Am 1. Mai 2026 gingen in über 400 deutschen Städten Menschen auf die Straße – unter dem Motto „Erst unsere Jobs, dann eure Profite". Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rief zu Kundgebungen auf, die zentrale Hauptveranstaltung fand in Nürnberg statt. Im Mittelpunkt: die drohende Reform des Arbeitszeitgesetzes, die Millionen Beschäftigte in Deutschland direkt betreffen würde. Was steckt dahinter – und welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Was der DGB am 1. Mai 2026 forderte
DGB-Chefin Yasmin Fahimi machte in Nürnberg klar, worum es geht: Arbeitgeberverbände und Teile der Koalition fordern eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes – auch in Richtung längerer täglicher Arbeitszeiten. ver.di-Chef Frank Werneke sprach von einem „traurigen Höhepunkt eines generellen Angriffs auf den Sozialstaat".
Die wichtigsten DGB-Forderungen am Maifeiertag 2026:
- Kein Aufweichen des Arbeitszeitgesetzes und des Achtstundentages
- Schutz der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Höhere Renten mit breiterer Finanzierungsbasis
- Steuergerechtigkeit für niedrige und mittlere Einkommen
- Sicherung von Industriearbeitsplätzen
Der Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde – ein Schritt in die richtige Richtung, so die Gewerkschaften, aber nicht genug angesichts der wirtschaftlichen Krise und des Strukturwandels in der deutschen Industrie.
Das Arbeitszeitgesetz: Was aktuell gilt
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für Arbeitszeiten in Deutschland. Es regelt:
- Höchstarbeitszeit: Maximal 8 Stunden täglich, in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden verlängerbar – aber nur, wenn im Durchschnitt der nächsten 6 Monate 8 Stunden nicht überschritten werden.
- Ruhezeiten: Nach dem Ende der Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit folgen.
- Pausen: Ab 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
- Nacht- und Schichtarbeit: Besondere Schutzregelungen gelten für Beschäftigte in Wechselschicht und Nachtarbeit.
Was die geplante Reform bedeuten würde
Kritiker der geplanten Flexibilisierung warnen: Die geplante Änderung könnte die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 13 Stunden ausdehnen – ohne dass eine ausreichende Ausgleichsregelung garantiert ist. Bisher ist die Tageshöchstgrenze klar. Nach der Reform könnte sie durch wöchentliche Durchschnittswerte ersetzt werden – eine Verschiebung, die Arbeitgeber viel mehr Spielraum gäbe.
Gewerkschaften sehen darin ein Einfallstor für dauerhafte Mehrarbeit ohne angemessene Kompensation. Arbeitgeberverbände betonen hingegen, dass moderne Arbeitsformen – etwa Homeoffice und projektbasiertes Arbeiten – mehr Flexibilität erfordern.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer jetzt?
Unabhängig vom Ausgang der Reform gilt: Das aktuelle Arbeitszeitgesetz schützt Beschäftigte umfangreich. Wer regelmäßig mehr als 10 Stunden arbeitet, Pausen nicht erhält oder keine ausreichende Ruhezeit hat, kann sich zur Wehr setzen:
- Gespräch mit dem Arbeitgeber: Oft reicht das Ansprechen des Problems.
- Betriebsrat einschalten: In Unternehmen mit Betriebsrat ist dieser zuständig für Arbeitszeitfragen.
- Gewerbeaufsicht informieren: Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.
- Rechtsanwalt konsultieren: Bei schwerwiegenden oder anhaltenden Verstößen ist anwaltliche Beratung der effektivste Weg.
Was Arbeitnehmer nach dem 1. Mai wissen sollten
Die Kundgebungen am Maifeiertag 2026 zeigen: Das Bewusstsein für Arbeitnehmerrechte ist in Deutschland hoch – und das ist gut so. Doch Bewusstsein allein schützt nicht. Wer seine Rechte kennt und im Fall einer Verletzung schnell handelt, ist am besten geschützt.
Besonders häufig verletzt werden das Recht auf Ruhezeiten (besonders in Pflegeberufen und im Gastgewerbe), die Überstundenregelung und das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Arbeitnehmern, ihre Ansprüche geltend zu machen – vor und nach einer Gesetzesreform.
Auch der Koalitionsvertrag 2026 zeigt deutlich, in welche Richtung die Politik die Arbeitnehmerrechte entwickeln will.
Die wirtschaftliche Lage: Warum die Reformen jetzt kommen
Der Druck auf das Arbeitszeitgesetz kommt nicht aus dem Nichts. Deutschland durchlebt seit 2024 eine schwere Industriekrise: Automobilhersteller bauen ab, Chemieriesen verlagern Kapazitäten ins Ausland, und die Energiepreise belasten mittelständische Betriebe massiv. Viele Arbeitgeber sehen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit als notwendige Antwort auf diese Herausforderungen.
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sank die Industrieproduktion in Deutschland 2025 um weitere 2,3 Prozent – ein Rückgang, der politisch Handlungsdruck erzeugt. Die Frage ist: Auf wessen Kosten soll diese Flexibilisierung gehen?
Die Gewerkschaften warnen: Längere Arbeitstage führen nicht automatisch zu mehr Produktivität – aber sehr wohl zu mehr Krankheitstagen und einem erhöhten Burnout-Risiko. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass Menschen, die dauerhaft mehr als 10 Stunden täglich arbeiten, ein deutlich erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben.
Was Betriebsräte und Arbeitnehmer jetzt tun können
Vor einer möglichen Gesetzesänderung gibt es bereits heute Möglichkeiten, den Schutz des ArbZG zu stärken:
- Betriebsvereinbarungen aushandeln: Betriebsräte können im Rahmen der Tarifautonomie Schutzregelungen vereinbaren, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
- Arbeitszeitnachweise führen: Arbeitnehmer sollten ihre geleisteten Stunden dokumentieren – auch wenn das Unternehmen keine Pflicht zur Zeiterfassung eingerichtet hat. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber Arbeitszeiten erfassen müssen (BAG, Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21).
- Kollektive Rechte nutzen: Gewerkschaften bieten Rechtsberatung für Mitglieder an. Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, erhält bei arbeitsrechtlichen Fragen oft kostenlose Erstberatung.
- Konsequent Urlaub nehmen: Verfallender Urlaub ist ein häufiges Problem. Arbeitnehmer sollten darauf bestehen, ihren gesetzlichen Mindesturlaub tatsächlich zu nehmen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Informieren Sie sich jetzt – denn wer seine Rechte kennt, kann sie auch verteidigen.

Lena Müller