Tourist am Flughafen schaut auf Abflugtafel mit Verspätungen bei Sturm

Sturm auf den Kanaren: Welche Rechte haben gestrandete Urlauber?

4 Min. Lesezeit 19. März 2026

Sturm „Therese" traf die Kanarischen Inseln am 18. März 2026 mit Windböen von bis zu 90 km/h und hat die Urlaubspläne Tausender deutscher Touristen durcheinandergebracht. Während das spanische Wetteramt AEMET Unwetterwarnungen für den gesamten Archipel ausgibt, stellen sich viele Reisende die entscheidende Frage: Wer zahlt, wenn der Urlaub ins Wasser fällt?

Was auf den Kanaren passiert — und was noch droht

Das Tiefdruckgebiet „Therese" hat am 18. März 2026 die Kanarischen Inseln mit voller Wucht getroffen. Die Regionalregierung aktivierte eine Unwetterwarnung der höchsten Stufe für Gran Canaria sowie Küstengefahrenwarnungen für den gesamten Archipel, berichtet Euro Weekly News.

Auf Teneriffa wurden der Teide-Nationalpark und das Teno-Gebirge gesperrt. Das „Tenerife Bluetrail"-Rennen wurde abgesagt. Meteorologen erwarten auf La Palma und La Gomera Regenmengen von bis zu 300 bis 400 Litern pro Quadratmeter — Werte, die laut spanischen Fachleuten für die Jahreszeit und den Breitegrad rekordverdächtig sind, so Wetteronline.

Dazu kommt eine Vorwarnung für Überschwemmungen: Kleine Flüsse und Barrancos können bei extremen Regenmengen innerhalb von Minuten anschwellen. Die schlechten Bedingungen sollen nach aktuellen Prognosen mindestens bis zum Wochenende anhalten.

Für Touristen bedeutet das: gestrichene Ausflüge, gesperrte Strände, Flugverspätungen — und in manchen Fällen Fragen zu Entschädigungen und Versicherungsleistungen.

Ihre Rechte als Urlauber bei Unwettern: Was gilt?

Bei wetterbedingten Reiseunterbrechungen gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Buchungsart und Vertragspartner. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, den Überblick zu behalten.

Pauschalreisende haben die stärksten Rechte. Wer einen Pauschalurlaub gebucht hat (Flug + Hotel), ist durch die EU-Pauschalreiserichtlinie geschützt. Wenn das Unwetter den Aufenthalt so stark beeinträchtigt, dass er nicht mehr „urlaubsmäßig durchgeführt werden kann", können Reisende unter Umständen eine Preisminderung oder Abhilfe vom Veranstalter verlangen. Maßgeblich ist, ob ein „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand" vorliegt — Sturm Therese erfüllt diese Definition.

Bei Flugverspätungen und -ausfällen greift die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004). Wichtig: Bei Unwettern als außergewöhnlichem Umstand entfällt der Anspruch auf die pauschale Entschädigungszahlung (250–600 €). Aber: Airlines müssen weiterhin Betreuungsleistungen erbringen — Mahlzeiten, Erfrischungen, bei langen Verzögerungen auch eine Hotelunterkunft und Kommunikationsmittel.

Haben Sie Ihren Rückflug verpasst? Wenn der Flug vom Veranstalter gestrichen wurde, haben Sie Anspruch auf Umbuchung oder vollständige Erstattung. Wurde der Flug aus eigenem Antrieb nicht angetreten, gilt dies in der Regel als Nichterscheinen und wird entsprechend behandelt.

Reiseversicherung: die entscheidende Frage. Ob Ihre Reiseversicherung Unwetterschäden abdeckt, hängt vom genauen Versicherungsumfang ab. Rücktrittsversicherungen decken häufig nur Rücktritt vor Reiseantritt. Eine Reiseabbruchversicherung kann Kosten bei einem vorzeitigen Ende der Reise übernehmen. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie Ihren Versicherer informieren, desto besser.

Was tun, wenn Sie aktuell betroffen sind?

Dokumentieren Sie alles. Machen Sie Fotos der Wetterlage, sammeln Sie amtliche Warnmeldungen (AEMET, Regionalregierung), und bewahren Sie alle Kommunikation mit Airline, Hotel und Reiseveranstalter auf. Diese Unterlagen sind im Streitfall entscheidend.

Kontaktieren Sie zuerst Ihren Reiseveranstalter. Fordern Sie schriftlich Betreuungsleistungen an, bevor Sie eigene Ausgaben machen. Sonst riskieren Sie, auf Kosten sitzen zu bleiben.

Achten Sie auf die Fristen. Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung verjähren — je nach Land — in der Regel nach zwei bis drei Jahren. Aber: Je früher Sie reagieren, desto höher die Erfolgschancen.

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung?

Wenn Ihr Reiseveranstalter sich weigert, Abhilfe zu leisten, oder die Airline bestreitet, dass ein Betreuungsanspruch besteht, lohnt sich die Einschaltung eines auf Reiserecht spezialisierten Anwalts. Gerade bei Pauschalreisen mit mehreren Leistungsträgern kann die Rechtslage komplex sein.

Ein Reiserechtsspezialist kann prüfen:

  • Ob eine Preisminderung des Reisepreises geltend gemacht werden kann
  • Ob Folgekosten (Umbuchungsgebühren, zusätzliche Übernachtungen) erstattungsfähig sind
  • Ob Ihre Reiseversicherung rechtswidrig geleistete Zahlungen verweigert
  • Ob außergerichtliche oder gerichtliche Schritte sinnvoll sind

Informieren Sie sich über die Konditionen — und konsultieren Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt auf Expert Zoom, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Anwalt.

Für die Zukunft: So schützen Sie sich besser

Der Sommer 2026 steht vor der Tür, und die Kanarischen Inseln bleiben ein beliebtes Reiseziel für Deutsche — trotz der Diskussion um Übertourismus und Klimarisiken. Wer vorausschauend plant, kann vielen Problemen aus dem Weg gehen.

Flexibel buchen. Immer mehr Airlines und Reiseveranstalter bieten kostenlose Umbuchungsoptionen an. Diese sind ihr Geld wert, wenn Unwetter aufziehen.

Reiseversicherung clever wählen. Achten Sie beim nächsten Abschluss auf den Schutzumfang: Eine kombinierte Rücktritts- und Abbruchversicherung mit Elementarschadenklausel bietet deutlich besseren Schutz als Basisprodukte.

Auf amtliche Warnungen reagieren. Wenn AEMET oder die Regionalregierung eine rote Warnstufe ausgeben, sollten Sie Ausflüge und geplante Küstenaktivitäten sofort absagen. Dies hilft auch, etwaige Versicherungsansprüche zu sichern — denn wer trotz amtlicher Warnung riskiert handelt, kann seinen Anspruch verlieren.

Sturm Therese ist eine Erinnerung daran, dass Unwetter nicht nur den Urlaub ruinieren können — sondern auch rechtliche und finanzielle Fragen aufwerfen, für die man gut beraten ist, vorbereitet zu sein. Wer im Streitfall auf einen erfahrenen Anwalt zählen kann, ist klar im Vorteil.


Quellen: Euro Weekly News (18. März 2026), Wetteronline (18. März 2026), Travelbook — Reiserecht bei Unwetter, AEMET-Warnungen.

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