FinanzOnline 2026: Frist läuft – Was Österreicher bei der Steuererklärung jetzt nicht vergessen dürfen

Frau prüft Steuererklärungsunterlagen am Schreibtisch mit Laptop und FinanzOnline-Portal
Markus Markus WeberVermögensberatung
4 Min. Lesezeit 27. April 2026

Die Frist für die Steuererklärung 2026 rückt näher: Für Papier-Einreicher endet die Abgabepflicht am 30. April 2026 – also in wenigen Tagen. Wer via FinanzOnline einreicht, hat bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) verzeichnet derzeit Rekordmengen an Einreichungen über sein Online-Portal. Angesichts der neuen steuerlichen Erleichterungen für 2026 lohnt es sich, die Unterlagen genau zu prüfen.

Was ändert sich 2026 bei der Steuererklärung?

Das Steuerjahr 2026 bringt für österreichische Arbeitnehmer und Selbstständige eine Reihe von Verbesserungen. Durch die Abschaffung der Kalten Progression passen sich Steuerstufen automatisch an die Inflation an – konkret um 2,63 Prozent für das aktuelle Jahr. Das bedeutet: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei.

Der Grundfreibetrag steigt auf 13.539 Euro – ein spürbarer Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Wer weniger verdient, zahlt damit gar keine Lohnsteuer. Das Bundesministerium für Finanzen empfiehlt, auch bei niedrigen Einkommen eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, da häufig Rückerstattungen möglich sind.

Laut einer aktuellen Auswertung des BMF übersteigt die durchschnittliche Steuerrückerstattung in Österreich erstmals 1.000 Euro – vor allem durch die neuen Absetzbeträge und gestiegenen Freibeträge.

Pendlerpauschale und Pendlereuro – jetzt verdreifacht

Die wohl größte Änderung für viele Berufstätige: Der Pendlereuro wurde mit 1. Jänner 2026 von 2 auf 6 Euro pro Kilometer verdreifacht. Wer täglich 30 Kilometer zur Arbeit fährt, bekommt nun bis zu 360 Euro mehr pro Jahr zurück – automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung.

Kombiniert mit der Pendlerpauschale (kleine oder große, je nach Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel) können Pendler in diesem Jahr erheblich mehr geltend machen als in den Vorjahren. Viele Arbeitnehmer unterschätzen diesen Absetzbetrag – ein häufig übersehener Punkt, der einen Vermögensberater oder Steuerexperten besonders wertvoll macht.

Detaillierte Informationen zur Pendlerpauschale und dem verdreifachten Pendlereuro 2026 finden Sie in unserem aktuellen Beitrag.

Familie und Kinder: Mehr Geld zurück als je zuvor

Für Familien wurde der Familienbonus Plus auf 2.200 Euro pro Kind und Jahr erhöht (für Kinder unter 18 Jahren). Der Bonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur als Freibetrag berechnet – das macht ihn besonders wirksam.

Für Kinder über 18, die noch in Ausbildung sind, gilt ein angepasster Bonus von 700 Euro jährlich. Wer den Familienbonus bisher nicht oder nur teilweise beantragt hat, kann dies rückwirkend für bis zu fünf Jahre nachholen. Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Rückerstattung haben – hier kann ein Steuerberater oder Vermögensexperte einen wesentlichen Unterschied machen.

Was Vermögensberater bei Ihrer Steuererklärung prüfen sollten

Die Komplexität des österreichischen Steuerrechts nimmt jährlich zu. Ein erfahrener Vermögensberater kann weit mehr als nur die offensichtlichen Absetzbeträge prüfen. Dazu gehören:

Sonderausgaben: Kirchenbeitrag, Spenden an begünstigte Einrichtungen und bestimmte Versicherungsprämien sind absetzbar. Viele Steuerpflichtige vergessen, diese konsequent zu erfassen.

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten oder behinderungsbedingte Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.

Werbungskosten: Homeoffice-Pauschale (bis zu 300 Euro pro Jahr), Fachliteratur, Fortbildungskosten und Arbeitsmittel mindern die Steuerbemessungsgrundlage.

Kapitalerträge: Wer Wertpapiere oder andere Kapitalanlagen hält, sollte die automatisch einbehaltene KESt mit einem Experten besprechen. Verluste aus Vorjahren können unter Umständen verrechnet werden. Wie das beim Trade Republic Steuerreport 2026 konkret funktioniert, erfahren Sie in unserem Detailbericht.

Hinweis: Die steuerliche Situation ist individuell. Die Angaben in diesem Artikel ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich die Konsultation eines qualifizierten Steuerberaters oder Vermögensexperten.

Kalte Progression abgeschafft: Was das konkret bedeutet

Seit 2023 gilt in Österreich: Steigt das Einkommen nur wegen der Inflation, zahlt man nicht automatisch mehr Steuern. Die Steuerklassen werden jährlich angepasst, sodass die sogenannte Kalte Progression entfällt. Für das Steuerjahr 2025 (Einreichung 2026) beträgt die Anpassung 2,63 Prozent – was sich direkt auf die Berechnung des zu versteuernden Einkommens auswirkt.

Das bedeutet konkret: Wer 2025 eine Lohnerhöhung erhalten hat, die der Inflation entspricht, zahlt nicht mehr Steuern als zuvor. Und wer keine Lohnerhöhung bekommen hat, profitiert sogar von einer leichten Entlastung. Ein Vermögensberater kann prüfen, ob in Ihrem individuellen Fall zusätzliche Optimierungen möglich sind.

So reichen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung via FinanzOnline ein

Das Einreichen über FinanzOnline ist einfacher als viele denken. Die Schritte im Überblick:

  1. Login via Handy-Signatur oder ID Austria auf finanzonline.bmf.gv.at
  2. Formular auswählen: Für Arbeitnehmer das Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung)
  3. Belege digitalisieren: Rechnungen, Fahrtkosten-Nachweise, Kontoauszüge für Sonderausgaben
  4. Abschicken und Status verfolgen: Bescheid kommt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen

Wer sich unsicher ist, kann die Eingabe auch durch einen Steuer- oder Lohnverrechnungsexperten erledigen lassen. Seit Jänner 2026 gibt es über FinanzOnline auch eine neue kostenlose Vertretungsmöglichkeit für einfache Fälle.

Alle aktuellen Fristen und Formulare finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Frist abgelaufen? Diese Optionen haben Sie noch

Wer die Papierfrist am 30. April verpasst, kann bis 30. Juni über FinanzOnline einreichen – ohne Strafen. Darüber hinaus können Fristen auf Antrag verlängert werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt (Krankheit, Auslandsaufenthalt, komplexe Einkommenssituation).

Für Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Erklärung einzureichen, gilt sogar eine Frist von fünf Jahren rückwirkend. Das bedeutet: Wer 2021, 2022 oder 2023 keine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht hat, kann das noch heute tun und bisher entgangene Rückerstattungen einfordern.

Angesichts der neuen Absetzbeträge für 2026 – Pendlereuro, Familienbonus Plus, erhöhter Grundfreibetrag – lohnt sich die Einreichung für nahezu jeden Steuerpflichtigen. Ein Vermögensberater auf ExpertZoom kann Ihnen helfen, alle relevanten Positionen zu identifizieren und Ihre Rückerstattung zu maximieren.

Unsere Experten

Vorteile

Schnelle und präzise Antworten auf alle Ihre Fragen und Hilfsanfragen in über 200 Kategorien.

Tausende von Nutzern haben eine Zufriedenheit von 4,9 von 5 für die Beratung und Empfehlungen unserer Assistenten erhalten.

Kontaktieren Sie uns

E-Mail
Folgen Sie uns