Sturmtief Therese hat am 18. März 2026 die Kanarischen Inseln mit Windböen von bis zu 100 km/h, meterhohen Wellen und extremen Niederschlägen getroffen — und hinterlässt erhebliche Schäden an Häusern, Fahrzeugen und Infrastruktur. Was viele Betroffene jetzt beschäftigt: Wer zahlt für die Unwetterschäden?
Sturmtief Therese: Was auf den Kanaren passiert ist
Der Sturm Therese ist der 19. Namentlich benannte Sturm der Saison 2025/26 — und übertrifft damit den bisherigen Rekord von 17 Stürmen aus der Saison 2023/24. Seit dem 18. März 2026 treffen extreme Niederschläge von bis zu 250–300 Litern pro Quadratmeter die Inseln La Palma, La Gomera und Gran Canaria. Auf Teneriffa wurde der Insel-Notfallplan aktiviert.
Die spanische Wetterbehörde AEMET hat rote und gelbe Unwetterwarnungen für den gesamten Archipel ausgegeben. Der Flughafen Teneriffa Norte vermeldet Flugausfälle, Fährverbindungen zwischen den Inseln wurden eingestellt, und die Seilbahn zum Teide wurde vorsorglich gesperrt. Flutrisiken und Erdrutschgefahr bestehen vor allem an steilen Hängen.
Für Urlaubs- und Zweitwohnungsbesitzer stellt sich unmittelbar nach solchen Ereignissen eine entscheidende Frage: Bin ich versichert — und was muss ich jetzt tun?
Welche Versicherung greift bei Sturmschäden?
In Deutschland unterscheidet man zwischen verschiedenen Versicherungstypen, die jeweils unterschiedliche Schäden abdecken:
Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gebäude selbst — Dach, Fassade, Fenster, Türen — die durch Sturm (mindestens Windstärke 8, also ab ca. 63 km/h) verursacht werden. Schäden durch Leitungswasser infolge des Sturms (z. B. eingedrungenes Regenwasser) können ebenfalls enthalten sein, sofern der Sturm ursächlich war.
Hausratversicherung: Springt ein, wenn durch den Sturm Hausratgegenstände beschädigt werden — etwa Möbel, Elektronik oder Kleidung, die durch eingedrungenes Wasser vernichtet wurden.
Kfz-Teilkaskoversicherung: Übernimmt Fahrzeugschäden durch Sturm, Hagel oder umgestürzte Bäume — nicht aber Schäden durch selbst ausgelöste Unfälle auf sturmbetroffenen Straßen.
Elementarschadenversicherung: Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch oder starke Regenfälle sind oft nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Dafür brauchen Sie eine separate Elementarschadendeckung — ein Punkt, den viele Hausbesitzer erst nach dem Schadensfall entdecken.
Wichtig: Schäden an Ferienwohnungen im Ausland (z. B. auf den Kanaren) können steuerlich und versicherungsrechtlich anderen Regeln unterliegen als in Deutschland. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten.
Die häufigsten Fehler nach einem Unwetterschaden
Viele Hauseigentümer verlieren Versicherungsansprüche, weil sie nach einem Sturm die falschen Schritte einleiten. Diese Fehler sind besonders häufig:
- Keine sofortige Schadensdokumentation: Fotografieren Sie jeden Schaden ausführlich, bevor Sie aufräumen oder reparieren — ohne Fotos akzeptieren viele Versicherer keine Schadensmeldung.
- Zu späte Meldung: Die meisten Versicherungsverträge sehen eine Meldepflicht innerhalb von 48 bis 72 Stunden vor. Warten Sie nicht.
- Eigenreparatur ohne Absprache: Notmaßnahmen (z. B. ein Provisorium für das Dach) sind erlaubt und notwendig — weitergehende Reparaturen jedoch erst nach Abstimmung mit dem Versicherer.
- Fehlende Belege: Halten Sie alle Ausgaben für Sofortmaßnahmen mit Quittungen fest — sie sind in der Regel erstattungsfähig.
Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz auf den Kanaren: besondere Regeln
Wer auf den Kanarischen Inseln eine Wohnung oder ein Haus besitzt, steht vor einer anderen versicherungsrechtlichen Realität. Spanische Versicherungsverträge funktionieren nach anderen Regeln als deutsche Policen — und viele im Ausland abgeschlossene Verträge schließen bestimmte Naturereignisse aus.
Typische Problemzonen:
- Überschwemmungsschäden sind in Spanien oft nur über staatliche Ausgleichsfonds (Consorcio de Compensación de Seguros) abgedeckt — aber nur für dort versicherte Immobilien
- Mietausfallentschädigungen für gewerblich vermietete Ferienwohnungen erfordern spezielle Policen
- Steuerlich können ausländische Schäden an Ferienwohnungen unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden
Ein Handwerker oder Sachverständiger vor Ort dokumentiert den Schaden, aber für die rechtliche und steuerliche Einordnung lohnt sich die Beratung durch einen Fachmann, der sich in internationalem Immobilien- und Versicherungsrecht auskennt.
Über Expert Zoom finden Sie Handwerker und Hausexperten sowie Rechtsanwälte für Versicherungsrecht, die Ihnen bei der Schadensbewertung helfen.
Was ist zu tun, wenn Sie jetzt auf den Kanaren sind?
Falls Sie sich aktuell als Tourist oder Eigentümer auf den Inseln befinden, gilt:
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden
- Meiden Sie Küstengebiete und Berghänge bis zur offiziellen Entwarnung
- Dokumentieren Sie etwaige Schäden an Mietwagen, Hotel oder Wohnung sofort mit Fotos und Timestamps
- Kontaktieren Sie Ihre Reiseversicherung für Flugausfälle oder erzwungene Verlängerungen des Aufenthalts
Sturmtief Therese soll nach aktuellen Prognosen von AEMET bis mindestens Sonntag, den 23. März 2026 aktiv bleiben. Die intensivsten Niederschläge werden bis zum 25. März erwartet.
Eigenleistung oder Fachbetrieb: Wann brauchen Sie einen Handwerker?
Nach einem Sturmschaden am Haus stellen sich viele die Frage, was sie selbst reparieren können und wann ein Fachbetrieb unbedingt notwendig ist. Die Antwort hängt von Art und Umfang des Schadens ab.
Sicherheitsrelevante Schäden — immer ein Fachmann:
- Beschädigte Statik oder tragende Wände
- Schäden an der Dachkonstruktion oder am Gebälk
- Elektrische Anlagen, die durch Wasser beschädigt wurden (lebensgefährlich!)
- Gasanschlüsse oder Heizungsanlage
Kleinere Schäden — oft eigenständig lösbar:
- Ersetzen einzelner Dachziegel (wenn sicher erreichbar)
- Abdichten kleiner undichter Stellen mit Bitumenband
- Reinigung von Dachrinnen von Laub und Schutt
Lassen Sie die Schadenseinschätzung im Zweifel immer von einem zertifizierten Handwerker vornehmen, bevor Sie größere Eigenreparaturen durchführen. Die Versicherung kann Eigenreparaturen als Anerkenntnis werten und Ansprüche mindern.
Was jetzt zu tun ist: eine Checkliste für Betroffene
| Sofortmaßnahme | Priorität |
|---|---|
| Schäden fotografieren (vor dem Aufräumen) | Kritisch |
| Versicherung innerhalb von 48h informieren | Hoch |
| Notmaßnahmen durchführen (Dach sichern etc.) | Hoch |
| Belege und Quittungen sammeln | Mittel |
| Fachmann für Schadensschätzung hinzuziehen | Mittel |
| Rechtsberatung bei Streitfall mit Versicherer | Bei Bedarf |
