Der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe regelt die Mindestlöhne, Zulagen, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen für rund 18.000 Sicherheitsbedienstete in Österreich. Der aktuelle KV gilt ab 1. Jänner 2026 und wurde am 24. November 2025 zwischen der Gewerkschaft vida (Fachbereich Gebäudemanagement) und dem Bundesgremium der gewerblichen Dienstleistungsunternehmen/Sicherheitsdienstleistungen in der WKO abgeschlossen. Die gewichtete Lohnerhöhung beträgt für 2026 rund 3,08 % — eine wichtige Verbesserung für alle Wachorgane, die unter diesen KV fallen.
Der KV gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben des Bewachungsgewerbes in Österreich beschäftigt sind und Wach-, Service-, Sicherheits- oder Sonderdienste erbringen. Ausgenommen sind leitende Angestellte und bestimmte Spezialisten. Ob Sie als Wachorganin oder Wachorgan im Museum, am Flughafen, im Mobilen Dienst oder im Veranstaltungssicherheitsdienst tätig sind — dieser KV bestimmt Ihr Mindestentgelt und Ihre Rechte.
Verwendungsgruppen und Lohntabelle 2026
Der KV Bewachungsgewerbe unterteilt die Beschäftigten in sechs Verwendungsgruppen (A–F) nach Qualifikation und Tätigkeitsschwerpunkt. Die Stundenlöhne ab 1. Jänner 2026 lauten:
| Verwendungsgruppe | Tätigkeit | Stundenlohn ab 1.1.2026 |
|---|---|---|
| A | Wachdienst (allgemein) | € 12,67 |
| B | Service- und Sicherheitsdienst (inkl. Museumsaufsicht B6: € 12,63) | € 13,87 |
| C | Sonderdienst (3 Untergruppen) | € 15,46 |
| D | Mobiler Dienst (8 Untergruppen) | € 13,95 |
| E | Veranstaltungssicherheitsdienste | € 12,67 |
| F | Flughafensicherheitsdienst | € 16,56 |
Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche, ca. 173 Stunden/Monat) errechnen sich folgende Bruttomonatsgehälter:
| VG | Brutto/Monat (ca.) |
|---|---|
| A | ca. € 2.192 |
| B | ca. € 2.400 |
| C | ca. € 2.675 |
| D | ca. € 2.414 |
| E | ca. € 2.192 |
| F | ca. € 2.865 |
Diese Beträge sind Mindestlöhne — Ihr tatsächliches Entgelt kann durch Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen höher sein.
Zulagen und Sonderzahlungen des KV 2026
Neben dem Grundstundenlohn sieht der KV Bewachungsgewerbe eine Reihe von Zulagen vor:
Nachtzulage: Ab 2026 beträgt die Nachtzulage € 1,26 pro Stunde (entspricht 10 % des Grundstundenlohns der Verwendungsgruppe A). Sie gilt für Arbeit in den Nachtstunden gemäß den KV-Bestimmungen.
Erschwernis- und Gefahrenzulage: Für besonders belastende oder gefährliche Tätigkeiten (§§ 23–24 KV) bestehen Ansprüche auf Erschwerniszulage bzw. Gefahrenzulage.
Sonderdienstvergütung: Für Tätigkeiten, die nicht zu den vereinbarten Aufgaben gehören, gebühren € 0,25 pro Stunde. Sonderdienste werden zusätzlich mit € 0,80 pro Stunde abgegolten.
Weitere Zulagen:
- Fahrradnutzung im Dienst: € 0,63 pro Schicht
- Diensthundhaltung: € 18,74 pro Schicht
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration (13. und 14. Monatslohn): Wie in anderen österreichischen Kollektivverträgen haben Wachorgane Anspruch auf ein Urlaubsgeld (13. Monatslohn, zahlbar vor dem Urlaub) und eine Weihnachtsremuneration (14. Monatslohn, zahlbar zum Jahresende). Diese Sonderzahlungen werden gemäß § 67 EStG mit dem begünstigten Steuersatz von 6 % (bis zu einem Jahresbezug von € 86.000) besteuert.
Arbeitszeit und Überstunden
Die Normalarbeitszeit beträgt gemäß Arbeitszeitgesetz (AZG) 40 Stunden pro Woche bzw. 8 Stunden pro Tag. Im Bewachungsgewerbe ist eine tägliche Ausdehnung auf bis zu 12 Stunden möglich, wenn Arbeitsbereitschaft (Rufbereitschaft) vereinbart ist.
Arbeitsbereitschaft:
- Bei Schichten von 6–8 Stunden: 2 Stunden Bereitschaft
- Bei Schichten über 8 Stunden: ein Drittel der Schichtdauer
Überstundenzuschläge gemäß AZG:
- Überstunden an Werktagen: Grundlohn + 50 % Zuschlag
- Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und wöchentlichen Ruhetagen: 100 % Zuschlag
- Arbeit am 24. und 31. Dezember (ab 12:00 Uhr): 100 % Zuschlag
Ruhezeiten: Zwei Ruhetage pro Kalenderwoche; diese können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag aufgeteilt werden. Finanzielle Abgeltung ist nach § 22 ARG möglich.
Urlaub und Krankenstand
Urlaubsanspruch: Wachorgane haben gemäß Urlaubsgesetz (UrlG) Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub pro Jahr (= 5 Wochen bei 6-Tage-Woche bzw. 25 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche). Ab 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage (6 Wochen). Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % erhalten 3 zusätzliche Werktage Urlaub pro Jahr.
Krankengeldanspruch bei Dienstverhinderung (KV §§):
| Dienstzeit | Anspruch |
|---|---|
| Ab 1 Monat | 7 Kalendertage je 6 Monate |
| Ab 1 Jahr | 14 Tage |
| Ab 3 Jahren | 21 Tage |
| Ab 5 Jahren | 28 Tage |
| Ab 10 Jahren | 42 Tage |
Sonstiger bezahlter Urlaub (KV): Heirat/eingetragene Partnerschaft: 2 Tage; Tod des Ehegatten/Partners: 2 Tage; Tod von Eltern oder Kindern: 1 Tag; Wohnungswechsel: 1 Tag.
Abfertigung: NEU und ALT
In Österreich gibt es zwei Abfertigungssysteme, je nach Eintrittsdatum:
Abfertigung NEU (für Eintritte ab 1.1.2003): Seit dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zahlt der Arbeitgeber jeden Monat 1,53 % des Bruttoentgelts (inkl. Sonderzahlungen) in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse). Das angesparte Kapital gehört der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer und kann beim Ausscheiden aus dem Betrieb (unter bestimmten Voraussetzungen) entnommen oder weitergeführt werden. Der Anspruch besteht ab einer ununterbrochenen Beschäftigung von mehr als einem Monat.
Abfertigung ALT (für Eintritte vor 1.1.2003): Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder einvernehmlicher Auflösung besteht folgender Anspruch (nach Dienstjahren):
| Dienstjahre | Abfertigung |
|---|---|
| 3–5 Jahre | 2 Monatsentgelte |
| 5–10 Jahre | 3 Monatsentgelte |
| 10–15 Jahre | 4 Monatsentgelte |
| 15–20 Jahre | 6 Monatsentgelte |
| 20–25 Jahre | 9 Monatsentgelte |
| Ab 25 Jahre | 12 Monatsentgelte |
Bei selbst gewählter Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht beim alten System in der Regel kein Anspruch auf Abfertigung.
Kündigungsfristen
Da der KV Bewachungsgewerbe für Arbeiter/innen gilt, richtet sich die individuelle Kündigung nach der Gewerbeordnung (GewO) sowie den KV-Bestimmungen. Soweit der KV keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze. Arbeitgeberseitige Kündigungen sind in der Regel zum Monatsletzten möglich, die Fristen richten sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses.
Für Angestellte im Bewachungsgewerbe (Bürotätigkeiten, leitende Funktionen) gilt zusätzlich § 20 Angestelltengesetz (AngG):
| Dienstjahre | Kündigungsfrist (AG-Kündigung) |
|---|---|
| Bis 2 Jahre | 6 Wochen |
| 2–5 Jahre | 2 Monate |
| 5–15 Jahre | 3 Monate |
| 15–25 Jahre | 4 Monate |
| Ab 25 Jahre | 5 Monate |
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt in der Regel 1 Monat (zum Monatsletzten), sofern der KV keine kürzere oder längere Frist vorsieht.
Sozialversicherung 2025/2026
Als Wachorgan entrichten Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur österreichischen Sozialversicherung. Die Beitragssätze 2025/2026 (Näherungswerte):
Arbeitnehmeranteil (ca. 18,12 %):
| Zweig | Beitragssatz |
|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 3,87 % |
| Pensionsversicherung (PV) | 10,25 % |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | 3,00 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) | 0,50 % (nur Wien) |
| Gesamt AN | ca. 18,12 % (Bundesländer außer Wien: 17,62 %) |
Arbeitgeberanteil (ca. 21,23 %):
| Zweig | Beitragssatz |
|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 3,78 % |
| Unfallversicherung (UV) | 1,20 % |
| Pensionsversicherung (PV) | 12,55 % |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | 3,00 % |
| MV-Kasse/Abfertigung NEU | 1,53 % |
| Dienstgeberbeitrag (DB) | 3,70 % |
| Zuschlag DZ | ca. 0,40 % |
| Gesamt AG | ca. 26,16 % |
Die Sozialversicherungsbeiträge finanzieren Ihre Ansprüche auf Krankenleistungen, Pension, Arbeitslosengeld und Unfallschutz.
Einkommensteuer 2025
Das Bruttoeinkommen wird in Österreich nach einer siebenstufigen ESt-Staffel (2025) besteuert. Die Grenzen werden jährlich an die Inflation angepasst (Abfederung der Kalten Progression):
| Jahreseinkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis € 13.308 | 0 % |
| € 13.308–21.617 | 20 % |
| € 21.617–35.836 | 30 % |
| € 35.836–69.166 | 40 % |
| € 69.166–103.072 | 48 % |
| € 103.072–1.000.000 | 50 % |
| Über € 1.000.000 | 55 % |
Wichtige Absetzbeträge:
- Arbeitnehmerabsetzbetrag: € 463/Jahr
- Verkehrsabsetzbetrag: bis € 421/Jahr (bei regelmäßigem Pendeln)
Begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen (§ 67 EStG): Urlaubsgeld (13. Monatslohn) und Weihnachtsremuneration (14. Monatslohn) unterliegen nur dem begünstigten Steuersatz von 6 %, soweit der Jahresbezug € 86.000 nicht übersteigt und die Zahlungen das Jahressechstel nicht überschreiten.
Nutzen Sie den kostenlosen Rechner oben, um Ihr voraussichtliches Nettoeinkommen 2026 zu berechnen.
Ihre Rechte als Wachorgan
Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe genießen Sie umfangreichen rechtlichen Schutz:
Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung: Kündigung, Entlassung und vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses unterliegen strengen gesetzlichen Voraussetzungen (GewO, AngG). Unbegründete Kündigungen können beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.
Gleichbehandlung: Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) schützt Sie vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung.
Elternkarenz und Kinderbetreuungsgeld: Mutterschutzgesetz (MSchG) und Väter-Karenzgesetz (VKG) gewähren Ihnen Anspruch auf Karenz bis zum 2. Lebensjahr des Kindes; der Arbeitsplatz ist gesetzlich geschützt.
Betriebsrat: In Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden (ArbVG). Dieser vertritt Ihre Interessen und hat Mitspracherecht bei betrieblichen Entscheidungen.
Arbeiterkammer (AK): Als Pflichtmitglied der AK haben Sie Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen. Hotline: 0800 22 12 00 (kostenfrei).
Gewerkschaft vida: Die Gewerkschaft vida verhandelt Ihren Kollektivvertrag und unterstützt Sie bei Konflikten mit dem Arbeitgeber. Kontakt: info@vida.at oder +43 1 534 44 79.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, die Arbeiterkammer (AK) unter 0800 22 12 00 oder einen Arbeitsrechtsanwalt.

Anna Weber

