fahrzeuge stellen eine neue rechtliche Dimension dar: Viele Funktionen – Reichweitenoptimierung, Fahrassistenz, Lademanagement – werden über Over-the-Air-Updates geliefert. Was passiert, wenn der Hersteller das Softwaregeschäft in Deutschland einstellt oder insolvent wird?
Die rechtliche Lage ist noch wenig erprobt. Grundsätzlich gilt: Vertraglich zugesicherte Softwareupdates zählen zum Kaufgegenstand. Stellt ein Hersteller diese ein, entsteht ein Mangel – mit Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Händler. Ob und wie diese im Insolvenzfall durchgesetzt werden können, ist eine komplexe Rechtsfrage, die Rechtsanwälte und Gerichte in den nächsten Jahren beschäftigen wird.
Was Sie jetzt tun können
Wer ein Fahrzeug gekauft hat oder kaufen möchte, kann das Risiko mit einigen Maßnahmen begrenzen:
Vor dem Kauf:
- Bonitätsprüfung des Händlers: Auf einschlägigen Wirtschaftsplattformen sind Insolvenzmeldungen einsehbar
- Anzahlungen minimieren: Möglichst wenig voraus zahlen, vorzugsweise per Kreditkarte
- Garantieschutz des Herstellers prüfen: Wie viele Jahre, welche Leistungen, direkte Abwicklung beim Hersteller?
Nach dem Kauf:
- Alle Unterlagen aufbewahren: Kaufvertrag, Garantieurkunde, Werkstattbelege
- Bei Händlerinsolvenz sofort aktiv werden: Insolvenzverwalter kontaktieren, Fahrzeugherausgabe sichern
- Anwalt für Kaufrecht oder Verbraucherrecht einschalten, wenn mehr als 2.000 Euro auf dem Spiel stehen
Bei Fahrzeugrückrufen gelten zusätzliche Regelungen, die Autohalter kennen sollten.
Leasingkunden und Finanzierungsnehmer: Was gilt hier?
Wer ein Fahrzeug geleast oder finanziert hat, ist in einer anderen rechtlichen Position als der Barkäufer:
Leasing: Das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft, nicht dem Händler. Leasinggesellschaften und Händler sind häufig wirtschaftlich verbunden (Captive-Finanzierung), aber rechtlich getrennt. Die Leasingrate läuft weiter, auch wenn der Händler insolvent ist. Mängelansprüche müssen oft direkt mit dem Hersteller verhandelt werden.
Finanzierung: Wurde das Fahrzeug über eine Autobank (z. B. VW Financial Services, BMW Bank) finanziert, ist die Bank Eigentümer bis zur letzten Rate. Händlerinsolvenz berührt den Finanzierungsvertrag nicht direkt – der Kreditvertrag läuft weiter. Allerdings können sich Serviceleistungen und Garantieabwicklung erschweren, wenn das Händlernetz der Marke schrumpft.
Wann lohnt anwaltlicher Rat?
Die Rechtslage bei Händlerinsolvenzen ist komplex – unterschiedliche Vertragstypen (Kauf, Leasing, Finanzierung), Insolvenzrecht, Garantieverträge und EU-Recht überlagern sich. Ein Rechtsanwalt für Verbraucherrecht oder Insolvenzrecht kann innerhalb kurzer Zeit klären, ob Ansprüche noch durchsetzbar sind und auf welchem Weg.
Erste Orientierung: Bei Schäden unter 500 Euro ist der Gang zum Anwalt selten wirtschaftlich. Ab 1.000 bis 2.000 Euro wird professionelle Unterstützung fast immer günstiger als der Verzicht auf mögliche Ansprüche. Gerade im Insolvenzrecht gelten kurze Fristen – wer zu lange wartet, verliert Rechte.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Garantie oder Insolvenz konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verbraucherrecht oder Insolvenzrecht.
Die Automobilindustrie steckt im größten Wandel seit Jahrzehnten. Wer als Verbraucher die rechtlichen Grundlagen kennt, ist besser aufgestellt – egal ob der Händler morgen noch existiert oder nicht.

Lena Müller