Auf der A3 bei Diez in Rheinland-Pfalz sind am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, zwei Männer im Alter von 56 und 74 Jahren ums Leben gekommen. Laut Autobahnpolizei Montabaur kam ihr Pkw in Fahrtrichtung Köln aus bislang unbekannter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen die Schutzplanke und überschlug sich. Zwei weitere Insassen wurden verletzt.
Die Frage, die Angehörige jetzt stellen: Gibt es Geld, und von wem?
Nach einem solchen Unfall stehen Familien vor einem Berg an Fragen, während die Ursache noch ermittelt wird. Nach Angaben der Polizei blieb die Anschlussstelle Diez für die Unfallaufnahme mehrere Stunden gesperrt. Ob Geschwindigkeit, Übermüdung, ein technischer Defekt oder ein medizinischer Notfall eine Rolle spielten, ist offen. Für die rechtliche Einordnung ist das aber nicht der erste Schritt. Angehörige müssen nicht abwarten, bis ein Gutachten vorliegt, um ihre Rechte zu sichern.
Entscheidend ist zunächst, wer in dem Wagen saß und in welcher Rolle. Fahrer und Mitfahrer werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Ebenso wichtig ist, wem das Fahrzeug gehörte und wie es versichert war.
Was das Gesetz Hinterbliebenen zugesteht
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 844 BGB drei Ansprüche, wenn jemand bei einem Unfall getötet wird, für den ein anderer haftet:
- Bestattungskosten: Wer sie tragen muss, kann sie vom Ersatzpflichtigen zurückfordern. Dazu zählen Beisetzung, Grabstein und üblicherweise auch die Überführung.
- Unterhaltsschaden: Hat der Verstorbene gesetzlich Unterhalt geschuldet, etwa an Ehepartner oder Kinder, muss der Ersatzpflichtige diesen Ausfall ausgleichen.
- Hinterbliebenengeld: Seit 2017 steht Menschen, die dem Getöteten besonders nahestanden, eine Entschädigung für das seelische Leid zu. Eine feste Summe nennt das Gesetz nicht. Gerichte orientieren sich an der Nähe der Beziehung und den Umständen des Todes.
Wichtig: Alle drei Ansprüche setzen voraus, dass ein anderer haftet. Das kann der Fahrer oder der Halter des Fahrzeugs sein, in der Praxis meist über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einem Alleinunfall ohne fremde Beteiligung hängt vieles davon ab, wer am Steuer saß und ob ihm ein Verschulden oder eine Betriebsgefahr des Wagens zuzurechnen ist.
Konkreter Fall: Wie die Ansprüche nach einem Alleinunfall aussehen können
Nehmen wir ein fiktives, aber realistisches Beispiel. Ein 56-jähriger Familienvater aus Bayern sitzt als Beifahrer im Wagen eines Bekannten. Er verdient 3.800 Euro netto im Monat und versorgt seine Ehefrau und ein 17-jähriges Kind. Der Wagen kommt von der Fahrbahn ab, der Beifahrer stirbt. Der Fahrer überlebt.
Wenn der Fahrer oder Halter haftet, dann gilt Folgendes:
- Bestattung: Die Familie macht etwa 9.000 Euro für Beisetzung und Grabstein geltend.
- Unterhalt: Von den 3.800 Euro Nettoeinkommen wird der Anteil berechnet, den der Verstorbene für die eigene Lebensführung verbraucht hätte. Der Rest ist der Unterhaltsschaden. Bei einer Familie mit Kind kann das mehrere Hundert Euro monatlich ausmachen, über Jahre gerechnet schnell einen sechsstelligen Betrag.
- Hinterbliebenengeld: Ehefrau und Kind können je eine Entschädigung verlangen. Gerichte sprachen in vergleichbaren Fällen häufig Beträge von etwa 10.000 Euro pro nahem Angehörigen zu, abhängig vom Einzelfall.
Wenn dagegen niemand haftet, etwa weil ein plötzlicher, nicht vorhersehbarer medizinischer Notfall des Fahrers die Ursache war, dann entfallen diese Ansprüche gegen den Fahrer oft ganz. In diesem Fall können andere Absicherungen greifen: eine Risikolebensversicherung, die Unfallversicherung des Verstorbenen oder eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Unterschied zwischen den beiden Wegen kann also fünf- bis sechsstellig sein. Deshalb lohnt sich die frühe Klärung der Haftungsfrage, bevor Angehörige vorschnell Erklärungen unterschreiben.
Fristen und Fallen, die Familien kennen sollten
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für einen Unfall im Oktober 2026 läuft sie demnach bis Ende 2029. Das klingt nach viel Zeit, doch Beweise gehen früher verloren: Fahrzeugdaten, Zeugenerinnerungen und Spuren an der Unfallstelle.
Kfz-Haftpflichtversicherungen melden sich in der Regel schnell bei Hinterbliebenen und bieten Abfindungen an. Solche Angebote sind nicht grundsätzlich unfair, aber sie decken häufig nur einen Teil der Ansprüche ab. Wer eine Abfindungserklärung unterschreibt, verzichtet meist auf spätere Forderungen, auch wenn sich der Schaden später als größer herausstellt.
Auch die Ermittlungsakte ist wertvoll. Über einen Rechtsanwalt können Angehörige Akteneinsicht beantragen und sehen, was die Polizei zur Ursache festgestellt hat. Bei Unfällen mit Toten ordnet die Staatsanwaltschaft häufig ein Sachverständigengutachten an. Das Ergebnis entscheidet oft über die Haftungsfrage.
Was Mitfahrer und verletzte Insassen beachten sollten
Nicht nur die Hinterbliebenen haben Rechte. Die beiden verletzten Insassen können Schmerzensgeld, Ersatz für Heilbehandlung und Verdienstausfall verlangen, sofern ein Haftender in Betracht kommt. Das Gesetz verlangt dafür kein besonders schweres Verschulden des Fahrers. Zusätzlich zu Fahrer und Halter zahlt im Zweifel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Deren Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro pro Unfall, sodass die Zahlungsfähigkeit selten das Problem ist, wohl aber die Durchsetzung.
Verletzte sollten ihre Arztberichte lückenlos sammeln, Krankschreibungen dokumentieren und keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Versicherung machen. Gerade bei Verletzungen, die erst nach Wochen ihr volles Ausmaß zeigen, wäre eine zu frühe Einigung ein Nachteil.
Was bei der Ursachenklärung jetzt passiert
Bei Unfällen mit Todesfolge ermittelt die Polizei von Amts wegen. Sie sichert Spuren, vermisst die Unfallstelle, dokumentiert Bremsspuren und die Endlage des Fahrzeugs und befragt Überlebende sowie Zeugen. Häufig wird das Fahrzeug beschlagnahmt, damit ein Sachverständiger es untersuchen kann. Dabei geht es um Reifen, Bremsen, Lenkung und mögliche Elektronikfehler.
Für Angehörige hat das Ergebnis doppelte Bedeutung. Zeigt sich ein technischer Mangel, kann neben dem Fahrer auch ein Werkstatt- oder Herstellerthema entstehen. Liegt die Ursache beim Fahrverhalten, richtet sich der Blick auf Fahrer und Haftpflichtversicherung. Beides lässt sich erst bewerten, wenn die Ermittlungsakte vorliegt. Genau deshalb sollten Betroffene früh Akteneinsicht über einen Anwalt beantragen und nicht auf Presseberichte vertrauen.
Auch die Frage der Mitverantwortung spielt eine Rolle. War ein Insasse nicht angeschnallt, kann das den Ersatzanspruch mindern. Ob das hier der Fall war, ist bislang nicht bekannt, und die Polizei hat dazu nichts mitgeteilt. Hinterbliebene sollten solche Punkte deshalb nicht selbst bewerten, sondern der Prüfung durch einen Fachmann überlassen.
Checkliste für die ersten Tage
Wer einen Angehörigen bei einem Verkehrsunfall verloren hat, muss in einer Ausnahmesituation viel organisieren. Diese Schritte helfen, nichts Wichtiges zu versäumen:
- Rechnungen für Bestattung, Überführung und Trauerfeier vollständig aufbewahren.
- Keine Abfindungs- oder Verzichtserklärung der Versicherung unterschreiben, bevor die Ansprüche geprüft sind.
- Gehaltsnachweise, Rentenbescheide und bestehende Versicherungspolicen des Verstorbenen zusammentragen, etwa Risikolebens- und Unfallversicherung.
- Name, Kennzeichen und Versicherung des beteiligten Fahrzeugs notieren, soweit bekannt.
- Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, bevor Gespräche mit der gegnerischen Versicherung beginnen.
Die Kosten für den Anwalt trägt bei bestehender Haftung häufig die Versicherung des Schädigers, und eine Rechtsschutzversicherung kann zusätzlich einspringen. Das sollte vorab geklärt werden.
Wer hilft: Das Zusammenspiel der Experten
Nach einem tödlichen Verkehrsunfall braucht eine Familie meist mehrere Fachleute. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt klärt Haftung, Ansprüche und Fristen und verhandelt mit der Versicherung. Für die technische Seite helfen unabhängige Kfz-Sachverständige, die ein Fahrzeug auf Defekte prüfen. Ein Vermögensberater kann zusätzlich einordnen, wie Abfindung, Rente und Versicherungsleistungen zusammen die Zukunft der Hinterbliebenen sichern.
Gerade bei der ersten Orientierung zählt Zeit. Ein früher Termin bei einem Anwalt für Verkehrsrecht kostet wenig im Vergleich zu den Folgen einer voreilig unterschriebenen Abfindung.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Beträge sind Orientierungswerte aus einem fiktiven Beispiel und keine Zusage für konkrete Ansprüche.
Auf Expert Zoom finden Betroffene Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verkehrs- und Versicherungsrecht, die Angehörige nach schweren Unfällen begleiten. Wie die Haftung bei anderen Autobahnunfällen aussieht, lesen Sie in unserem Beitrag zum Unfall auf der A1, und für die Lage an anderer Stelle der Strecke in der Analyse zum Unfall bei Triefenstein.

Lena Müller