Junger Berufstätiger prüft Arbeitsvertrag am Schreibtisch mit Fußball im Hintergrund

Bittencourt und der Vertrags-U-Turn: Was Arbeitnehmer aus dem Fall Werder lernen können

Lena Lena MüllerArbeitsrecht
4 Min. Lesezeit 25. März 2026

Leonardo Bittencourt feierte am 22. März 2026 sein 300. Bundesliga-Spiel — und kurz darauf machte er eine Kehrtwende, die ganz Bremen überraschte: Der 32-jährige Mittelfeldspieler, dessen Vertrag bei Werder Bremen zum 30. Juni 2026 ausläuft, erklärte sich offen für eine Verlängerung. Was zunächst wie ein Abgang wirkte, entpuppte sich als komplexes Vertragsschauspiel. Und für Arbeitnehmer in ganz Deutschland ist der Fall Bittencourt eine Lehrstunde in Sachen Arbeitsrecht.

Wie ein auslaufender Vertrag zur Verhandlungsmacht wird

Bittencourt galt unter dem vorherigen Trainer Horst Steffen als gesetzt — bis er es plötzlich nicht mehr war. Unter dem neuen Coach Daniel Thioune erlebte der gebürtige Kölner eine echte Wiedergeburt: Mehr Spielzeit, mehr Einfluss, mehr Tore. Diese sportliche Wende veränderte auch seine Verhandlungsposition fundamental.

Laut dem Fachmedium Weser-Kurier zeigen mittlerweile mehrere Vereine Interesse — darunter 1. FC Union Berlin, Zweitligisten und sogar Clubs aus der MLS. Für Werder bedeutet das: Entweder schnell verlängern oder den Spieler ablösefrei ziehen lassen.

Genau dieses Szenario kennen auch viele Angestellte außerhalb des Profifußballs. Ein auslaufender Arbeitsvertrag muss nicht das Ende bedeuten — er kann der Beginn einer neuen Verhandlung sein.

Was das Arbeitsrecht bei Vertragsauslauf regelt

Nach § 620 BGB endet ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Für Bittencourt heißt das: Zum 1. Juli 2026 wäre er vertragslos — und frei, zu jedem Verein zu wechseln. Kein Ablösegeld, keine Beschränkungen.

Doch bis dahin gilt das Gebot der Loyalität: Auch während laufender Verlängerungsverhandlungen darf ein Arbeitnehmer parallel mit anderen Arbeitgebern sprechen — es sei denn, eine Exklusivitätsklausel untersagt dies ausdrücklich. Im deutschen Arbeitsrecht ist eine solche Klausel in den meisten Standardverträgen nicht enthalten.

Für Arbeitnehmer bedeutet das konkret:

  • Sie dürfen Jobangebote entgegennehmen, ohne den aktuellen Arbeitgeber zu informieren
  • Sie sind nicht verpflichtet, Verlängerungsangebote ihres Arbeitgebers anzunehmen
  • Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, unabhängig davon, ob sie verlängern oder nicht

Die Gehaltsverhandlung: Wann ist der richtige Moment?

Bittencourts Situation zeigt ein klassisches Muster: Wer in einer Phase starker Leistung ist, hat die bessere Verhandlungsposition. Im Oktober 2025 hätte er vielleicht weniger Spielraum gehabt — im März 2026, nach seiner Rückkehr als Stammspieler, sitzt er am längeren Hebel.

Für Beschäftigte außerhalb des Sports gilt dasselbe Prinzip. Ein Antrag auf Gehaltserhöhung oder Vertragsverlängerung ist dann am wirkungsvollsten, wenn:

  1. Konkrete Ergebnisse vorliegen — abgeschlossene Projekte, messbare Erfolge
  2. Externe Nachfrage erkennbar ist — ein Gegenangebot, auch wenn es nicht angenommen wird, stärkt die Position
  3. Der Vertrag noch läuft — Verhandlungen unter Zeitdruck wirken verzweifelt

Nach § 612 BGB haben Arbeitnehmer zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, aber das Gebot der Gleichbehandlung aus § 75 BetrVG kann bei tarifgebundenen Betrieben eine Rolle spielen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber zu lange wartet?

Werder Bremen hat möglicherweise zu lange gewartet. Medienberichten zufolge lag kein Verlängerungsangebot auf dem Tisch, als Bittencourt seine Offenheit signalisierte. Diese Informationslücke ist ein häufiger Fehler — und ein teurer.

Für Arbeitnehmer, die sich in ähnlicher Lage befinden, empfehlen Experten folgendes Vorgehen:

Schritt 1: Frühzeitig das Gespräch suchen. Arbeitsverträge sollten spätestens sechs Monate vor Ablauf thematisiert werden. Wer wartet, bis der Vertrag wenige Wochen vor dem Ende steht, verliert Verhandlungsspielraum auf beiden Seiten.

Schritt 2: Alle Angebote schriftlich festhalten. Mündliche Zusagen haben im deutschen Arbeitsrecht wenig Gewicht. Eine schriftliche Bestätigung schützt beide Parteien.

Schritt 3: Rechtliche Beratung einholen. Gerade bei Spezialklauseln — etwa Wettbewerbsverboten nach § 74 HGB oder variablen Gehaltsbestandteilen — lohnt sich professionelle Beratung, bevor man unterschreibt.

Nach § 74 HGB kann ein post-vertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden — aber nur gegen Zahlung einer Karenzentschädigung von mindestens 50 % des letzten Gehalts. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie ein solches Verbot anfechten können, wenn die Entschädigung zu niedrig ist.

Befristung vs. unbefristeter Vertrag: Was gilt im Profisport?

Ein Detail, das im Fall Bittencourt oft übersehen wird: Im Profifußball sind Verträge grundsätzlich befristet. Das ist im normalen Arbeitsleben anders — dort sind Befristungen an enge Voraussetzungen geknüpft. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund nur einmal und maximal für zwei Jahre befristet werden.

Im Profisport hingegen gelten Besonderheiten: Hier ist die Befristung branchenüblich und rechtlich anerkannt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass sportliche Leistungsfähigkeit ein sachlicher Befristungsgrund sein kann — sofern dies klar im Vertrag geregelt ist.

Für Arbeitnehmer außerhalb des Sports ist wichtig zu wissen: Eine sachgrundlose Befristung berechtigt grundsätzlich nicht zur Wiedereinstellung. Wer nach zwei Jahren erneut befristet werden soll, hat Anspruch auf Entfristung oder muss sich neu bewerben. Viele wissen das nicht — und verlieren dadurch wertvolle Rechte.

Der 300. Spieltag als Karriere-Reflexion

Bittencourts Meilenstein ist auch eine Erinnerung daran, dass Karrieren selten geradlinig verlaufen. Sein Weg bei Werder — von der Stammelf zur Bank und zurück — zeigt, wie schnell sich Arbeitsrealitäten ändern können. Das ist im Büro nicht anders als auf dem Rasen.

Die Botschaft für Arbeitnehmer lautet: Wer seine Rechte kennt, kann Ungewissheit in Verhandlungsmacht verwandeln. Ein auslaufender Vertrag ist kein Schicksal — er ist ein Datum im Kalender, um das man sich rechtzeitig kümmern sollte.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Situation einschätzen sollen, kann ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt helfen. Auf Expert Zoom lesen Sie, was der Fall Schlotterbeck über Arbeitnehmerrechte bei Vertragsverlängerungen lehrt — und wie Sie eine ähnliche Situation für sich nutzen können.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert unter bmas.de über Ihre Grundrechte im Arbeitsverhältnis — eine wichtige Ressource, bevor Sie in eine Vertragsverhandlung gehen.

Hinweis: Dieser Artikel ist informativ und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Arbeitsrechtsanwalt.

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