Photovoltaik-Förderung 2026: Der erste EAG-Call öffnet am 23. April – was Hausbesitzer in Österreich jetzt vorbereiten müssen

Monteur installiert Photovoltaikmodule auf einem Hausdach

Photo : David Hawgood / Wikimedia

Martin Martin GruberDienstleistungen rund ums Haus
4 Min. Lesezeit 9. April 2026

Ab dem 23. April 2026 öffnet in Österreich das erste EAG-Förderfenster des Jahres — mit einem Budget von 40 Millionen Euro für neue Photovoltaikanlagen. Wer jetzt nicht vorbereitet ist, läuft Gefahr, die Frist zu verpassen und monatelang auf den nächsten Call zu warten.

Was steckt hinter dem EAG-Fördersystem?

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bildet das Rückgrat der österreichischen Energiepolitik bis 2030. Ziel ist es, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen auf 100% des nationalen Verbrauchs zu steigern. Photovoltaik spielt dabei eine Schlüsselrolle: Der Bund hat 250 Millionen Euro für den Ausbau auf 5 GW bis 2030 reserviert.

Das erste EAG-Förderfenster 2026 öffnet am 23. April und läuft nur wenige Tage. Ein zweites Fenster folgt am 16. bis 30. Juni 2026. Die Anträge werden nach dem Datum des Eingangs gereiht — wer früh antwortet, hat bessere Chancen.

Die Fördersätze auf einen Blick:

Anlagengröße Fördersatz (Investitionszuschuss)
Bis 10 kWp (Kategorie A) 160 €/kWp
10–20 kWp (Kategorie B) 150 €/kWp
20–100 kWp (Kategorie C) 140 €/kWp
Über 100 kWp (Kategorie D) 130 €/kWp

Zusätzlich gibt es einen „Made in Europe"-Bonus von 20% für Anlagen mit Modulen, die zu mindestens 60% in der EU produziert wurden — finanziert aus einem separaten Budget von 30 Millionen Euro.

Warum brauchen Sie einen zertifizierten Installateur?

Diese Frage hören viele Hausbesitzer nicht gern: Kann ich meine Photovoltaikanlage nicht einfach selbst installieren oder einen günstigen Anbieter aus dem Internet beauftragen?

Die Antwort ist eindeutig: Bei der EAG-Förderung ist ein zertifizierter Elektrotechnikbetrieb Pflicht. Der Installateur muss die Anlage beim Netzbetreiber anmelden, die technische Dokumentation für die Fördereinreichung liefern und die Einhaltung der ÖVE-Normen bestätigen. Fehlt die Zertifizierung, wird der Förderantrag abgelehnt — und im schlimmsten Fall erlischt der Netzanschluss.

Worauf sollten Hauseigentümer bei der Auswahl des Installateurs achten?

Zertifizierung und Referenzen: Der Betrieb muss im Installateurverzeichnis der E-Control gelistet sein. Fragen Sie nach abgeschlossenen EAG-geförderten Projekten — die Abwicklung läuft über die OeMAG Abwicklungsstelle AG, und erfahrene Installateure kennen die Anforderungen.

Angebotsprüfung: Ein seriöses Angebot umfasst die Modulmarke mit Ursprungsnachweis, die Wechselrichterspezifikation, die voraussichtliche Jahresertragsberechnung und die erwartete Amortisationszeit. Fehlen diese Angaben, ist Vorsicht geboten.

Kombination mit Stromspeicher: Die EAG-Förderung für Batteriespeicher läuft separat, ist aber mit der PV-Förderung kombinierbar. Die Bundesförderung beträgt 350 €/kWp für PV-plus-Speicher-Pakete bis zu 7.000 Euro Gesamtförderbetrag.

Landesförderungen nicht vergessen: Neben der Bundesförderung bieten fast alle Bundesländer eigene Zuschüsse. Wien fördert mit bis zu 1.000 €/kWp, Vorarlberg und Salzburg mit ähnlichen Beträgen. Diese können mit der EAG-Förderung gestapelt werden — was die effektive Amortisationszeit auf 7 bis 9 Jahre verkürzen kann.

Die häufigsten Fehler bei der Förderantragstellung

Laut der Abwicklungsstelle OeMAG werden rund 15% der Förderanträge aufgrund formaler Fehler zurückgezogen oder abgelehnt. Die drei häufigsten Probleme:

  1. Fehlende oder fehlerhafte Ursprungsnachweise für „Made in Europe"-Module: Der Antrag auf den 20%-Bonus erfordert ein Konformitätsdokument des Modulherstellers. Ohne dieses Dokument wird der Bonus nicht anerkannt.

  2. Falsche Leistungsangaben: Die kWp-Angabe muss der tatsächlichen Peakleistung der Module entsprechen, nicht der Wechselrichterleistung. Viele Haushalte ordnen sich irrtümlich der falschen Kategorie zu — was zu einer niedrigeren Förderung führt.

  3. Vorzeitiger Baubeginn: Wer die Anlage installiert, bevor der Förderantrag bewilligt ist, verliert den Anspruch. Die EAG-Förderung greift nur für Anlagen, deren Bau nach der Antragsbewilligung beginnt.

Was kostet eine Photovoltaikanlage nach Förderung wirklich?

Ein Rechenbeispiel für eine typische Eigenheimanlage in Österreich (Kategorie A, 6 kWp):

  • Bruttoanlagenpreis: circa 12.000 Euro (inkl. Montage und Anmeldung)
  • EAG-Investitionszuschuss (160 €/kWp × 6 kWp): 960 Euro
  • „Made in Europe"-Bonus (20% von 960 €): 192 Euro
  • Landesförderung (Beispiel Niederösterreich): 1.200 Euro
  • Nettoinvestition nach Förderungen: circa 9.648 Euro

Bei einem Eigenstromverbrauch von 60% und einem Strompreis von 28 Cent/kWh (Österreichs Energie, März 2026) ergibt sich eine Amortisationszeit von 8 bis 9 Jahren — mit steigender Tendenz bei weiteren Strompreiserhöhungen.

Jetzt handeln: Die nächsten Schritte

Das EAG-Förderfenster ab 23. April ist zeitlich begrenzt. Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte sofort mit der Vorbereitung beginnen:

  1. Angebote einholen: Mindestens drei Angebote von EAG-zertifizierten Betrieben vergleichen — auf Ursprungsnachweise und Kategorieeinstufung achten.
  2. Landesförderung prüfen: Auf der Website Ihres Bundeslandes (z. B. umweltfoerderung.at) nach kombinierbaren Programmen suchen.
  3. Antrag vorbereiten: Die OeMAG-Plattform stellt Musterformulare bereit. Ihr Installateur sollte die technischen Belege liefern.
  4. Bau erst nach Bewilligung starten: Kein Spatenstich vor der schriftlichen Förderzusage.

Ein erfahrener Handwerker für Photovoltaik kennt nicht nur die technischen Anforderungen, sondern auch die bürokratischen Fallstricke der EAG-Förderung. Expert Zoom hilft Ihnen, den richtigen zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region zu finden — bevor das Förderfenster am 23. April schließt.

Steuerliche Aspekte nicht vergessen

Neben der direkten Förderung gibt es steuerliche Erleichterungen, die viele Hausbesitzer übersehen. Seit 2024 gilt in Österreich eine Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 35 kWp auf privaten Wohngebäuden — das bedeutet konkret: Die Mehrwertsteuer von 20% entfällt, was bei einer 10.000-Euro-Anlage eine zusätzliche Ersparnis von 2.000 Euro ausmacht.

Außerdem können Unternehmer und Vermieter die Anlage als Betriebsmittel abschreiben. Hier empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater, um alle verfügbaren Absetzungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Stand der Förderkonditionen vom April 2026. Änderungen der Förderbedingungen bleiben dem Gesetzgeber vorbehalten. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die OeMAG Abwicklungsstelle AG oder Ihren Installateur.

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