Deutscher Geschäftsführer prüft Vertragsunterlagen am Schreibtisch

BVB entlässt Sebastian Kehl sofort: Was das Arbeitsrecht für Führungskräfte bedeutet

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
3 Min. Lesezeit 22. März 2026

Borussia Dortmund und Sebastian Kehl haben sich am 22. März 2026 mit sofortiger Wirkung auf das Ende ihrer Zusammenarbeit geeinigt. Obwohl Kehls Vertrag noch bis Juni 2027 lief, wurde die Trennung einvernehmlich und ohne Einhaltung der Restlaufzeit vollzogen. Was steckt rechtlich dahinter – und was können Führungskräfte daraus lernen?

Was ist beim BVB passiert?

Am Sonntag, dem 22. März 2026, gab Borussia Dortmund bekannt: Sportdirektor Sebastian Kehl verlässt den Verein mit sofortiger Wirkung. Die Entscheidung fiel nach einem offenen Gespräch zwischen Kehl, BVB-Geschäftsführer Lars Ricken und Carsten Cramer. Ricken erklärte: „In einem sehr offenen Gespräch sind Sebastian Kehl, Carsten Cramer und ich zu der gemeinsamen Überzeugung gereift, dass im Sommer der richtige Zeitpunkt für Veränderungen gekommen ist."

Kehl war seit Sommer 2022 Sportdirektor beim BVB – zuvor vier Jahre lang Leiter der Lizenzspielerabteilung. In seiner Amtszeit führte er den Verein 2024 ins Finale der UEFA Champions League. Sein im Januar 2025 verlängerter Vertrag hätte noch 15 Monate gelaufen. Dennoch: Die Trennung erfolgte sofort, ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Restlaufzeit.

Einvernehmliche Aufhebung: Das steckt rechtlich dahinter

Der Fall Kehl ist ein Paradebeispiel für einen sogenannten Aufhebungsvertrag – eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vertragsende. Im deutschen Arbeitsrecht ist das zulässig, wenn beide Seiten zustimmen. Ein solcher Vertrag wird in der Praxis oft gewählt, wenn:

  • Ein Unternehmen schnell reagieren will, ohne eine Kündigungsschutzklage zu riskieren
  • Beide Parteien eine geordnete Trennung gegenüber einem langwierigen Rechtsstreit bevorzugen
  • Eine Abfindung gezahlt wird, die den Restvertrag ganz oder teilweise kompensiert

Ein wichtiger Punkt: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verliert in der Regel den Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens zwölf Wochen – die sogenannte Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit. Dies gilt auch für hochrangige Manager. Ausnahmen gibt es nur bei betriebsbedingter Kündigung ohne Eigeninitiative des Arbeitnehmers.

Was steht Kehl zu? Abfindung und Verschwiegenheit

Offizielle Zahlen wurden nicht genannt. In der Praxis orientieren sich Abfindungen bei Führungskräften am deutschen Arbeitsrecht und vertraglichen Vereinbarungen. Ein gängiger Richtwert lautet: 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei Kehl – rund acht Jahre im Verein – könnten das erhebliche Summen sein.

Hinzu kommen in solchen Verträgen typischerweise Klauseln zu:

  • Verschwiegenheitspflicht: Keine öffentlichen Stellungnahmen ohne Abstimmung
  • Wettbewerbsverboten: Zeitlich begrenzte Sperrfristen für vergleichbare Positionen
  • Freistellung: Der Arbeitnehmer erhält weiter Gehalt, muss aber nicht mehr erscheinen

Kehl selbst sagte: „Ich verdanke Borussia Dortmund sehr viel und bin stolz, rund 24 Jahre Teil der BVB-Familie gewesen zu sein."

Fristlose Kündigung vs. Aufhebungsvertrag: Der Unterschied zählt

Im Fußball und im Managementbereich verwechseln viele den Aufhebungsvertrag mit einer fristlosen Kündigung. Das sind zwei völlig verschiedene Instrumente:

Merkmal Aufhebungsvertrag Fristlose Kündigung
Zustimmung beider Parteien Ja Nein
Wichtiger Grund notwendig Nein Ja (z. B. Pflichtverletzung)
Anspruch auf Arbeitslosengeld Sperrzeit möglich Sofortiger Anspruch
Abfindung Verhandelbar Selten

Beim BVB handelt es sich eindeutig um einen Aufhebungsvertrag – keine Pflichtverletzung wurde genannt, der Ton blieb professionell und wertschätzend.

Was bedeutet das für Ihre eigene Situation?

Der Fall Sebastian Kehl zeigt: Auch bei langjährigen, erfolgreichen Führungskräften kann ein Vertragsverhältnis plötzlich enden. Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – ein Aufhebungsvertrag ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das weitreichende Konsequenzen hat.

Wer in einer ähnlichen Situation steht, sollte folgendes beachten:

  1. Nie vorschnell unterschreiben. Lassen Sie sich Zeit – in der Regel haben Sie mindestens einige Stunden, often auch Tage.
  2. Abfindung prüfen. Entspricht die Summe dem Marktstandard und Ihrer Beschäftigungsdauer?
  3. Sperrzeit einkalkulieren. Beim Arbeitsamt droht eine dreimonatige Sperrfrist – das kostet Geld.
  4. Wettbewerbsverbot verhandeln. Ein umfassendes Verbot muss entschädigt werden.
  5. Anwalt hinzuziehen. Ein spezialisierter Arbeitsrechtsanwalt kann entscheidende Details ausverhandeln.

Expertentipp: Gerade bei Führungspositionen mit komplexen Vertragsstrukturen, variablen Gehaltsbestandteilen (Boni, Aktienoptionen) und Wettbewerbsklauseln ist die anwaltliche Beratung keine Option, sondern eine Notwendigkeit.

Fazit: Professionalität zahlt sich aus

Die Trennung zwischen BVB und Sebastian Kehl verlief nach allem, was bekannt ist, professionell und respektvoll. Beide Seiten haben offenbar frühzeitig das Gespräch gesucht und eine Lösung gefunden, die einen öffentlichen Rechtsstreit vermeidet.

Das ist nicht selbstverständlich. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen bei Führungskräften dauern oft Monate und enden vor dem Arbeitsgericht. Wer seine Rechte kennt – und rechtzeitig einen erfahrenen Arbeitsrechtsanwalt einschaltet – ist klar im Vorteil.

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Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über das deutsche Arbeitsrecht. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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