Der Volkswagen-Vorstand hat am 30. September 2026 angekündigt, zehn von dreizehn bestehenden Haustarifverträgen zu kündigen — darunter den zentralen Manteltarifvertrag. IG Metall und der Betriebsrat reagierten unmittelbar mit scharfer Kritik und kündigten gemeinsamen Widerstand an. Für die rund 130.000 Beschäftigten von Volkswagen in Deutschland stellen sich jetzt drängende Rechtsfragen: Was bleibt geschützt? Was kann verloren gehen? Und wann braucht man einen Anwalt?
Was VW angekündigt hat — und was auf dem Spiel steht
Zehn der dreizehn VW-Haustarifverträge sollen nach dem Willen des Vorstands gekündigt werden. Betroffen sind nach Angaben der IG Metall unter anderem das Ergänzungsentgelt, nach dem Beschäftigte zwischen sechs zusätzlichen freien Tagen oder einer Einmalzahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsgehalts wählen können. Auch der Manteltarifvertrag mit seinen Arbeitszeitregelungen, Urlaubsbestimmungen und Ausbildungsvorschriften soll wegfallen.
Möglich wären die Kündigungen frühestens zum 1. Januar 2027. Unberührt bleibt nach derzeitigem Stand der bis Ende 2030 unkündbare Beschäftigungsschutz — bei Volkswagen AG sogar bis 2031 sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Das war das Ergebnis des historischen Tarifvertrags vom 20. Dezember 2024, in dem der Betriebsrat den Abbau von 35.000 Stellen bis 2030 in sozial verträglicher Form ausgehandelt hatte — ohne Werksschließungen, ohne betriebsbedingte Kündigungen.
IG Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger bezeichnete den Schritt als „Foulspiel gegenüber der Belegschaft und einen weiteren schamlosen Versuch, in die Geldbörsen der Beschäftigten zu greifen." Dass der Vorstand ausgerechnet jetzt handelt, ist kein Zufall: Die im Zukunftstarifvertrag verankerte Verifikationsdiskussion läuft gerade — ein Mechanismus, der prüfen soll, ob VW die damals vereinbarten Zusagen auch tatsächlich einhält. Durch die Massenkündigung der Tarifverträge versucht das Unternehmen offenbar, die Verhandlungsgrundlage neu zu definieren, bevor diese Überprüfung abgeschlossen ist.
Parallel dazu hat der IG Metall-Tarifausschuss für die Tarifrunde 2026 einstimmig eine Forderung von fünf Prozent mehr Entgelt beschlossen — verbunden mit einer sozialen Komponente, die besonders die unteren Entgeltgruppen begünstigen soll. Das ergibt einen doppelten Konflikt: Während die alte Substanz der Haustarifverträge abgebaut werden soll, fordert die Gewerkschaft gleichzeitig mehr Geld für die Zukunft.
Wie Arbeitsrechtler die Lage einordnen
Aus Sicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht ist die Situation für die Belegschaft komplex — aber keineswegs aussichtslos. Eine Tarifkündigung ist grundsätzlich das legitime Recht des Arbeitgebers. Entscheidend ist jedoch, was danach passiert: Gemäß dem deutschen Tarifvertragsgesetz (TVG) wirken Tarifverträge auch nach ihrer Kündigung nach — solange kein neuer Vertrag an ihre Stelle tritt. Diese sogenannte Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) schützt Beschäftigte davor, dass vereinbarte Leistungen von heute auf morgen wegfallen.
Das bedeutet: Selbst wenn VW die zehn Verträge fristgerecht kündigt, gelten die bisherigen Regelungen zunächst weiter. Sie können aber durch neue Vereinbarungen ersetzt oder — was für Arbeitnehmer besonders gefährlich ist — durch Einzelarbeitsverträge mit schlechteren Konditionen abgelöst werden. Genau an diesem Punkt wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unverzichtbar: Wer einen Änderungsvertrag oder eine neue Einzelvereinbarung zur Unterschrift vorlegt bekommt, muss verstehen, worauf er verzichtet und welche Rechte er behalten kann.
Hinzu kommt die Frage der Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei einer Vielzahl von Maßnahmen, die aus geänderten oder weggefallenen Regelungen folgen, zwingende Mitbestimmungsrechte. Das betrifft Änderungen bei Arbeitszeiten, Urlaubsplänen und Entgeltsystemen ebenso wie neue Vergütungsstrukturen. Betriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo hat angekündigt, diese Rechte konsequent einzusetzen. Der Betriebsrat vertritt jedoch die Belegschaft als Ganzes — nicht den einzelnen Arbeitnehmer in seiner konkreten Vertragssituation. Wer individuelle Nachteile befürchtet, sollte zusätzlich selbst rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Für Arbeitnehmer, die seit Jahren in bestimmten Entgeltstufen arbeiten oder deren Verträge ausdrücklich auf tarifliche Regelungen verweisen, kann die Frage der Nachwirkung den Unterschied von mehreren Tausend Euro pro Jahr bedeuten. Die Kündigungen betreffen außerdem nicht nur Entgeltfragen: Arbeitszeitregelungen, Zuschüsse für Schichtarbeit, Ausbildungsstandards und Urlaubsansprüche jenseits des gesetzlichen Minimums könnten ebenfalls wegfallen.
Konkret: Was ein VW-Beschäftigter mit Ergänzungsentgelt wirklich verliert
Nehmen wir das Beispiel eines Produktionsmitarbeiters bei Volkswagen in Wolfsburg, der seit 2019 im Unternehmen ist und ein Bruttomonatsgehalt von 4.200 Euro erhält — ein realistischer Wert in der mittleren Entgeltgruppe des VW-Haustarifs.
Dieser Mitarbeiter nutzt das Ergänzungsentgelt als jährliche Geldzahlung: 27,5 Prozent seines Monatsgehalts, das sind 1.155 Euro brutto jährlich. Fällt diese Leistung ab Januar 2027 ersatzlos weg, verliert er dauerhaft über 1.100 Euro pro Jahr — ohne dass sich sein Tätigkeitsprofil oder seine Leistung verändert hätte.
Jetzt die entscheidende Rechtsfrage: Gilt die Nachwirkung des Tarifvertrags automatisch für ihn? Nur dann, wenn sein Arbeitsvertrag auf den VW-Haustarif verweist oder wenn er Mitglied der IG Metall ist. Ist das nicht der Fall — etwa bei Beschäftigten, die nach 2020 einen neuen Einzelarbeitsvertrag ohne ausdrückliche Tarifbindung abgeschlossen haben — kann die Nachwirkung fehlen.
Wenn der Arbeitsvertrag einen Verweis auf den Tarifvertrag enthält: Die bisherige Leistung gilt bis zu einer neuen Einigung weiter — der Mitarbeiter behält das Ergänzungsentgelt zunächst. Wenn kein Tarifverweis im Vertrag steht und keine IG-Metall-Mitgliedschaft besteht: Das Ergänzungsentgelt kann mit Wirksamwerden der Tarifkündigung im Januar 2027 entfallen — ohne individuellen Nachwirkungsschutz, ohne gesonderte Ankündigung gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer.
Hinzu kommt: Selbst wenn die Nachwirkung greift, ist sie nicht dauerhaft. Der Arbeitgeber kann ein „Angebot" machen, die Nachwirkungsleistungen gegen neue, schlechtere Bedingungen abzulösen. Wer ein solches Angebot nicht rechtlich prüfen lässt, riskiert, Leistungen langfristig aufzugeben, ohne die Konsequenzen vollständig zu überblicken. Im Fall unseres Beispiel-Mitarbeiters wären das über zehn Jahre gerechnet mehr als 11.500 Euro — Geld, das bei korrekter Beratung hätte gesichert werden können.
Was betroffene VW-Beschäftigte jetzt tun sollten
Die Frist bis zu einer möglichen Wirksamkeit der Kündigungen im Januar 2027 klingt lang — ist es aber nicht. Tarifverhandlungen laufen parallel, Betriebsräte haben enge Fristen zu wahren, und individuelle Rechte können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Drei konkrete Schritte für Betroffene:
Eigenen Arbeitsvertrag prüfen. Enthält er einen Verweis auf den VW-Haustarif? Wenn ja, gilt die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG und die aktuellen Leistungen bleiben vorläufig erhalten. Fehlt ein solcher Verweis, besteht sofortiger Handlungsbedarf.
IG-Metall-Mitgliedschaft überdenken. Nur tarifgebundene Arbeitnehmer profitieren unmittelbar von neuen Tarifverträgen und von der gesetzlichen Nachwirkung. Wer noch nicht Mitglied ist, sollte jetzt die Konsequenzen abwägen — der Schutz wirkt nur für die Zukunft, nicht rückwirkend, und Beitrittsfristen können relevant sein.
Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Besonders wenn der Arbeitgeber in den kommenden Wochen neue Einzelvereinbarungen oder Vertragsänderungen zur Unterschrift vorlegt, sollte man diese nicht ungeprüft unterzeichnen. Ein Fachanwalt kann in kurzer Zeit einschätzen, ob eine Klausel tarifliche Rechte aushöhlt, ob Nachwirkung gilt und wie man in der individuellen Situation verhandelt.
Die Situation bei VW ist ein Lehrstück dafür, dass Tarifverträge nicht abstrakte Dokumente sind, sondern konkreten Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen und die Arbeitsbedingungen haben. Die Entwicklungen rund um das Arbeitszeitgesetz und Arbeitnehmerrechte in Deutschland zeigen, dass 2026 ein Jahr mit besonderer Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht ist — VW ist dabei kein Einzelfall, sondern ein Signal für die gesamte Metallindustrie.
Das Beispiel anderer Automobilzulieferer zeigt, wie schnell Beschäftigte in solchen Situationen unter Druck geraten: Bei der drohenden Insolvenz von Albert Weber mussten Arbeitnehmer kurzfristig Entscheidungen treffen, für die sie nicht vorbereitet waren. Wer heute handelt, hat deutlich mehr Optionen als wer abwartet, bis vollendete Tatsachen geschaffen sind.
Auf Expert Zoom stehen verifizierte Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung, die Ihre individuelle Vertragssituation schnell und vertraulich prüfen und Ihnen helfen, Ihre Rechte im laufenden Tarifkonflikt zu sichern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer tariflichen Situation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Andreas Weber