Autohaus König insolvent: Was mit Anzahlung und Neuwagenbestellung passiert

Kunde mit Kaufunterlagen vor einem Renault-Autohaus in Berlin

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Andreas Andreas WeberRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 16. Oktober 2026

Drei Interessenten wollen den insolventen Berliner Autohändler König übernehmen, und die Zeit drängt: Angebote sind laut Medienberichten bis zum 20. Oktober 2026 möglich, eine Entscheidung wird für den 2. November erwartet. Für Kunden mit einer Neuwagenbestellung, einer Anzahlung oder einem Wagen in der Werkstatt bleibt bis dahin vor allem eine Frage offen: Was gilt eigentlich für mein Geld und mein Auto?

Was ist bei Autohaus König passiert?

Die Autohaus Gotthard König GmbH hat laut Berichten am 26. August 2026 beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz beantragt. Anfang September ordnete das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und bestellte den Berliner Rechtsanwalt Rainer Eckert zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch die Tochter Autohaus König GmbH in Teltow ist betroffen.

Die Gruppe gilt als einer der größten Renault-Händler Deutschlands. Sie beschäftigt nach Angaben der Medienberichte rund 1.200 Menschen an mehr als 80 Standorten in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Als Ursachen nennt der Verwalter den Wandel vom Verbrenner zum Elektroantrieb, stärkeren Wettbewerb durch neue Marktteilnehmer und ein stagnierendes Neuwagengeschäft.

Am 10. Oktober 2026 berichtete der Berliner Kurier unter Berufung auf die „Welt“, dass sich zwei große Händlergruppen und der bisherige Gesellschafter beim Verwalter gemeldet haben. Verkauf, Werkstätten und Ersatzteilversorgung laufen vorerst weiter. Das Unternehmen betont, für Kunden ändere sich nichts. Diese Zusage ist allerdings keine rechtliche Garantie.

Wird mein Kaufvertrag jetzt automatisch beendet?

Nein. Ein Insolvenzantrag beendet Verträge nicht von selbst, und ein vorläufiges Verfahren ist noch kein eröffnetes Verfahren. Das gilt auch für Ihren Kaufvertrag, solange er nicht erfüllt ist.

Entscheidend ist § 103 der Insolvenzordnung (InsO). Sobald das Verfahren eröffnet ist, entscheidet der Insolvenzverwalter bei beidseitig noch nicht erfüllten Verträgen, ob er die Erfüllung verlangt oder ablehnt. Verlangt er sie, wird Ihr Auto geliefert, und Sie zahlen den Restpreis. Lehnt er sie ab, bleibt Ihnen in der Regel nur eine Insolvenzforderung, die Sie beim Verwalter anmelden müssen.

Ein Verkäufer in der Insolvenz kann also liefern oder nicht. Sie sollten den Vertrag deshalb weder selbst für erledigt erklären noch vorschnell kündigen. Wer unüberlegt zurücktritt, verschlechtert unter Umständen seine Position.

Was passiert mit meiner Anzahlung?

Eine Anzahlung ist keine Lieferzusage. Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, wird aus dem Anspruch auf das Fahrzeug oder auf Rückzahlung meist eine Insolvenzforderung. Am Ende erhalten Gläubiger dann nur eine Quote, und die fällt bei Handelsunternehmen oft niedrig aus.

Zwei Regeln helfen im Alltag:

  • Zahlen Sie den Restbetrag nur gegen Lieferung oder in Abstimmung mit dem Verwalter, nicht aus Sorge „auf Verdacht“.
  • Haben Sie die Anzahlung per Kreditkarte geleistet, prüfen Sie ein zeitlich begrenztes Chargeback bei Nichtlieferung. Fristen laufen, also warten Sie nicht ab.

Auch eine vollständige Bezahlung macht Sie nicht automatisch zum Eigentümer. Dafür braucht es eine Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe. Eine Fahrgestellnummer auf der Rechnung, eine Zulassung oder ein Fahrzeugbrief allein genügen nicht. Haben Sie und der Händler ausdrücklich vereinbart, dass das Auto bereits Ihnen gehört und nur beim Händler steht, kann Ihnen ein Aussonderungsrecht zustehen. Ohne diese Abrede ist Ihre Lage deutlich schwächer.

Konkretes Beispiel: Ein Elektro-Neuwagen, 4.000 Euro Anzahlung

Nehmen wir einen Berliner Kunden, der im Juni 2026 einen Renault für 32.000 Euro bestellt hat. Er hat 4.000 Euro angezahlt, das Auto ist für Dezember zugesagt, und sein Altwagen im Wert von etwa 9.000 Euro steht noch bei ihm in der Garage. Nun ist das Autohaus insolvent.

Was gilt, wenn der Verwalter Erfüllung verlangt? Dann wird das Auto geliefert, der Kunde zahlt die restlichen 28.000 Euro und gibt seinen Altwagen bei der Übergabe ab. Seine Anzahlung ist bereits angerechnet.

Was gilt, wenn der Verwalter die Erfüllung ablehnt? Dann hat der Kunde keinen Anspruch auf das Auto mehr. Seine 4.000 Euro werden zur Insolvenzforderung. Bei einer angenommenen Quote von 5 Prozent bekäme er am Ende nur rund 200 Euro zurück. Die Quote ist hier eine bloße Annahme für die Rechnung, tatsächliche Quoten stehen erst am Ende des Verfahrens fest. Sicher ist nur: Je höher die Anzahlung, desto größer das Risiko.

Und der Altwagen? Steht er noch bei ihm, kann er ihn behalten und das Geschäft „Zug um Zug“ abwickeln, also Auto gegen Auto. Hat er ihn bereits abgegeben und das Eigentum übertragen, kann er ihn nicht ohne Weiteres zurückfordern. War der Händler nur Vermittler und das Auto gehört weiter dem Kunden, kann ein Aussonderungsanspruch bestehen.

Praktisch heißt das: Sichern Sie Vertrag, Rechnungen, Zahlungsbelege, Fahrgestellnummer und Fahrzeugpapiere, und melden Sie sich schriftlich beim Verwalter. Bei einer Anzahlung ab etwa 2.000 Euro lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, bevor Sie weiterzahlen.

Und wenn mein Auto gerade in der Werkstatt steht?

Ein Fahrzeug, das Ihnen gehört, wird nicht Teil der Insolvenzmasse, nur weil es in der Werkstatt des Händlers steht. Sie können es grundsätzlich herausverlangen. Allerdings kann die Werkstatt für offene Reparaturkosten ein Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB geltend machen.

Holen Sie das Auto nicht eigenmächtig vom Hof. Dokumentieren Sie lieber Ihr Eigentum und den Werkstattauftrag, und lassen Sie die Herausgabe über die Geschäftsführung oder den Verwalter organisieren. Wer ohne Absprache handelt, riskiert unnötigen Streit.

Garantie, Gewährleistung und Leasing: Was bleibt bestehen?

Hier lohnt eine saubere Trennung.

Gesetzliche Gewährleistung: Sie richtet sich gegen den Verkäufer, also oft gegen den insolventen Händler. Ansprüche können schwer durchsetzbar sein, weil sie ebenfalls zur Insolvenzforderung werden können.

Herstellergarantie: Sie ist ein eigener Anspruch gegen den Hersteller und bleibt in aller Regel unberührt. Reparaturen sind oft auch in einer anderen Vertragswerkstatt möglich.

Leasing: Der Händler ist häufig nur Vermittler, der Leasinggeber ist die Bank oder Herstellerbank. Dann läuft der Vertrag weiter, und Sie dürfen die Raten nicht eigenmächtig einstellen. Ansprechpartner ist der Leasinggeber. War der insolvente Händler als Rückgabestelle vorgesehen, fragen Sie schriftlich nach einer Alternative und dokumentieren Zustand und Kilometerstand. Kündigen Sie keine Versicherung vorschnell und bestellen Sie kein Ersatzfahrzeug, solange der alte Vertrag ungeklärt ist.

Finanzierung: Kreditraten für bereits gelieferte Autos müssen weiterlaufen. Wurde das Auto nie geliefert, Kauf und Darlehen aber rechtlich verbunden sind, kann § 359 BGB unter Umständen erlauben, die Zahlung auszusetzen. Informieren Sie in diesem Fall Ihre Bank schriftlich und stoppen Sie keine Lastschrift auf eigene Faust.

Servicepakete und Gutscheine: Pakete, die nur der Händler verkauft hat, können zur Insolvenzforderung schrumpfen. Pakete von Herstellern oder externen Anbietern laufen häufig unabhängig weiter.

Worauf Sie in den nächsten Wochen achten sollten

Drei Termine und Schritte sind jetzt wichtig. Erstens, der 20. Oktober 2026 als genannte Frist für Angebote und der 2. November als erwarteter Entscheidungstermin: Danach wird klarer, ob ein Käufer die Verträge übernimmt. Zweitens, die Gläubigerfrist: Sobald das Verfahren eröffnet ist, veröffentlicht das Gericht eine Frist zur Forderungsanmeldung. Versäumen Sie sie nicht. Drittens, Ihre Unterlagen: Ordnen Sie alles chronologisch, bevor Sie mit Verwalter, Bank oder Leasinggeber sprechen.

Ähnliche Fragen stellen sich bei anderen Branchenkrisen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Automobilindustrie in der Krise: Was passiert mit Garantie und Käuferrechten und die Übersicht zu Lieferverzug bei Neuwagen am Beispiel des BMW iX3.

Den Wortlaut der gesetzlichen Regelung zur Erfüllung gegenseitiger Verträge finden Sie in § 103 der Insolvenzordnung.

Wann ein Rechtsanwalt sinnvoll ist

Ob eine Anzahlung gerettet werden kann, hängt vom Einzelfall ab: Vertragspartner, Eigentumsübergang, Zahlungsweg und Finanzierung spielen zusammen. Ein auf Insolvenz- und Kaufrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen, meldet die Forderung fristgerecht an und klärt, ob ein Aussonderungsrecht oder ein Widerruf der Finanzierung möglich ist. Bei Fragen zu Leasing oder Finanzierung kann zusätzlich ein Vermögensberater helfen, die Folgen für Ihre Liquidität einzuschätzen. Über Expert Zoom finden Sie passende Rechtsanwälte, die Ihren Fall einordnen, bevor Sie weitere Zahlungen leisten.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er fasst die allgemeine Rechtslage zusammen und stützt sich auf Medienberichte vom September und Oktober 2026, deren Angaben sich im laufenden Verfahren ändern können.

Bildnachweise : Dieses Bild wurde mittels künstlicher Intelligenz generiert.

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