Grippesaison 2026 gestartet: Droht bald der Karenztag — und was sind Ihre Rechte als Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sitzt krank am Schreibtisch, Taschentücher und Medikamente neben dem Laptop, besorgt beim Blick auf die Gehaltsabrechnung

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Andreas Andreas WeberRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 11. Oktober 2026

Die Grippesaison 2026/27 hat offiziell begonnen. Seit Kalenderwoche 40 — ab dem 28. September 2026 — zählt das Robert Koch-Institut (RKI) die neue Influenzasaison, und die ersten Signale deuten auf einen Saisonverlauf hin, der Millionen Beschäftigte in Deutschland in der kommenden Zeit treffen wird. Was viele dabei nicht wissen: Gleichzeitig debattiert die Bundesregierung ernsthaft über eine der tiefgreifendsten Einschnitte im Arbeitsrecht seit Jahren — den sogenannten Karenztag. Ein erster Krankheitstag ohne Lohnfortzahlung. Wer jetzt erkrankt, sollte seine Rechte genau kennen.

Die Grippesaison 2026/27: Zahlen, Fakten und der Beginn einer langen Welle

Jedes Jahr folgt die Influenzasaison demselben Muster: Kalenderwoche 40, Anfang Oktober, markiert den Startpunkt. Ende September war die Influenza-Aktivität laut RKI noch niedrig — ein klassisches Bild für den Saisonbeginn. Doch die Vergangenheit zeigt, wie schnell sich das ändern kann.

In der Saison 2025/26 registrierte allein die AOK Niedersachsen knapp 16.500 Grippeerkrankungen unter ihren Versicherten, mit einer durchschnittlichen Krankheitsdauer von 5,6 Tagen. Die BKK-Auswertung für das erste Quartal 2026 ergab einen Krankenstand von 6,41 Prozent — leicht unter dem Vorjahr, aber weiterhin deutlich über dem historischen Mittel der Jahre 2003 bis 2019. Laut Deutschem Ärzteblatt bleiben Atemwegsinfekte der häufigste Grund für Krankschreibungen in Deutschland, auch wenn ihr Anteil im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Viertel gesunken ist.

Die STIKO empfiehlt Personen ab 60 Jahren sowie Menschen mit Vorerkrankungen, sich jetzt impfen zu lassen — das optimale Fenster ist Oktober und November. Doch auch jüngere, gesunde Beschäftigte sollten sich in dieser Saison nicht nur über den Virus informieren, sondern auch über ihr rechtliches Fundament.

Der Karenztag: Was plant die Bundesregierung?

Seit Jahresbeginn 2026 steht ein Begriff im Zentrum der bundesdeutschen Arbeitsrechtsdebatte: der Karenztag. Dahinter verbirgt sich ein einfaches, aber folgenreiches Konzept: Der erste Tag einer krankheitsbedingten Abwesenheit wäre für den Arbeitnehmer unbezahlt — kein Lohn, keine Gehaltsfortzahlung, keine Erstattung.

Die Junge Union hatte die Forderung im Januar 2026 formal in den Koalitionsdialog eingebracht. Im April 2026 berichteten mehrere Medien übereinstimmend, dass die Koalitionsspitzen von CDU/CSU das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt hatten — verbunden mit der Diskussion über eine mögliche Verkürzung der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht. Als Begründung diente der hohe Krankenstand: Deutschland liegt mit rund 5,7 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt und dem eigenen historischen Mittel.

Die Kritik war prompt und laut. Gewerkschaften warnten vor dem sogenannten Präsentismus — dem Phänomen, dass Arbeitnehmer trotz Erkrankung zur Arbeit erscheinen, um Lohnverluste zu vermeiden. Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse aus dem Jahr 2025 ergab, dass 65 Prozent der befragten Personalverantwortlichen und Geschäftsführer gegen eine Kürzung der Lohnfortzahlung waren. Und: Erkrankte, die ins Büro kommen, stecken Kollegen an und verlängern so die Gesamtausfallzeit in Betrieben.

Stand Oktober 2026 ist kein Karenztag-Gesetz in Kraft. Die politische Dynamik bleibt aber real — und mit dem Beginn der Grippesaison steigen die Chancen, dass die Debatte an Fahrt gewinnt. Wer gut informiert ist, kann für sich und seine Familie die richtigen Entscheidungen treffen. Mehr über den aktuellen Stand der Karenztag-Debatte finden Sie in unserem Bericht zur Lohnfortzahlungsreform und den Arbeitnehmerrechten.

Ihre Rechte heute: §3 EFZG und was er wirklich bedeutet

Solange kein Karenztag-Gesetz existiert, gilt in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Arbeitnehmer, die unverschuldet erkranken und dadurch arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung in voller Höhe — ab dem ersten Krankheitstag. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen, und es ist kein Ermessen des Arbeitgebers, sondern gesetzliches Recht.

Was viele jedoch nicht wissen — und was gerade jetzt in der Grippesaison relevant wird:

Die Vorlagepflicht für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU): Arbeitgeber dürfen seit einer Änderung des EFZG verlangen, dass die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Viele Beschäftigte glauben noch immer, sie hätten drei Tage Zeit. Das stimmt nur dann, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine frühere Pflicht vereinbart wurde.

Was bei der AU-Vorlage zählt: Wer die AU einen Tag zu spät einreicht, verliert dadurch allein noch keinen Lohnanspruch. Der Anspruch bleibt bestehen, solange die Erkrankung tatsächlich vorliegt und nachgewiesen ist. Allerdings kann eine verspätete Einreichung als Pflichtverstoß gewertet werden — worauf manche Arbeitgeber dann reagieren.

Das Irrtum der Kündigungsschutz-Regel: Sehr verbreitet ist der Irrglaube, ein Arbeitgeber dürfe während einer Krankheit nicht kündigen. Das ist falsch. Erkrankung schützt nicht automatisch vor einer ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung allein wegen häufiger Kurzerkrankungen ist zwar an enge Voraussetzungen geknüpft — insbesondere an eine ungünstige Zukunftsprognose und eine erhebliche Betriebsbeeinträchtigung — aber grundsätzlich möglich.

Diese Regeln kennen und verstehen ist der erste Schritt. Der zweite: wissen, wann ein Rechtsanwalt ins Spiel kommt.

Was ein Karenztag für Ihr Konto bedeutet: Ein konkretes Beispiel

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Thomas, 38 Jahre alt, arbeitet als Kundenberater in einem mittelständischen Betrieb in Köln und verdient 3.100 Euro brutto im Monat — das entspricht bei 21 Arbeitstagen rund 148 Euro pro Arbeitstag.

Szenario A — Aktuelle Rechtslage: Thomas erkrankt im Oktober 2026 an Grippe und fällt vier Arbeitstage aus. Nach §3 EFZG erhält er alle vier Tage in voller Höhe bezahlt. Seine Gehaltsabrechnung für Oktober zeigt keine Abzüge — 592 Euro Lohnfortzahlung für diese Woche, vollständig und gesetzlich garantiert.

Szenario B — Mit Karenztag: Tag eins ist unbezahlt. Thomas verliert 148 Euro. Wenn er im Herbst und Winter zwei bis drei typische Atemwegserkrankungen hat — wie der statistisch durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland —, summiert sich das auf 296 bis 444 Euro Nettoverlust pro Jahr allein durch den Karenztag.

Das Verhaltensdruck-Szenario: Wenn Thomas 148 Euro pro Krankheitstag nicht entbehren kann oder will, erscheint er krank zur Arbeit. Er kommt ansteckend ins Büro, steckt Kollegen an, verschlimmert möglicherweise seine eigene Erkrankung und kommt dann zehn Tage später mit einer schweren Bronchitis wieder zum Arzt. Die Gesamtausfallzeit im Betrieb verdoppelt sich. Das ist kein hypothetisches Schreckgespenst — es ist das Muster, das Arbeitsmediziner aus Ländern wie Österreich kennen, die den Karenztag bereits kennen.

Der Eskalationsfall — wenn ein Anwalt nötig wird: Angenommen, Thomas' Arbeitgeber verweigert für die Krankheitswoche die Lohnfortzahlung mit der Begründung, die AU sei nicht am ersten Tag, sondern erst am zweiten eingetroffen. Oder er erhält während der Krankheit eine Abmahnung wegen "übermäßiger Fehlzeiten". In einem solchen Fall stehen potenziell bis zu 1.860 Euro für sechs Wochen Lohnfortzahlung auf dem Spiel — zuzüglich möglicher Abmahnungsfolgen.

Eine arbeitsrechtliche Erstberatung kostet in Deutschland je nach Kanzlei zwischen 190 und 380 Euro. Mit dieser Investition kann Thomas prüfen lassen, ob die Lohnverweigerung rechtlich haltbar ist — was in den meisten dieser Fälle nicht der Fall ist. Wer weiß, wann sich eine Beratung lohnt, schützt sich aktiv vor vermeidbaren Verlusten.

Krankschreibung und Burnout: Eine weitere Grauzone

Die Grippesaison ist nicht die einzige Situation, in der Arbeitnehmer auf unsicherem Rechtsboden stehen. Auch psychische Erkrankungen wie Burnout führen häufig zu Auseinandersetzungen rund um Krankschreibung und Lohnfortzahlung — denn manche Arbeitgeber reagieren auf länger andauernde AU-Phasen mit Abmahnungen oder Gesprächen, die an der Grenze zur Druckausübung verlaufen. Was dabei rechtlich gilt und wann Sie handeln sollten, erklärt unser Artikel zur Krankschreibung bei psychischen Erkrankungen und Burnout.

Was Sie jetzt tun sollten

Mit Beginn der Grippesaison 2026/27 sind vier Schritte empfehlenswert:

1. Grippeimpfung prüfen: Die STIKO empfiehlt die Impfung für alle ab 60 Jahren sowie für Personen mit chronischen Erkrankungen. Für andere gilt: October ist das optimale Impffenster, vor dem Höhepunkt der Saison.

2. Interne AU-Regelung klären: Fragen Sie in Ihrer HR-Abteilung oder lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Ab welchem Krankheitstag verlangt Ihr Arbeitgeber die AU? Diese Information kann bei einer späteren Auseinandersetzung entscheidend sein.

3. Karenztag-Debatte verfolgen: Kein Gesetz ist in Kraft — aber die politische Lage kann sich ändern. Wer einem Tarifvertrag unterliegt, genießt unter Umständen weitergehende Schutzrechte, auch wenn ein Karenztag gesetzlich eingeführt wird.

4. Bei Lohnabzügen sofort reagieren: Wer nach einer Krankheitsphase eine fehlerhafte Gehaltsabrechnung erhält, hat nach §195 BGB drei Jahre Zeit, rückständige Vergütung geltend zu machen. Aber früh handeln zahlt sich immer aus — Fristen und Ausschlussklauseln in Tarifverträgen können kürzer sein.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkrete Bewertung Ihrer Situation erfordert die Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Arbeitgeber die aktuellen Regeln einhält — oder wenn Sie konkrete Fragen zur Lohnfortzahlung, zum Karenztag oder zu einer Abmahnung haben — finden Sie auf Expert Zoom spezialisierte Arbeitsrechtler, die schnell und konkret antworten.

Bildnachweise : Dieses Bild wurde mittels künstlicher Intelligenz generiert.

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