Fachmann in Sicherheitsweste inspiziert Fassadendämmung an einem Einfamilienhaus in Linz, Österreich

Thermosanierung 2026 in Österreich: Förderungen richtig nutzen

Lukas Lukas GruberAllgemein
8 Min. Lesezeit 15. Mai 2026

Die Gebäudesanierung in Österreich wird 2026 durch das Thermosanierungsprogramm und mehrere ergänzende Bundesförderungen gezielt unterstützt. Hauseigentümerinnen und -eigentümer können für Dämmmaßnahmen, den Fenstertausch oder den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme substanzielle Zuschüsse erhalten – teils bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist in der Regel ein aktueller Energieausweis und die Beauftragung zertifizierter Fachbetriebe. Dieser Leitfaden erklärt, welche Maßnahmen 2026 gefördert werden, wer antragsberechtigt ist und wie Sie den Antrag korrekt stellen, um keine Fördergelder zu verlieren.

Warum Österreich 2026 eine Sanierungswelle braucht

Österreich hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Der Gebäudesektor ist dabei ein Schlüsselbereich: Rund 28 % der österreichischen CO₂-Emissionen entstehen durch Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung in Wohn- und Gewerbegebäuden [Umweltbundesamt Österreich, 2024].

Von den rund 2,2 Millionen Wohngebäuden in Österreich wurden schätzungsweise 40 % vor 1980 errichtet – zu einer Zeit, als Wärmedämmung kaum eine Rolle spielte. Diese Gebäude verbrauchen im Schnitt zwei- bis dreimal so viel Energie wie vergleichbare Neubauten [Österreichische Energieagentur, 2024]. Die EU-Gebäuderichtlinie 2026 (EPBD) erhöht den Druck weiter: Bis 2033 müssen die energetisch schlechtesten Wohngebäude der EU auf zumindest Klasse E gebracht werden.

Für Privateigentümerinnen und -eigentümer bedeutet das: Wer jetzt saniert, handelt nicht nur klimabewusst, sondern sichert auch den Marktwert seiner Immobilie und senkt die laufenden Betriebskosten dauerhaft.

Das Thermosanierungsprogramm 2026: Förderung für die Gebäudehülle

Das Thermosanierungsprogramm ist das zentrale Bundesförderprogramm für energetische Gebäudesanierungen in Österreich. Es wird von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz abgewickelt. Das Programm fördert Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf eines Gebäudes spürbar senken – also alles, was die Gebäudehülle dichter und wärmer macht.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind im Rahmen des Thermosanierungsprogramms folgende Einzelmaßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände (Wärmedämmverbundsystem oder hinterlüftete Fassade)
  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke oder des Fußbodens gegen Erdreich
  • Fenstertausch: Ersatz alter Fenster durch Dreifachverglasung mit niedrigem U-Wert (≤ 0,9 W/m²K)
  • Erneuerung von Außentüren auf aktuellen Wärmeschutzstandard

Für eine Basisförderung genügt eine Einzelmaßnahme. Höhere Zuschüsse gibt es bei einer umfassenden Sanierung, die mehrere Maßnahmen kombiniert und dabei einen definierten Effizienzstandard (z. B. klima:aktiv Bronze) erreicht.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für Mehrparteienhäuser können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder gemeinnützige Bauvereinigungen Anträge stellen. Wichtig: Das Gebäude muss sich auf österreichischem Staatsgebiet befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits als Wohngebäude genutzt werden. Neubauten sowie noch nicht bewohnte Gebäude sind vom Thermosanierungsprogramm ausgeschlossen.

Förderhöhen 2026: Was Sie konkret erhalten können

Die Höhe der Bundesförderung richtet sich nach dem Sanierungsumfang und dem erreichten Effizienzstandard. Folgende Richtwerte gelten für das Förderjahr 2026:

20–30 %
Basisförderung (Einzelmaßnahme)
KPC / BMK, 2026
bis 40.000 €
Max. Förderung bei umfassender Sanierung
Sanierungsoffensive 2024–2026
bis zu 55 %
Gesamtförderung inkl. Landesförderung
Klima- und Energiefonds, 2025
40–60 %
Typische Heizkosteneinsparung nach Sanierung
Österreichische Energieagentur, 2024

Hinzu kommen Landesförderungen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind. In der Steiermark, in Niederösterreich und in Wien gibt es besonders attraktive Ergänzungsförderungen, die die Bundesförderung auf bis zu 55 % der Gesamtkosten anheben können. Grundsätzlich gilt: Bundes- und Landesförderungen können kombiniert werden – eine doppelte Förderung für dieselbe Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen.

Merke: Die maximale Förderung erhalten Sie bei einer umfassenden Sanierung, die alle Maßnahmen der Gebäudehülle kombiniert und zusätzlich den Heizungstausch auf ein erneuerbares System umfasst.

Weitere geförderte Maßnahmen rund um die Gebäudesanierung 2026

Österreichischer Bauarbeiter in Graz installiert Dämmplatten auf einer Hausfassade – Thermosanierung in der Praxis

Thermosanierung ist nur ein Teil des österreichischen Fördermosaiks. Parallel dazu stehen weitere Programme zur Verfügung, die mit dem Thermosanierungsprogramm kombinierbar sind.

Heizungstausch: „Raus aus Öl und Gas"

Die Initiative „Raus aus Öl und Gas" fördert den Umstieg von fossilem auf erneuerbares Heizen. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, eine Biomasse-Zentralheizung oder einen Fernwärmeanschluss tauscht, erhält einen Zuschuss von 75 % der förderungsfähigen Kosten, wenn gleichzeitig thermische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden [Klima- und Energiefonds, 2025]. Für den alleinigen Heizungstausch ohne Sanierungsmaßnahmen liegt der Zuschuss bei 50 %.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bereits abgeschlossene oder begonnene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Photovoltaik und Stromspeicher

Wer bei der Sanierung auch die Eigenstromerzeugung in Betracht zieht, kann im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) Investitionsförderungen für Photovoltaik-Anlagen beantragen. Die Photovoltaik-Förderung 2026 über das EAG bietet sowohl Einmalzuschüsse als auch Marktprämien für eingespeisten Strom. Eine PV-Anlage auf einem frisch gedämmten Dach ist technisch optimal, da durch die verbesserte Gebäudehülle der Eigenverbrauch maximiert wird.

Barrierefreies Wohnen und altersgerechter Umbau

Bundesländer und Gemeinden fördern auch den barrierefreien Umbau im Zuge einer Sanierung: Rampen, Treppenlifte, verbreiterung von Türrahmen oder die Anpassung von Badezimmern an Rollstuhlmaßnahmen werden mit Zuschüssen von 20–40 % der Kosten unterstützt. Diese Maßnahmen sind mit dem Thermosanierungsprogramm kombinierbar.

Schritt für Schritt zur Sanierungsförderung: Antragstellung 2026

Die Förderantragstellung in Österreich folgt einem klar geregelten Ablauf. Wer die Reihenfolge nicht einhält, riskiert den Verlust der Förderberechtigung.

1. Energieberatung in Anspruch nehmen Kontaktieren Sie eine anerkannte Energieberatungsstelle in Ihrem Bundesland (z. B. Energieberatung NÖ, Energie Steiermark oder die Wiener Wohnberatung). Die Beratung ist in den meisten Bundesländern kostenlos oder wird stark gefördert. Sie erhalten eine Einschätzung der sinnvollsten Maßnahmen und der erreichbaren Effizienzklasse.

2. Aktuellen Energieausweis einholen Bevor Sie einen Antrag stellen, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis Ihres Gebäudes (nicht älter als 10 Jahre). Für die Endabrechnung ist zusätzlich ein Energieausweis nach Abschluss der Sanierung erforderlich.

3. Förderantrag vor Baubeginn einreichen Der Antrag für das Thermosanierungsprogramm wird über das Online-Portal der KPC gestellt. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch: ausgefülltes Antragsformular, Gebäudedaten, Beschreibung der geplanten Maßnahmen und Kostenvoranschläge von zertifizierten Fachbetrieben.

4. Fachbetrieb beauftragen und Arbeiten durchführen Beauftragen Sie ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe – nur deren Rechnungen sind förderfähig. Während der Bauphase sollten alle Lieferscheine, Rechnungen und Protokolle sorgfältig aufbewahrt werden.

5. Endabrechnung und Auszahlung beantragen Nach Abschluss der Sanierung reichen Sie die Endabrechnung mit allen Belegen bei der KPC ein. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto – in der Regel innerhalb von acht bis zwölf Wochen. Eine vorzeitige Auszahlung von Teilbeträgen ist bei größeren Projekten möglich.

Typische Fehler bei der Förderantragstellung – und wie Sie sie vermeiden

Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer verlieren bares Geld, weil sie bei der Förderantragstellung formale Fehler machen. Die häufigsten Stolperfallen:

Antrag nach Baubeginn stellen: Wer die Arbeiten beginnt, bevor der Antrag genehmigt ist, verliert in den meisten Fällen den gesamten Förderanspruch. Die KPC betont ausdrücklich: Der Baubeginn vor der Zusage gilt als Förderausschlussgrund.

Nicht zertifizierte Betriebe beauftragen: Rechnungen von Betrieben ohne entsprechende Qualifikation (z. B. fehlende Gewerbeberechtigung) werden bei der Endabrechnung nicht anerkannt. Lassen Sie sich vorab die Zertifikate vorlegen.

Veralteten Energieausweis verwenden: Ein Energieausweis, der älter als 10 Jahre ist, wird nicht anerkannt. Planen Sie die Ausstellung rechtzeitig ein – die Kosten für den Energieausweis sind übrigens selbst ein förderfähiger Bestandteil des Antrags.

Landes- und Bundesförderungen nicht kombinieren: Viele Eigentümer beantragen nur die Bundesförderung und übersehen die ergänzende Landesförderung ihres Bundeslandes. Ein Vergleich lohnt sich: Auf klimaaktiv.at finden Sie eine Übersicht aller Landes- und Bundesförderprogramme.

Langfristige Vorteile: Mehr als nur niedrigere Energiekosten

Österreichische Hausbesitzerin in Salzburg bespricht Energieausweis und Sanierungsplan mit einem Fachberater

Eine umfassende Gebäudesanierung rentiert sich über viele Jahre und bietet Vorteile, die über die Energieeinsparung hinausgehen.

Wohnkomfort und Gesundheit

Gut gedämmte Gebäude halten im Winter warm und im Sommer kühl. Kältezonen an Wänden und Fenstern, die zu Schimmelbildung führen können, werden durch eine fachgerechte Dämmung dauerhaft beseitigt. Studien des Österreichischen Instituts für Gesundheit und Umwelt (ÖIGE) belegen, dass sanierte Wohnungen die Atemwegserkrankungsrate ihrer Bewohnerinnen und Bewohner um bis zu 30 % senken können [ÖIGE, 2023].

Immobilienwert und Verkaufschancen

Ein verbesserter Energieausweis erhöht den Marktwert einer Immobilie messbar. Gebäude in der Energieeffizienzklasse A oder B erzielen bei Verkauf oder Vermietung in österreichischen Städten durchschnittlich 10–15 % höhere Preise als vergleichbare Objekte in schlechter Energieklasse [Immobilien Rating GmbH, 2024]. Mit der schrittweisen Umsetzung der EU-Sanierungspflicht wird dieser Wertunterschied in den kommenden Jahren weiter zunehmen.

Unabhängigkeit von fossilen Energiepreisen

Wer seine Gebäudehülle dämmt und gleichzeitig auf eine Wärmepumpe umsteigt, macht sich von den Preisschwankungen fossiler Energieträger weitgehend unabhängig. Angesichts der Entwicklungen bei Erdgaspreisen – und der damit verbundenen steigenden Netzgebühren für Erdgas 2026 – ist dieser Aspekt 2026 besonders relevant.

Häufig gestellte Fragen zur Gebäudesanierung 2026

Muss ich den Antrag vor oder nach der Sanierung stellen? Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt und genehmigt worden sein. Nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. Notmaßnahmen wegen akuter Schäden) gibt es Regelungen für nachträgliche Anträge – diese müssen jedoch sofort nach dem Notfall eingereicht werden.

Kann ich Förderungen aus mehreren Programmen gleichzeitig beantragen? Ja, die Kombination von Bundesförderung (KPC) und Landesförderung ist möglich, solange die Gesamtförderung die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Manche Bundesländer verlangen, dass der Bundesantrag zuerst gestellt wird. Eine doppelte Förderung für dieselbe Maßnahme über zwei separate Programme ist ausgeschlossen.

Welche Energieeffizienzklasse muss mein Haus nach der Sanierung erreichen? Das hängt von der Förderungsart ab. Für die Basisförderung bei Einzelmaßnahmen gibt es keine Mindestklasse – es gelten lediglich technische Mindeststandards (z. B. U-Werte für Fenster und Dämmung). Für die erhöhte Förderung bei umfassender Sanierung muss ein bestimmter klima:aktiv-Standard (Bronze, Silber oder Gold) erreicht werden, der im Energieausweis nach Sanierung nachgewiesen wird.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Sie erhalten eine schriftliche Begründung. In den meisten Fällen können fehlende Unterlagen oder technische Mängel nachgereicht bzw. nachgebessert werden. Bei grundsätzlicher Ablehnung (z. B. wegen Programmausschöpfung) besteht die Möglichkeit, in der nächsten Förderperiode erneut einen Antrag zu stellen.


Wichtig zu wissen: Die attraktivsten Förderkonditionen für die Gebäudesanierung gelten typischerweise für den Beginn eines Förderjahres, da die Mittel gedeckelt sind. Informieren Sie sich bereits im Herbst/Winter über die Programme des Folgejahres und sichern Sie sich Ihre Einreichung frühzeitig, bevor Budgets ausgeschöpft sind.


Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Förderbedingungen und -höhen können sich jederzeit ändern. Holen Sie sich vor der Antragstellung eine individuelle Beratung bei einer anerkannten Energieberatungsstelle oder einem Fachexperten Ihres Vertrauens ein.

Jetzt handeln: Die nächsten Schritte für Ihre Sanierung

Die Gebäudesanierung 2026 in Österreich bietet durch das Thermosanierungsprogramm und ergänzende Bundesprogramme eine der attraktivsten Förderkonstellationen der vergangenen Jahre. Wer jetzt handelt, profitiert von günstigen Zinsen, stabilen Materialpreisen und gut gefüllten Fördertöpfen.

Konkrete erste Schritte: Beauftragen Sie eine Energieberatung in Ihrem Bundesland, lassen Sie den Energieausweis erstellen und holen Sie mindestens drei Kostenvoranschläge von zertifizierten Fachbetrieben ein. Registrieren Sie sich auf umweltfoerderung.at für Benachrichtigungen, sobald neue Förderkontingente freigegeben werden – bei beliebten Programmen sind die Budgets innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft.

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