Julian Brandt verlässt BVB: Was Arbeitnehmer beim freiwilligen Jobwechsel wissen müssen

Julian Brandt im Deutschland-Trikot bei einem Länderspiel 2018

Photo : Granada / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 11. April 2026

Julian Brandt hat Borussia Dortmund offiziell mitgeteilt, dass er seinen am 30. Juni 2026 auslaufenden Vertrag nicht verlängern wird. Nach sieben Jahren beim BVB verlässt der Nationalspieler den Verein — freiwillig und ablösefrei. Was für Fußballfans eine Nachricht ist, ist für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland eine alltägliche Situation: Wann kann ich meinen Arbeitsvertrag kündigen, und was muss ich dabei beachten?

Brandts Abschied: Ein Musterfall für die freiwillige Kündigung

Am 11. April 2026 tritt BVB gegen Bayer Leverkusen an — Julian Brandt könnte einen seiner letzten Bundesliga-Einsätze bestreiten. Der 29-jährige Mittelfeldspieler erzielte erst am 4. April 2026 noch das 2:0 in der 96. Minute gegen den VfB Stuttgart. Sieben Jahre, 7 Tore und 3 Torvorlagen in dieser Saison: eine starke Bilanz. Und trotzdem geht er.

Laut Bundesliga-Medienberichten vom April 2026 hat Brandt dem Verein bereits mitgeteilt, dass er keine Verlängerung anstrebt. Der Vertrag läuft zum Saisonende aus — kein Streit, keine Entlassung, keine Transfergebühren. Genau das unterscheidet eine freiwillige Kündigung von einer Entlassung — und genau hier liegt für Arbeitnehmer in Deutschland der entscheidende Unterschied.

Was bedeutet "Vertrag auslaufen lassen" rechtlich?

Wenn ein Arbeitnehmer seinen befristeten oder unbefristeten Vertrag auslaufen lässt bzw. selbst kündigt, spricht das deutsche Arbeitsrecht von einer Eigenkündigung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt dazu klare Rahmenbedingungen zur Verfügung, die jeden Arbeitnehmer betreffen.

Wichtig zu wissen: Bei einer Eigenkündigung droht in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von zwölf Wochen — das bedeutet, das Arbeitslosengeld I wird für diesen Zeitraum nicht ausgezahlt. Diese Sperrzeit kann jedoch vermieden werden, wenn ein sachlicher Grund für die Kündigung vorliegt, etwa ein bereits unterschriebener neuer Arbeitsvertrag.

Gemäß § 159 SGB III hat die Bundesagentur für Arbeit das Recht, eine Sperrzeit zu verhängen, wenn der Arbeitnehmer "die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat". Für Arbeitnehmer bedeutet das: Kündigen Sie erst, wenn Sie bereits eine neue Stelle gesichert haben — genau wie Julian Brandt, der bereits als Transferziel namhafter Clubs gehandelt wird.

Die wichtigsten Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Anders als im Profifußball, wo Verträge oft sehr individuell ausgehandelt werden, gelten im deutschen Arbeitsrecht gesetzliche Mindestkündigungsfristen nach § 622 BGB:

  • Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
  • Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
  • Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende

Julian Brandt ist seit 2019 bei BVB — das entspricht rund 7 Jahren Betriebszugehörigkeit. Im normalen Arbeitsleben würde er damit einer dreimonatigen Kündigungsfrist unterliegen. Im Profibereich gelten jedoch Sonderregeln, die vertraglich individuell festgelegt werden.

Tipp von Arbeitsrechtsexperten: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf eventuelle abweichende Regelungen — viele Arbeitgeber vereinbaren längere Fristen oder besondere Klauseln bei sogenannten "Schlüsselpositionen".

Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Wann ist das sinnvoll?

Eine Alternative zur Eigenkündigung ist der Aufhebungsvertrag — eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beide Seiten einigen sich auf einen Auflösungstermin und eventuelle Abfindungen. Das klingt attraktiv, hat aber einen Haken: Auch ein Aufhebungsvertrag kann zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn der Arbeitnehmer ihn auf eigenen Wunsch initiiert hat.

Laut Bundesagentur für Arbeit gilt: Eine Sperrzeit entfällt nur, wenn der Arbeitgeber mit einer betriebsbedingten Kündigung gedroht hat und der Aufhebungsvertrag dies lediglich vorweggenommen hat. Im Zweifelsfall: Immer zuerst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, bevor Sie unterschreiben.

Was tun bei einer unerwarteten Freistellung?

Manchmal kommt die Kündigung nicht vom Arbeitnehmer, sondern vom Arbeitgeber — und das mit sofortiger Freistellung. Auch das BVB-Umfeld kennt diese Situation: Im Januar 2026 wurde Sportdirektor Sebastian Kehl fristlos freigestellt. Für betroffene Arbeitnehmer stellen sich dann ganz andere Fragen: Gilt die Freistellung als bezahlte Auszeit? Darf ich einen neuen Job annehmen?

Die Antwort: Eine bezahlte Freistellung bedeutet, dass das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist weitergezahlt wird. Das Antreten einer neuen Stelle ist in der Regel erlaubt, kann aber Auswirkungen auf die Restzahlungen haben. Auch hier gilt: Expertenrat ist unerlässlich.

Mehr dazu, wie ein Arbeitsrechtsexperte in solchen Situationen helfen kann, lesen Sie im Artikel Schlotterbecks Vertragsverlängerung: Was Arbeitnehmer über ihre Rechte wissen sollten.

Wann brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Nicht jede Kündigung erfordert sofort einen Anwalt. Aber in diesen Situationen ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Bei Kündigung ohne nachvollziehbare Begründung (obwohl das Kündigungsschutzgesetz greift)
  • Wenn eine Abfindung im Raum steht — Höhe und Steuerpflicht sind komplex
  • Bei Freistellung und unklarer Gehaltsfortzahlung
  • Wenn Sonderkündigungsschutz gilt — z.B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft
  • Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird

Laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) wenden sich zu viele Arbeitnehmer erst dann an einen Anwalt, wenn die Klagefrist von drei Wochen nach der Kündigung bereits abgelaufen ist — dann ist jede Kündigungsschutzklage ausgeschlossen.

Fazit: Julian Brandts Abschied als Lehrstunde für Arbeitnehmer

Julian Brandt macht es vor: Wer seinen Job nach langer Zeit verlässt, sollte gut vorbereitet sein. Den neuen Vertrag unterschreiben, bevor man den alten kündigt. Die Fristen kennen. Und im Zweifel einen Experten fragen — bevor es zu spät ist.

Auf Expert Zoom finden Sie Fachanwälte für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe, die Sie bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen kompetent beraten.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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