Nico Schlotterbeck steht kurz vor einer Vertragsverlängerung bei Borussia Dortmund – doch was sein Fall über die Rechte von Arbeitnehmern bei Vertragsverhandlungen verrät, gilt nicht nur im Profifußball.
Der Fall Schlotterbeck: Ein Vertrag, der Schule macht
Borussia Dortmund und Innenverteidiger Nico Schlotterbeck befinden sich laut Berichten vom 19. März 2026 kurz vor dem Abschluss einer Vertragsverlängerung. Der aktuelle Vertrag des 26-jährigen Nationalspielers läuft 2027 aus – und genau dieser Zeitpunkt macht die Situation arbeitsrechtlich besonders interessant. Nach Informationen von SPORT1 zieht Schlotterbeck eine Verlängerung bei Dortmund einem Wechsel zu Real Madrid oder dem FC Liverpool vor, sofern die Konditionen stimmen.
Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland mag das Szenario weit entfernt wirken. Doch die Grundprinzipien, die bei solchen Verhandlungen gelten, sind universell – und oft unterschätzt.
Was passiert, wenn ein Vertrag ausläuft?
Im deutschen Arbeitsrecht gilt: Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist – ohne Kündigung. Das regelt § 15 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Wer seinen Arbeitgeber an sich binden möchte, muss rechtzeitig verhandeln.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gilt für befristete Verträge: Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, aber die Gesamtdauer befristeter Kettenverträge beim gleichen Arbeitgeber ist gesetzlich begrenzt – in der Regel auf zwei Jahre bei sachgrundloser Befristung. Profiverträge im Fußball unterliegen dabei Sonderregelungen nach dem Tarifvertrag für die Lizenzligen.
Für alle anderen Beschäftigten in Deutschland gilt: Wer einen auslaufenden Vertrag verlängern möchte, sollte dies idealerweise sechs bis zwölf Monate vor Vertragsende ansprechen – nicht erst in letzter Minute.
Welche Verhandlungsstrategie zahlt sich aus?
Schlotterbecks Situation zeigt ein klassisches Muster: Der Arbeitnehmer besitzt durch konkurrierende Angebote (Real Madrid, Liverpool) eine starke Verhandlungsposition. Im Alltag funktioniert das ähnlich: Wer einen Job-Gegenangebot vorweisen kann, hat mehr Spielraum.
Doch auch ohne andere Arbeitgeberangebote haben Beschäftigte in Deutschland deutlich mehr Rechte, als viele ahnen:
- Gehaltsverhandlungen: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein bestehendes Gehalt zu übernehmen – bei einer Verlängerung kann grundsätzlich neu verhandelt werden.
- Ausschlussklauseln: Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die bestimmte Tätigkeiten bei Konkurrenten nach Vertragsende untersagen. Diese müssen angemessen vergütet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
- Abfindungsansprüche: Bei Nichtfortsetzung eines befristeten Vertrags gibt es keinen automatischen Anspruch auf Abfindung – anders als bei einer betriebsbedingten Kündigung.
Die häufigsten Fehler bei Vertragsverhandlungen
Laut Fachanwälten für Arbeitsrecht begehen Beschäftigte bei Vertragsverhandlungen regelmäßig dieselben Fehler:
1. Zu spätes Handeln: Wer erst kurz vor Vertragsende verhandelt, verliert Druckmittel. Der Arbeitgeber kann einfach abwarten.
2. Mündliche Zusagen akzeptieren: Was nicht schriftlich im Vertrag steht, ist im Streitfall kaum durchsetzbar. Bonusversprechen, Beförderungszusagen oder Arbeitszeitregelungen müssen schriftlich fixiert werden.
3. Die Abfindungsoption vergessen: Wer sich gegen eine Verlängerung entscheidet, sollte prüfen, ob eine Aufhebungsvereinbarung vorteilhafter ist als ein auslaufendes Arbeitsverhältnis – etwa im Hinblick auf Sozialleistungen.
4. Keine anwaltliche Beratung einholen: Laut einer Studie des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erkennen rund 60 Prozent der Arbeitnehmer unwirksame Klauseln in ihren Verträgen nicht selbst.
Besonderheit bei Profiverträgen: Das Musterbeispiel für Transparenz
Profifußballverträge sind strukturell transparenter als viele Angestelltenverträge: Laufzeiten, Ausstiegsklauseln und Bonusregelungen sind präzise formuliert – und werden öffentlich diskutiert. Der Druck auf Vereine, faire Konditionen zu bieten, ist entsprechend hoch.
Für normale Beschäftigte gilt: Das Gleichgewicht der Verhandlung ist oft zugunsten des Arbeitgebers verschoben. Umso wichtiger ist eine fundierte Beratung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob Klauseln wirksam sind, welche Fristen gelten und wie die eigene Verhandlungsposition gestärkt werden kann.
Gemäß § 305c BGB sind überraschende oder unklare Klauseln in Standardverträgen grundsätzlich unwirksam – ein Grundsatz, der in der Praxis oft nicht genutzt wird.
Was tun, wenn der Vertrag nicht verlängert wird?
Wenn Schlotterbeck Dortmund letztlich verlässt, hat er Optionen. Für normale Beschäftigte bedeutet das Ende eines befristeten Vertrags häufig Unsicherheit. Folgende Punkte sollten dann beachtet werden:
- Sofortmeldung bei der Arbeitsagentur: Spätestens drei Monate vor Vertragsende, um Ansprüche zu sichern.
- Zeugnis einfordern: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
- Betriebliche Altersvorsorge prüfen: Unverfallbare Anwartschaften bleiben auch beim Jobwechsel erhalten.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet unter arbeitsagentur.de kostenlose Beratung zu diesen Fragen an.
Wann brauche ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Nicht jede Vertragsverhandlung erfordert sofort einen Anwalt. Aber in bestimmten Situationen ist anwaltliche Begleitung nahezu unumgänglich:
- Wenn der Vertrag Klauseln enthält, die schwer zu verstehen sind (Wettbewerbsverbote, Bonussysteme, Verfallfristen)
- Wenn der Arbeitgeber Druck ausübt, schnell zu unterschreiben
- Wenn eine Kündigung im Raum steht und gleichzeitig eine Verlängerung angeboten wird
- Wenn der Vertragswert – gemessen am Jahresgehalt über die Laufzeit – fünfstellig oder höher ist
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) führt unter anwaltauskunft.de ein kostenloses Suchportal für Fachanwälte nach Rechtsgebiet und Region. Eine erste Einschätzung ist in vielen Kanzleien kostenfrei oder kostengünstig möglich.
Fazit: Verträge verstehen, Rechte kennen
Der Fall Schlotterbeck ist mehr als Sportbusiness. Er illustriert, wie wichtig es ist, Vertragsverläufe aktiv zu gestalten. Wer seinen auslaufenden Vertrag rechtzeitig anspricht, unwirksame Klauseln erkennt und im Zweifelsfall einen Fachanwalt einschaltet, ist deutlich besser geschützt. Profifußballer verfügen über spezialisierte Berater – normale Arbeitnehmer sollten dasselbe Instrument nutzen.
Ob Profi oder Angestellter: Wer die Spielregeln kennt, verhandelt besser. Und wer die eigene Verhandlungsposition unterschätzt, verliert bares Geld – oder seinen Job.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
