Österreichischer Lkw-Fahrer prüft seine KV-Rechte 2026

Kollektivvertrag Güterbeförderungsgewerbe 2026 — Lohn, Rechte & Rechner

Anna Anna WeberRechtsanwälte
11 Min. Lesezeit 29. Mai 2026

Der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe regelt die Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen und Rechte von rund 100.000 Beschäftigten im österreichischen Transportgewerbe — von Lkw-Fahrern über Gabelstaplerfahrer bis hin zu Gefahrgutspezialisten. Die aktuelle Fassung gilt ab 1. Jänner 2026 und wurde am 16. Dezember 2025 zwischen der Gewerkschaft vida (Fachbereich Straße) und dem Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (WKO) abgeschlossen. Die Löhne stiegen je nach Lohngruppe um rund 2,7 bis 3,0 Prozent.

Ob Sie Berufskraftfahrer, Hilfsarbeiter oder Staplerfahrer sind — dieser Artikel erklärt Ihnen, welcher Mindestlohn Ihnen zusteht, was bei Überstunden, Taggeldern, Urlaub und Kündigung gilt, und wie Sie Ihre gesetzlichen Rechte in Österreich durchsetzen können.

Lohntabelle 2026 — Alle Lohngruppen im Überblick

Der KV unterscheidet zwischen elf Lohngruppen, die sich nach der Art des gefahrenen Fahrzeugs, der Befähigung (z. B. Berufskraftfahrerausbildung, Gefahrgutschein) und der Betriebszugehörigkeit staffeln. Alle nachfolgenden Beträge sind KV-Mindestlöhne brutto und gelten ab 1. Jänner 2026.

Gruppe 1 — Hilfsarbeiter, Garagenarbeiter, Lkw bis 3,5 t, Staplerfahrer

Betriebszugehörigkeit Stundenlohn Wochenlohn Monatslohn
bis 5 Jahre 12,34 € 493,60 € 2.134,82 €
über 5–10 Jahre 12,63 € 505,20 € 2.184,99 €
über 10–15 Jahre 12,96 € 518,40 € 2.242,08 €
über 15–20 Jahre 13,27 € 530,80 € 2.295,71 €
über 20 Jahre 13,60 € 544,00 € 2.352,80 €

Gruppe 2 — Lkw über 3,5 t bis 3 Achsen

Betriebszugehörigkeit Stundenlohn Wochenlohn Monatslohn
bis 5 Jahre 12,59 € 503,60 € 2.178,07 €
über 5–10 Jahre 12,92 € 516,80 € 2.235,16 €
über 10–15 Jahre 13,23 € 529,20 € 2.288,79 €
über 15–20 Jahre 13,63 € 545,20 € 2.357,99 €
über 20 Jahre 13,94 € 557,60 € 2.411,62 €

Gruppe 3 — Lkw über 3,5 t mit mehr als 3 Achsen

Betriebszugehörigkeit Stundenlohn Wochenlohn Monatslohn
bis 5 Jahre 12,78 € 511,20 € 2.210,94 €
über 5–10 Jahre 13,07 € 522,80 € 2.261,11 €
über 10–15 Jahre 13,44 € 537,60 € 2.325,12 €
über 15–20 Jahre 13,79 € 551,60 € 2.385,67 €
über 20 Jahre 14,12 € 564,80 € 2.442,76 €

Gruppe 4 — Kraftwagenzüge, Sattelkraftfahrzeuge, Partieführer, Platzmeister

Betriebszugehörigkeit Stundenlohn Wochenlohn Monatslohn
bis 5 Jahre 12,92 € 516,80 € 2.235,16 €
über 5–10 Jahre 13,23 € 529,20 € 2.288,79 €
über 10–15 Jahre 13,63 € 545,20 € 2.357,99 €
über 15–20 Jahre 13,94 € 557,60 € 2.411,62 €
über 20 Jahre 14,27 € 570,80 € 2.468,71 €

Gruppe 5a — Gefahrgutfahrer und Kranführer (ab 10 Metertonnen Hubkraft)

Betriebszugehörigkeit Stundenlohn Wochenlohn Monatslohn
bis 5 Jahre 13,23 € 529,20 € 2.288,79 €
über 5–10 Jahre 13,63 € 545,20 € 2.357,99 €
über 10–15 Jahre 13,94 € 557,60 € 2.411,62 €
über 15–20 Jahre 14,27 € 570,80 € 2.468,71 €
über 20 Jahre 14,58 € 583,20 € 2.522,34 €

Gruppe 6.1 / 6.2 / 6.3 — Berufskraftfahrer (mit CE-Schein und Weiterbildungspflicht)

Berufskraftfahrer mit absolvierter Grundqualifikation und 35-Stunden-Weiterbildung erhalten gegenüber Gruppe 2–4 einen Zuschlag, der die Qualifikation honoriert:

Gruppe Stundenlohn (bis 5 J.) Monatslohn (bis 5 J.)
6.1 — Lkw über 3,5 t bis 3 Achsen 12,92 € 2.235,16 €
6.2 — Lkw über 3,5 t mehr als 3 Achsen 13,29 € 2.299,17 €
6.3 — Sattelkraftfahrzeuge / Züge 13,63 € 2.357,99 €

Gruppe 7 — Kraftfahrer bei Heizöl-, Diesel- und Benzinlieferung / Mehrproduktebetrieb

Betriebszugehörigkeit Stundenlohn Monatslohn
bis 5 Jahre 13,94 € 2.411,62 €
über 5–10 Jahre 14,27 € 2.468,71 €
über 10–15 Jahre 14,60 € 2.525,80 €
über 15–20 Jahre 14,92 € 2.581,16 €
über 20 Jahre 15,22 € 2.633,06 €

Lehrlingseinkommen 2026

Lehrjahr Monatlich
1. Lehrjahr 910,79 €
2. Lehrjahr 1.291,88 €
3. Lehrjahr 1.710,07 €
4. Lehrjahr (duale Ausbildung) 1.951,73 €

Rechenformel: Monatslohn = Wochenlohn × 4,33; Stundenlohn = Wochenlohn ÷ 40 = Monatslohn ÷ 173.

Arbeitszeit, Überstunden und Lenkzeiten

Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden, die tägliche Höchstarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz (AZG) 10 Stunden. Der KV ermöglicht eine Durchrechnung über 26 Wochen (ab 1.1.2027 auf 39 Wochen ausgedehnt, ab 1.1.2028 auf 52 Wochen): In einzelnen Wochen darf bis zu 48 Stunden gearbeitet werden, solange der Durchschnitt bei 40 Stunden bleibt.

Überstundenzuschläge

  • Überstunden (Wochentag): +50 % des Grundstundenlohnes (§ 10 AZG)
  • Überstunden zwischen 20:00 und 05:00 Uhr: +100 % des Grundstundenlohnes
  • 24. und 31. Dezember nach 12:00 Uhr (Normalarbeitszeit): +50 % Zuschlag auf den Normal-Stundenlohn

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber sind ausstehende Überstunden mit 50 % Zuschlag abzugelten.

Lenk- und Ruhezeiten nach EU-Verordnung 561/2006

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (sogenannte VO-Fahrzeuge) gelten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr besondere Lenk- und Ruhezeitregeln:

Vorschrift Grenzwert
Tägliche Lenkzeit max. 9 Stunden (2× pro Woche bis 10 Stunden)
Wöchentliche Lenkzeit max. 56 Stunden
Lenkzeit in zwei Wochen max. 90 Stunden
Lenkpause 45 Minuten nach max. 4,5 Stunden Fahrt (oder 15 + 30 Min.)
Tägliche Ruhezeit mind. 11 Stunden (bis zu 3× pro Woche auf 9 Stunden kürzbar)
Wöchentliche Ruhezeit mind. 45 Stunden (kann auf 24 Stunden verkürzt werden)

Wichtig ab 1. Juli 2026: Die VO 561/2006 gilt für grenzüberschreitende Güterbeförderung und Kabotage bereits ab einem Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen (bisher 3,5 t). Fahrerkartenkosten (digitaler Tachograph) trägt der Arbeitgeber; bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der anteilige Rest zurückzuerstatten.

Urlaub und Sonderzahlungen

Gesetzlicher Mindesturlaub

Das österreichische Urlaubsgesetz (UrlG §2) gewährt mindestens 30 Werktage (= 5 Wochen) Jahresurlaub. Ab dem vollendeten 25. Dienstjahr erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage (= 6 Wochen). Bei unterjährigem Eintritt oder Austritt wird der Urlaub aliquot berechnet.

Für die Vorbereitung auf Berufsfahrerausbildungen (z. B. Führerscheinerwerb für höhere Klassen) gewährt der KV bis zu 3 Wochen (21 Kalendertage) unbezahlte Dienstfreistellung.

Sonderzahlungen — Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration

Beschäftigte im Güterbeförderungsgewerbe erhalten zwei Sonderzahlungen pro Jahr:

  • Urlaubszuschuss (13. Gehalt): fällig am 1. Juni — Betrag: 4,33 × KV-Normalwochenlohn + 25 %
  • Weihnachtsremuneration (14. Gehalt): fällig am 1. Dezember — Betrag: 4,33 × KV-Normalwochenlohn + 25 %

Lehrlinge erhalten je eine volle Monatslehrlingsentschädigung. Für Beschäftigte, die unterjährig eintreten oder ausscheiden, werden die Sonderzahlungen aliquot abgerechnet.

Steuerliche Begünstigung: Sonderzahlungen bis zum Jahressechstel (maximal 1/6 des laufenden Jahresbezugs, höchstens bis zu einem Jahresbezug von 86.000 €) werden gemäß § 67 Einkommensteuergesetz (EStG) mit einem begünstigten Steuersatz von nur 6 % besteuert — statt der regulären progressiven Tarife von bis zu 55 %.

Taggelder und Verpflegungsgeld

Fahrer, die außerhalb ihres Dienstortes eingesetzt werden, erhalten Verpflegungsentschädigung. Diese ist im KV detailliert geregelt und für das Jahr 2026 wie folgt festgelegt:

Inlandstaggelder

Vergütungsart Betrag (2026)
Tagesgeld (voller Kalendertag Österreich) 27,60 €
Stündliche Abrechnung (ab 3 Stunden) 2,30 € / Stunde
Nächtigungsgeld 15,00 € (oder tatsächliche Kosten, wenn höher)

Das Tagesgeld stieg gegenüber 2025 (26,40 €) um 4,55 %.

Auslandstaggelder (Auswahl)

Zielland Tagesgeld Nächtigungsgeld
Deutschland 29,80 € 23,62 €
Schweiz 31,02 € 27,48 €
Frankreich 27,48 € 20,19 €
Italien 30,14 € 23,62 €
Niederlande 29,80 € 23,62 €
Polen 27,48 € 21,19 €
Tschechien 25,94 € 20,42 €
UK / Nordirland 31,02 € 30,57 €
Skandinavien (NO, SE) 36,08 € 34,88 €

Der KV enthält eine vollständige Ländertabelle mit über 120 Destinationen weltweit.

Erschwernis- und Gefahrenzulagen

Tätigkeit Zulage
Klaviere, Tresore 23,41 € pro Stück
Schwergüter 250–500 kg 19,71 € pro Stück
Schwergüter ab 500 kg mind. 27,93 € (frei vereinbar)
Fahrzeugtransport 7,33 € / Tag
Möbeltransport (Handtragen) 7,33 € / Tag
Müllabfuhr 20,01 € / Tag
Schmutzzulage (Abfälle, Zement, Kohle etc.) 10 % des KV-Lohnes

Abfertigung — NEU und ALT

Abfertigung NEU (für Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2003)

Für alle Beschäftigten, die nach dem 1. Jänner 2003 ihren Dienst angetreten haben, gilt die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse). Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des Bruttobezugs (inkl. Sonderzahlungen) in eine MV-Kasse ein — unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis durch Kündigung, einvernehmliche Auflösung oder Entlassung endet. Das angesparte Kapital gehört dem Arbeitnehmer und kann beim Pensionsantritt, nach mindestens 3 Jahren Ansparen sowie unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig abgerufen werden (BMSVG §6).

Abfertigung ALT (für Dienstverhältnisse vor 1.1.2003)

Bei Beendigung durch den Arbeitgeber (oder einvernehmlich) gilt folgende Staffel nach dem Arbeiterabfertigungsgesetz:

Dienstjahre Abfertigungsanspruch
3–5 Jahre 2 Monatsentgelte
5–10 Jahre 3 Monatsentgelte
10–15 Jahre 4 Monatsentgelte
15–20 Jahre 6 Monatsentgelte
20–25 Jahre 9 Monatsentgelte
ab 25 Jahre 12 Monatsentgelte

Bei selbst gekündigten Arbeitnehmern entfällt die Abfertigung ALT — Ausnahme: Austritt wegen erheblicher Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

Kündigungsfristen

Kündigungen im Güterbeförderungsgewerbe werden zum Ende einer Lohnwoche (Sonntag) ausgesprochen. Während der Probezeit (erster Monat) kann das Dienstverhältnis jederzeit von beiden Seiten aufgelöst werden.

Dienstzeit Frist Arbeitgeber Frist Arbeitnehmer
bis 1 Jahr 1 Woche 1 Woche
1–5 Jahre 2 Wochen 2 Wochen
über 5 Jahre 3 Wochen 3 Wochen

Während der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bis zu 8 Stunden pro Woche bezahlte Freizeit zur Stellensuche gewähren.

Alle Lohn- und Gehaltsansprüche müssen innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten erlöschen sie gemäß KV-Artikel XII.

Sozialversicherung 2025/2026

In Österreich teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Die aktuellen Sätze (2025/2026, ASVG):

Beitragsart Arbeitnehmer (AN) Arbeitgeber (AG)
Krankenversicherung (KV) 3,87 % 3,78 %
Unfallversicherung (UV) 0,00 % 1,20 %
Pensionsversicherung (PV) 10,25 % 12,55 %
Arbeitslosenversicherung (AV) 3,00 % 3,00 %
Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 % (Wien)
Gesamt AN-Beitrag ~18,12 %
MV-Kasse (Abfertigung NEU) 1,53 %
Dienstgeberbeitrag (DB) 3,70 %
Dienstgeberzuschlag (DZ) ~0,40 %
Gesamt AG-Lohnnebenkosten ~26,16 %

Der Arbeitgeberanteil an der Unfallversicherung ist branchenspezifisch; im Transportgewerbe kann er leicht erhöht sein.

Einkommensteuer 2025/2026

Österreich kennt keinen gesetzlichen Mindestlohn; der KV legt die sektoriellen Mindestlöhne fest. Die Einkommensteuer (ESt) wird auf den laufenden Bezug nach der progressiven 7-Stufen-Staffel (Stand 2025 nach Kalte-Progression-Anpassung) bemessen:

Jahreseinkommen Steuersatz
bis 13.308 € 0 %
13.308 – 21.617 € 20 %
21.617 – 35.836 € 30 %
35.836 – 69.166 € 40 %
69.166 – 103.072 € 48 %
103.072 – 1.000.000 € 50 %
über 1.000.000 € 55 %

Wichtige Absetzbeträge:

  • Arbeitnehmerabsetzbetrag: 463 € / Jahr
  • Verkehrsabsetzbetrag (Pendler): bis 421 € / Jahr bei Pendleranspruch

Sonderzahlungsbegünstigung (§ 67 EStG): Das 13. und 14. Gehalt (insgesamt bis zu 1/6 des Jahresbezugs, maximal bei einem Jahresbezug von 86.000 €) wird mit lediglich 6 % ESt besteuert. Das bedeutet für einen Berufskraftfahrer mit 2.235 € Monatslohn eine Steuerersparnis von mehreren Hundert Euro jährlich.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung

Beschäftigte genießen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und dem GewO 1859 Schutz vor willkürlicher Entlassung. Der Betriebsrat — sofern vorhanden — muss bei Kündigungen informiert werden und kann Einspruch erheben.

Gleichbehandlung

Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung — auch bei Lohn und Arbeitsbedingungen.

Elternkarenz

Eltern haben Anspruch auf Karenz bis zum 2. Lebensjahr des Kindes (MSchG / VKG). Der Kündigungsschutz gilt während der Schwangerschaft und bis 4 Wochen nach Ende der Karenz. Das Kinderbetreuungsgeld wird über das AMS ausbezahlt.

Betriebsrat und Gewerkschaft

Arbeitnehmer haben das Recht, einem Betriebsrat beizutreten und die Gewerkschaft vida zu kontaktieren. vida bietet kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, Unterstützung bei Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten sowie Information über KV-Neuverhandlungen.

Arbeiterkammer (AK)

Die Arbeiterkammer (AK) bietet kostenlose Rechts- und Sozialberatung unter 0800 22 12 00 (kostenfrei in ganz Österreich). Die AK verfolgt auch ungerechtfertigte Lohnabzüge und Verstöße gegen den Kollektivvertrag.

Nützliche interne Ressourcen

Lesen Sie auch unsere Artikel über verwandte Kollektiv- und Tarifverträge in der Transportbranche:


Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Berechnungen sind indikativ — kein Rechtsrat. Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft vida, die Arbeiterkammer (AK, 0800 22 12 00) oder einen Arbeitsrechtsanwalt.

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