Welle von Restaurant-Insolvenzen 2026: Was jetzt mit Ihren Gutscheinen passiert
2.905 Gastronomie-Insolvenzen in Deutschland allein im Jahr 2025 – das war der höchste Stand seit 2011 und ein Plus von 30 Prozent gegenüber 2024. Im laufenden Jahr 2026 setzt sich die Pleitewelle fort: Trotz der auf 7 Prozent gesenkten Mehrwertsteuer sind die realen Umsätze im Gastgewerbe um weitere 2,2 Prozent gesunken. Die Frage, was passiert, wenn die eigene Lieblingsrestaurantkette plötzlich schließt, ist für immer mehr Verbraucher in Deutschland keine abstrakte Frage mehr.
Das Paradebeispiel ist Sausalitos: Die 1994 in Ingolstadt gegründete Cocktailbar- und Tex-Mex-Kette meldete im März 2025 Insolvenz an. Am 29. Juni 2025 schlossen an einem einzigen Tag 17 Filialen gleichzeitig – in Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Hannover und weiteren Städten. Von ursprünglich rund 43 Standorten und über 1.000 Beschäftigten blieb wenig übrig. Für Tausende Kunden, die Gutscheine, App-Punkte oder Anzahlungen hinterlegt hatten, begann damit ein oft frustrierender Kampf um ihr Geld.
Was passiert mit Gutscheinen, Loyalty-Punkten und Reservierungen?
Sobald ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, tritt das Insolvenzverfahren nach der deutschen Insolvenzordnung (InsO) in Kraft. Für Verbraucher mit ausstehenden Leistungsansprüchen bedeutet das:
Gutscheine werden eingefroren: Der Insolvenzverwalter kann die Einlösung von Gutscheinen sofort aussetzen – auch solche, die bereits vollständig bezahlt wurden. Sausalitos machte genau das: Alle Gutscheine, Cocktail-Voucher, Uni-Gutscheine und All-You-Can-Eat/Drink-Pässe wurden mit Eröffnung des Verfahrens gesperrt.
Loyalty-Punkte und App-Guthaben: Diese sind rechtlich Forderungen gegenüber dem Unternehmen. Sie können wie alle anderen nicht besicherten Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden – die Aussicht auf tatsächliche Auszahlung ist jedoch gering. Erfahrungsgemäß erhalten ungesicherte Gläubiger in deutschen Gastronomie-Insolvenzen weniger als 5 Prozent ihrer Ansprüche zurück.
Anzahlungen für Reservierungen: Wer eine Veranstaltung oder ein Betriebsfest bezahlt hat, ist ebenfalls ungesicherter Gläubiger. Auch hier gilt: Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und realistische Erwartungen haben.
Einzige Ausnahme – Kreditkartenzahlung: Wer für den Gutschein mit Kreditkarte gezahlt hat, kann unter Umständen über das sogenannte Chargeback-Verfahren eine Rückbuchung bei seiner Bank beantragen. Die Erfolgsaussichten hängen von der Kartenbedingungen und dem Zeitpunkt der Zahlung ab.
Was Verbraucher jetzt konkret tun können
Wenn eine Restaurantkette, bei der Sie Gutscheine oder Anzahlungen haben, Insolvenz anmeldet, zählt Schnelligkeit:
Forderung anmelden: Im Insolvenzbekanntmachungsportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de) finden Sie das zuständige Amtsgericht und den Insolvenzverwalter. Schreiben Sie Ihre Forderung mit Belegen (Kassenbon, Screenshot, E-Mail-Bestätigung) zur Insolvenztabelle an.
Fristen beachten: Der Insolvenzverwalter setzt eine Anmeldefrist. Wer sie verpasst, kann seine Forderung nachträglich nicht mehr problemlos geltend machen.
Kreditkarten-Chargeback prüfen: Falls Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und stellen Sie einen Chargeback-Antrag.
Verbraucherzentrale kontaktieren: Bei kleinen Beträgen kann eine telefonische Kurzberatung einer Verbraucherzentrale helfen, die eigene Situation einzuordnen.
Wann hilft ein Rechtsanwalt?
Bei Gutscheinen im Wert von wenigen Euro lohnt sich ein Anwalt selten. Doch es gibt Situationen, in denen rechtliche Unterstützung sinnvoll ist:
Größere Vorleistungen: Wer mehrere hundert oder tausend Euro als Anzahlung für eine Firmenweihnachtsfeier oder ein Catering gezahlt hat, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht kann prüfen, ob es Wege gibt, die Forderung bevorrechtigt anzumelden – zum Beispiel wenn eine ausdrückliche Sicherungsvereinbarung bestand.
Franchisenehmersituation: Betreiber eigener Franchise-Restaurants einer insolventen Kette haben oft komplexe Vertragslagen. Welche Markenschutzrechte können weiter genutzt werden? Bestehen Kündigungsfristen? Was gilt für den laufenden Liefervertrag? Diese Fragen erfordern anwaltliche Expertise.
Streit über Forderungsanerkennung: Wenn der Insolvenzverwalter eine angemeldete Forderung bestreitet, kann ein Anwalt vor dem Insolvenzgericht die Feststellung der Forderung erwirken.
Arbeitnehmerrechte bei Insolvenz: Mitarbeiter der betroffenen Kette haben in den ersten drei Monaten Anspruch auf Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit – ein Anwalt kann helfen, diesen Anspruch fristgerecht geltend zu machen und offene Lohnansprüche zu sichern.
Das offizielle Portal insolvenzbekanntmachungen.de des Bundesamts für Justiz ist die erste Anlaufstelle: Hier können Betroffene nach dem zuständigen Insolvenzverwalter suchen, Fristen einsehen und das eigene Verfahren verfolgen.
Warum die Insolvenzwelle 2026 noch nicht vorbei ist
Hinter der Zahl von 2.905 Gastronomie-Insolvenzen im Jahr 2025 stecken mehrere strukturelle Ursachen, die sich nicht kurzfristig auflösen. Erstens: Viele Ketten haben in den Coronajahren 2020 und 2021 staatliche Hilfskredite aufgenommen, die 2024 und 2025 zur Rückzahlung fällig wurden – mit katastrophalen Folgen für die Liquidität. Zweitens: Die Personalkosten stiegen durch die Mindestlohnerhöhungen der letzten Jahre um bis zu 25 Prozent. Drittens: Hohe Energiepreise, steigende Lebensmittelkosten und die rückläufige Ausgabebereitschaft der deutschen Verbraucher drücken die Margen weiter. Die Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent für Speisen, die seit Januar 2026 gilt, hat zwar eine leichte Entlastung gebracht – die Umsatzkurve zeigt aber noch immer nach unten.
Für Verbraucher bedeutet das: Auch in den kommenden Monaten werden bekannte Restaurantketten schließen.
Was das für 2026 bedeutet
Angesichts der anhaltenden Krise im deutschen Gastgewerbe ist es wahrscheinlich, dass auch in den kommenden Monaten weitere Restaurantketten Insolvenz anmelden werden. Preissteigerungen, Fachkräftemangel, hohe Energiekosten und rückläufige Ausgabebereitschaft der Verbraucher belasten die Branche weiter.
Wer ein Guthaben bei einer angeschlagenen Restaurantkette hat, sollte es zeitnah aufbrauchen oder einlösen – und bei unklarer Lage frühzeitig eine Beratung suchen. Ähnliche Fragen stellen sich übrigens auch bei Supermarktschließungen, wie unser Artikel zur Tegut-Übernahme durch Edeka zeigt. Auf Expert Zoom finden Sie erfahrene Rechtsanwälte für Insolvenz- und Verbraucherrecht, die kurzfristig per Video oder Telefon beraten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Lena Müller