Elektriker auf rotem Ziegeldach in Graz installiert Solarmodule auf einem Gründerzeithaus

Photovoltaik 2026 in Österreich: Förderungen, Anmeldung und Steuer

Lukas Lukas GruberAllgemein
8 Min. Lesezeit 15. Mai 2026

TL;DR: Eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach zahlt sich 2026 in Österreich mehr denn je aus – vorausgesetzt, Sie kennen die Förderwege, melden die Anlage korrekt an und verstehen die steuerlichen Spielregeln. Der EAG-Investitionszuschuss der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) gewährt Privatpersonen bis zu 200 € je Kilowatt-Peak (kWp) für neue Anlagen. Hinzu kommen Landesförderungen und steuerliche Vorteile wie der Nullsteuersatz auf PV-Module. Dieser Ratgeber erklärt alle drei Säulen – Förderungen, Anmeldepflicht und Steuern – klar und strukturiert Schritt für Schritt für das Jahr 2026.

EAG-Investitionszuschuss 2026: Was österreichische Haushalte erhalten

Der Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-Investitionszuschuss (EAG-Investitionszuschuss) ist die zentrale Bundesförderung für private PV-Anlagen in Österreich. Er wird über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt und jährlich in Ausschreibungsrunden vergeben. Für 2026 gelten voraussichtlich folgende Fördersätze – die genauen Kontingente werden nach Beschluss des Bundesministeriums für Klimaschutz veröffentlicht.

200 €/kWp
Fördersatz bis 10 kWp (Privathaushalt)
KPC/OeMAG, 2025
150 €/kWp
Fördersatz 10–100 kWp (gewerblich)
KPC/OeMAG, 2025
13 GW
PV-Ausbauziel Österreich bis 2030
EAG, § 4

Antragstellung und Fristen bei der KPC

Den Antrag stellen Sie ausschließlich online über das KPC-Förderportal (foerderportal.at). Der Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden – nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen. Sobald die Ausschreibungsrunde eröffnet ist, haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, Ihren Antrag einzureichen. Benötigte Unterlagen: Angebot eines zertifizierten Installationsbetriebs, Grundbuchauszug oder Mietvertrag sowie technische Daten der Anlage (kWp-Leistung, Modultyp, Wechselrichter). Nach Genehmigung haben Sie 18 Monate Zeit, die Anlage fertigzustellen und die Abrechnung einzureichen.

Was passiert, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist?

Die Kontingente der KPC-Ausschreibungen sind begrenzt und werden erfahrungsgemäß innerhalb weniger Stunden nach Öffnung vergeben. Wer keinen Platz erhält, kann sich für die nächste Runde anmelden. Alternativ greifen die Landesförderungen, die unabhängig von Bundesausschreibungen laufen und teils ganzjährig verfügbar sind.

Landesförderungen in Österreich: Zusätzliche Unterstützung der Bundesländer

Über den Bundesrahmen hinaus vergeben alle neun österreichischen Bundesländer eigene Zuschüsse für PV-Anlagen. Diese können mit dem EAG-Investitionszuschuss kombiniert werden, solange die Gesamtförderung 50 % der Investitionskosten nicht übersteigt. Einige Bundesländer koppeln ihre Programme an Speicherförderungen oder an die Kombination mit einer E-Ladestation.

Förderbeispiele aus ausgewählten Bundesländern

Niederösterreich: Das Programm „NÖ Ökostrompaket" fördert PV-Anlagen bis 5 kWp mit einem Pauschalbetrag von rund 900 € und kombiniert diesen optional mit einem Speicherzuschuss von bis zu 200 € pro kWh (max. 1.000 €). Antragsteller wenden sich an die eNu (Energie- und Umweltagentur Niederösterreich).

Steiermark: Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) und der Klima- und Energiefonds Steiermark fördern PV-Anlagen für Haushalte mit bis zu 1.500 € Pauschalzuschuss. Betriebe können über das Programm „Ökostrom Plus" höhere Summen beantragen.

Oberösterreich: Das Land OÖ gewährt über die Energie AG und die OÖ Landesförderungsstelle Zuschüsse von 200 bis 400 € für Kleinanlagen bis 5 kWp. Für Anlagen mit Speicher und Wallbox gelten Bonusbeträge.

Zum Merken: Kontrollieren Sie die aktuellen Programme auf den offiziellen Landeswebseiten, da Förderbeträge jährlich angepasst werden. Eine Kumulation von Bundes- und Landesförderung ist möglich – planen Sie dies in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung ein.

Anmeldepflicht für PV-Anlagen in Österreich: Was Sie nicht vergessen dürfen

Elektriker in Graz installiert Solarmodule auf einem roten Ziegeldach eines Gründerzeithauses

Die Installation einer Photovoltaikanlage ist in Österreich meldepflichtig – allerdings variiert der Umfang je nach Anlagengröße, Bundesland und Installationsort. Wer die Fristen versäumt, riskiert den Verlust von Förderansprüchen und im Extremfall eine Betriebsuntersagung durch den Netzbetreiber.

Netzanmeldung beim Netzbetreiber: Pflicht für alle Anlagen

Unabhängig von Bundesland und Anlagengröße gilt: Jede PV-Anlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeist oder netzgekoppelt betrieben wird, muss beim zuständigen Netzbetreiber (z.B. Netz Niederösterreich, Stromnetz Graz, Salzburg Netz) angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder über das Online-Portal des jeweiligen Netzbetreibers – in der Regel vor der Inbetriebnahme. Die Meldefrist beträgt typischerweise acht Wochen nach Fertigstellung. Der Netzbetreiber prüft Netzverträglichkeit und Einspeisebedingungen und stellt einen Einspeisevertrag aus, der Voraussetzung für die Abrechnung von Solaranlagen mit Carport-Konstruktionen und anderen Sonderformen ist.

Baugenehmigung: Wann ist sie erforderlich?

Anlagen auf dem Eigenheim-Dach sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, wenn die Anlage flächenbündig auf der Dachfläche montiert wird und keine wesentliche Veränderung des Ortsbildes bewirkt. Ausnahmen gelten bei:

  • Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden → immer Bewilligung der Denkmalschutzbehörde erforderlich
  • Freiflächenanlagen > 1 kWp → in der Regel baugenehmigungspflichtig
  • Aufgeständerte Anlagen auf Flachdächern > 5 kWp in Wien → Anzeige bei der MA 37 notwendig

Informieren Sie sich vor der Installation beim zuständigen Gemeindeamt oder Baurechtsamt. Eine fehlerhafte Anmeldung kann dazu führen, dass Förderanträge nachträglich abgelehnt werden.

Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen 2026 in Österreich

Österreichische Steuerspezialistin in Linz prüft Photovoltaik-Steuererklärung auf FinanzOnline

Die steuerliche Seite einer PV-Anlage betrifft sowohl die Umsatzsteuer als auch die Einkommensteuer. Seit der österreichischen Umsatzsteuerreform 2022 gelten für PV-Module erleichterte Regelungen, die 2026 weiterhin in Kraft sind.

„Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen ist für Privatpersonen deutlich vereinfacht worden. Wer seine Anlage korrekt beim Finanzamt erfasst, vermeidet spätere Nachforderungen und profitiert von allen Abzugsmöglichkeiten." – Mag. Claudia Hofer, Steuerberaterin in Graz, spezialisiert auf Energierecht

Umsatzsteuer: Nullsteuersatz und Kleinunternehmerregelung

Seit 1. Jänner 2024 gilt in Österreich ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 28 Abs. 52 UStG) auf die Lieferung und Installation von PV-Modulen sowie Wechselrichtern für Anlagen bis 35 kWp auf oder in der Nähe von Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Das bedeutet: Bei der Anschaffung fällt keine Umsatzsteuer an, und Privatpersonen müssen sich in der Regel nicht umsatzsteuerlich registrieren lassen.

Wer jedoch freiwillig zur Regelbesteuerung optiert (z.B. um Vorsteuer aus früheren Käufen zu lukrieren), muss auch die Einspeisevergütung der Umsatzsteuer unterwerfen. Für die meisten Privathaushalte empfiehlt sich die Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 55.000 € netto/Jahr).

Einkommensteuer: Einspeisevergütung und Eigenverbrauch

Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom sind in Österreich grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Für Privatpersonen gilt jedoch § 37a EStG: Liegen die Nettoeinspeiseerlöse unter 730 € pro Jahr, bleiben sie steuerfrei. Bei Überschreitung dieser Grenze sind die Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte zu deklarieren. Die Steuererklärung über FinanzOnline für das Steuerjahr 2026 muss bis 30. April 2027 eingereicht werden.

Für Unternehmen, die PV-Anlagen als Betriebsmittel nutzen, gelten die normalen Abschreibungsregeln (Absetzung für Abnutzung, AfA): PV-Anlagen werden über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben, was einer AfA-Rate von 5 % pro Jahr entspricht.

Batteriespeicher: Förderungen und steuerliche Besonderheiten 2026

Ein Batteriespeicher maximiert den Eigenverbrauch der selbst erzeugten Solarenergie und reduziert die Abhängigkeit vom Netz. In Österreich gibt es dafür sowohl separate Bundesförderungen als auch Landesförderungen – oft an die gleichzeitige Errichtung einer PV-Anlage geknüpft.

Bundesebene: Der EAG-Investitionszuschuss kann bei Antragstellung um eine Speicherkomponente erweitert werden. Der Fördersatz beträgt je nach Ausschreibungsrunde 200–250 € pro kWh nutzbarer Kapazität (max. 10 kWh gefördert). Ein Haushaltsspeicher mit 10 kWh Kapazität könnte demnach eine Förderung von bis zu 2.500 € erhalten.

Steuerlich gilt der Speicher als Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10–15 Jahren; für Unternehmen ist entsprechende AfA anwendbar. Für Privatpersonen, die den Speicher ausschließlich für den Eigenverbrauch nutzen, ergeben sich in der Regel keine zusätzlichen steuerlichen Pflichten, sofern die jährlichen Einspeiseerlöse unter der 730-€-Grenze bleiben.

Tipp: Kombinieren Sie Anlage und Speicher in einem gemeinsamen Antrag. Getrennte Anträge zu verschiedenen Zeitpunkten führen häufig dazu, dass der Speicher in einer anderen, möglicherweise bereits ausgeschöpften Ausschreibungsrunde landet.

Energiegemeinschaften: PV kollektiv nutzen und gemeinsam fördern lassen

Eine zunehmend attraktive Alternative zur privaten Einzelanlage sind Energiegemeinschaften nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). In einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) schließen sich Nachbarn, Wohnhausanlagen oder Gewerbebetriebe zusammen, um gemeinsam erzeugte Solarenergie innerhalb der Gemeinschaft zu teilen. Die Abrechnung erfolgt über den Netzbetreiber, der den lokalen Ausgleich zwischen Produzenten und Verbrauchern koordiniert.

Steuerlich gilt: Erträge aus einer EEG werden den Teilnehmern entsprechend ihrem Anteil zugerechnet. Die 730-€-Freigrenze gilt pro Teilnehmer. Für die Gemeinschaft als solche empfiehlt sich die Rechtsform des Vereins oder der Genossenschaft, da dies administrative Vorteile bei Förderanträgen und Netzanmeldungen bietet.

EEGs können den EAG-Investitionszuschuss ebenfalls beantragen – die Förderobergrenze von 200 €/kWp gilt auch hier, jedoch ist die anrechenbare Anlagengröße auf die installierte Gesamtkapazität der Gemeinschaft begrenzt. Einige Bundesländer haben zusätzliche Fördertöpfe speziell für gemeinschaftliche Anlagen eingerichtet. Praxisbeispiel: In Graz haben sich 2024 zwölf Haushalte zusammengeschlossen und eine gemeinsame 50-kWp-Anlage auf dem Dach eines Gründerzeithauses errichtet. Dank Bundes- und Stadtförderung wurden 40 % der Investitionskosten gedeckt; die jährliche Stromkostenersparnis liegt pro Haushalt bei durchschnittlich 380 € [Energieagentur Steiermark, 2025]. Ähnliche Projekte entstehen derzeit in Linz, Salzburg und Innsbruck – ein Zeichen dafür, dass gemeinschaftliche PV-Lösungen 2026 zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Schritt für Schritt: PV-Anlage in Österreich 2026 anmelden und Förderung beantragen

Die folgende Checkliste führt Sie durch den gesamten Prozess – von der Planung bis zur steuerlichen Erfassung:

  1. Angebote einholen: Mindestens drei Vergleichsangebote von zertifizierten PV-Installateuren einholen. Achten Sie auf den Nachweis nach EN 62446 (Abnahmeprüfung).
  2. Förderantrag vor Baubeginn stellen: KPC-Förderportal foerderportal.at prüfen, ob eine Ausschreibungsrunde offen ist. Alternativ Landesförderung beantragen.
  3. Baugenehmigung oder Anzeige prüfen: Beim Gemeindeamt klären, ob für Ihre Anlage eine Bewilligung erforderlich ist (besonders bei Freiflächen, Denkmalschutz oder Wien).
  4. Netzanmeldung beim Netzbetreiber: Formular einreichen (spätestens 8 Wochen nach Fertigstellung). Einspeisevertrag abschließen.
  5. Inbetriebnahme und Protokoll: Lassen Sie den Installateur ein Abnahmeprotokoll ausstellen – dieses ist für Förderabrechnung und Steuernachweis erforderlich.
  6. Steuerliche Erfassung: Falls Einspeisevergütung > 730 € jährlich erwartet: steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Anlage im Anlagenverzeichnis erfassen (für Unternehmen).
  7. Fördernachweis und Abrechnung: KPC-Abrechnung mit Installationsnachweis, Netzanmeldebestätigung und Rechnung einreichen (innerhalb von 18 Monaten nach Förderzusage).

Häufige Fragen zu Photovoltaik 2026 in Österreich

Wer kann den EAG-Investitionszuschuss 2026 beantragen? Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Landwirte und Gemeinden sind antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass die Anlage in Österreich installiert wird und alle technischen Anforderungen der KPC-Ausschreibungsunterlagen erfüllt.

Kann ich Bundes- und Landesförderung gleichzeitig erhalten? Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Die Gesamtförderung darf jedoch 50 % der förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigen. Einige Bundesländer schließen eine Kumulation explizit aus oder begrenzen sie – prüfen Sie dies in den Förderrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes.

Muss ich meine PV-Anlage beim Finanzamt anmelden? Nicht automatisch. Sobald Sie jedoch Einspeisevergütungen erhalten, die die Einkommensteuerfreigrenze von 730 € jährlich übersteigen, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wenden Sie sich bei Unsicherheit an einen Steuerberater oder nutzen Sie die kostenlose Beratung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Was passiert, wenn ich die Netzanmeldung vergesse? Der Netzbetreiber kann den Anschluss verweigern oder die Einspeisung nachträglich sperren. Außerdem verlieren Sie möglicherweise den Anspruch auf Fördergelder, wenn die Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt. Handeln Sie daher unmittelbar nach Fertigstellung.

Ist ein Batteriespeicher 2026 separat förderfähig? Ja. Der EAG-Investitionszuschuss kann bei Einreichung auf einen Batteriespeicher ausgeweitet werden. Zusätzlich bieten mehrere Bundesländer (u.a. Niederösterreich, Tirol) separate Speicherförderungen an, die ganzjährig verfügbar sind.


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für Ihre individuelle Situation an einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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