Der Schweizer Migros-Konzern hat am 24. März 2026 beim Bundeskartellamt den Verkauf seiner deutschen Supermarktkette Tegut an Edeka angemeldet. Betroffen sind 202 Tegut-Filialen, 41 Teo-Automatenmärkte sowie die Herzberger Bäckerei — und damit tausende Kunden und Mitarbeiter in Hessen, Thüringen, Bayern und weiteren Bundesländern.
Was passiert bei Tegut?
Tegut ist seit Jahren ein vertrautes Gesicht in der deutschen Lebensmittelbranche — bekannt für sein Bio-Sortiment und seine treue Kundschaft vor allem in der Rhein-Main-Region. Doch der Mutterkonzern Migros hat 2024 einen Verlust von 55 Millionen Schweizer Franken mit seinem deutschen Ableger eingefahren. Die anhaltend schlechten Ergebnisse haben die Entscheidung ausgelöst: Tegut wird verkauft.
Laut dem Bundeskartellamt, das die Transaktion prüft, soll der Deal bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Edeka übernimmt das Filialnetz — doch bereits vor dem offiziellen Abschluss wurden mehr als 50 weitere Filialen zur Schließung angekündigt. 35 Standorte hatten bereits 2024 geschlossen. Von einst rund 400 Filialen sind noch 314 Standorte übrig.
Für betroffene Kunden und Angestellte stellt sich jetzt eine ganz praktische Frage: Was sind ihre Rechte?
Verbraucherrechte bei Filialsschließungen: Was Kunden wissen müssen
Wenn ein Supermarkt schließt oder den Betreiber wechselt, entstehen für viele Kunden konkrete rechtliche Fragen — insbesondere rund um Gutscheine, Kundenkarten und Prepaid-Guthaben.
Tegut-Kundenkarte und aufgeladenes Guthaben: Wer auf seiner Tegut-Kundenkarte noch Guthaben hat, muss nach der Übernahme oder Schließung prüfen, ob dieses Guthaben weiterhin gültig ist. Bei einem Betreiberwechsel ist der neue Eigentümer grundsätzlich nicht verpflichtet, Altkunden-Guthaben zu übernehmen — es sei denn, er tritt ausdrücklich in die bestehenden Vertragsverhältnisse ein.
Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband haben Verbraucher bei vorausbezahlten Leistungen (sog. "Prepaid-Verträge") das Recht, den bereits gezahlten Betrag zurückzufordern, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Kunden sollten daher nicht warten, bis Filialen schließen, sondern frühzeitig handeln.
Gutscheine und Rabattmarken: Das gilt ähnlich für Rabattgutscheine oder Bonusmarken aus Aktionen. Sind diese noch gültig und die Filiale schließt, bevor sie eingelöst werden, kann der rechtliche Anspruch auf Einlösung erlöschen — es sei denn, das Unternehmen sichert eine Alternativlösung zu.
Was tun? Wenn Tegut-Filialen in Ihrer Nähe schließen: Nutzen Sie noch vorhandenes Guthaben oder Gutscheine sofort. Bewahren Sie alle Belege auf. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder an einen Rechtsanwalt für Verbraucherrecht.
Mitarbeiterrechte bei Betriebsübergang und Entlassung
Für die Tegut-Mitarbeiter gelten beim Verkauf an Edeka besondere rechtliche Regeln. Der entscheidende Begriff ist "Betriebsübergang" nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Was bedeutet § 613a BGB? Wenn ein Unternehmen oder Betriebsteil auf einen neuen Eigentümer übergeht, treten die bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Das heißt: Edeka übernimmt die Tegut-Mitarbeiter der betroffenen Filialen grundsätzlich zu ihren bisherigen Konditionen — Gehalt, Urlaubsansprüche, Senioritätsstufen inklusive.
Kündigung wegen Betriebsübergang ist unzulässig: Der neue Eigentümer darf Mitarbeiter nicht allein deshalb kündigen, weil der Betrieb den Eigentümer wechselt. Eine solche Kündigung wäre nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Das ist ein starker gesetzlicher Schutz für Arbeitnehmer.
Was aber bei Filialschließungen? Wird eine Filiale nicht übernommen, sondern geschlossen, greift ein anderer Mechanismus. Dann kann der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen aussprechen — allerdings nur unter Einhaltung der Sozialauswahl, gesetzlicher Kündigungsfristen und ggf. eines Sozialplans. Gerade bei größeren Unternehmen wie Tegut greifen hier auch Betriebsratsrechte und Tarifvertragsregelungen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Ob als Mitarbeiter oder als Kunde: Die Tegut-Entwicklung zeigt, wie schnell sich vermeintlich stabile wirtschaftliche Strukturen verändern können. Wer betroffen ist, sollte nicht tatenlos abwarten.
Für Tegut-Mitarbeiter:
- Informieren Sie sich über Ihren Betriebsrat — dieser hat im Falle eines Betriebsübergangs umfangreiche Informationsrechte.
- Lassen Sie sich Ihre Arbeitgeberaussagen zur Übernahme schriftlich bestätigen.
- Wenn Sie eine Kündigung erhalten: Prüfen Sie diese umgehend auf ihre Rechtmäßigkeit — die Klagefrist beträgt nur drei Wochen.
- Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann schnell Klarheit schaffen, ob Ihre Kündigung anfechtbar ist.
Für Tegut-Kunden:
- Prüfen Sie Ihre Kundenkarte auf noch vorhandenes Guthaben.
- Lösen Sie Gutscheine und Bonuspunkte baldmöglichst ein.
- Kontaktieren Sie bei Problemen zunächst die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Betriebsrat, Sozialplan, Abfindung — was wirklich zählt
Bei einem Betriebsübergang dieser Größenordnung ist der Betriebsrat der wichtigste Verbündete der Mitarbeiter. Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über den geplanten Übergang zu informieren — über den Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sowie die geplanten Maßnahmen.
Der Betriebsrat kann einen "Interessenausgleich" verhandeln und bei geplanten Entlassungen auf einem "Sozialplan" bestehen. Ein Sozialplan regelt Abfindungen und andere Leistungen für betroffene Mitarbeiter. Zwar gibt es kein gesetzliches Recht auf eine bestimmte Abfindungshöhe — doch bei einem Konzern wie Tegut/Migros sind die finanziellen Ressourcen vorhanden, um Betroffenen entgegenzukommen.
Wer von einer Kündigung betroffen ist und keine Abfindung angeboten bekommt oder die angebotene Summe für zu niedrig hält, sollte innerhalb der Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage erheben. Viele Arbeitgeber einigen sich dann außergerichtlich auf eine höhere Abfindung, um das Prozessrisiko zu vermeiden. Ohne anwaltliche Unterstützung ist dieses Verfahren für die meisten Arbeitnehmer kaum realistisch zu meistern.
Ein Signal für den deutschen Einzelhandel
Der Tegut-Verkauf steht nicht allein. Er spiegelt einen breiteren Trend: Mittelgroße Supermarktketten geraten im deutschen Lebensmittelhandel zunehmend unter Druck, zwischen Discountern wie Aldi und Lidl auf der einen Seite und dem Rewe- und Edeka-Duopol auf der anderen. Was heute bei Tegut passiert, könnte morgen andere Regionalketten treffen.
Für Verbraucher bedeutet das: Die Angebotsvielfalt im Lebensmittelhandel nimmt ab. Für Mitarbeiter in der Branche: Betriebliche Veränderungen sind keine Seltenheit mehr — Kenntnisse über die eigenen Rechte werden immer wichtiger. Ein qualifizierter Rechtsanwalt kann im Zweifelsfall schnell und effektiv helfen, bevor Fristen ablaufen oder Ansprüche verfallen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen oder Kündigungen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeits- oder Verbraucherrecht.

Lena Müller