Karenztag geplant: Was die CDU-Koalitionspläne für Ihre 6 Wochen Lohnfortzahlung bedeuten

Karl Lauterbach SPD Politiker bei Veranstaltung, Gesundheitspolitik Deutschland

Photo : blu-news.org / Wikimedia

Lena Lena MeyerGesundheit
4 Min. Lesezeit 3. Juni 2026

Karl Lauterbach (SPD) kritisierte am 2. Juni 2026 in der ZDF-Talkshow Markus Lanz die Sozialpolitik der schwarz-roten Koalition als „erbärmlich angelaufen". Im Mittelpunkt seiner Kritik: die CDU-Pläne zur Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die derzeit hinter verschlossenen Türen diskutiert werden. Für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland geht es dabei um mehr als politische Debatten – es geht um bares Geld und die Gesundheit am Arbeitsplatz.

Was die Koalition plant

Die CDU-SPD-Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz prüft laut übereinstimmenden Medienberichten mehrere tiefgreifende Einschnitte bei der Lohnfortzahlung. Konkret im Gespräch:

Wiedereinführung des Karenztags: Der erste Krankheitstag soll für Arbeitnehmer künftig nicht mehr vergütet werden. Wer krank ist und zuhause bleibt, würde für diesen Tag keinen Lohn erhalten. Das Modell gab es in Deutschland bereits zwischen 1996 und 1999, wurde damals aber als sozial ungerecht abgeschafft.

Kürzung der Lohnfortzahlungsdauer: Diskutiert wird, ob Arbeitgeber nur noch einmal pro Jahr die vollen sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten müssen. Wer bereits in der ersten Jahreshälfte sechs Wochen krank war und dann erneut erkrankt, würde früher auf das geringere Krankengeld der Krankenkasse umgestellt.

Anreizsystem für gesunde Anwesenheit: Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr maximal fünf Krankheitstage aufweisen, sollen im Folgejahr einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Kritiker bezeichnen dies als Perversion des Krankengeldsystems.

Die SPD ist in dieser Frage intern gespalten: Für Vizekanzler Lars Klingbeil und seine Partei ist die Einschränkung von Arbeitnehmerrechten zugunsten der Wirtschaft politisch heikel und würde Kernwähler verprellen.

Was das aktuelle Recht garantiert

Derzeit schützt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klar: Wer unverschuldet erkrankt, hat Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Dieser Anspruch entsteht nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit und gilt je Erkrankung.

Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld: in der Regel 70 Prozent des Bruttolohns, maximal 90 Prozent des Nettolohns. Das Krankengeld kann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gewährt werden.

Den vollständigen Gesetzestext des Entgeltfortzahlungsgesetzes finden Arbeitnehmer unter gesetze-im-internet.de/entgfg/.

Karenztag und seine Gesundheitsfolgen

Die Debatte um den Karenztag ist keine rein finanzielle – sie hat direkte Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Mediziner und Arbeitsmediziner warnen vor dem Phänomen Präsentismus: Wenn Arbeitnehmer aus finanziellen Gründen trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen, steigen das Ansteckungsrisiko für Kollegen und das Risiko von Folgeerkrankungen durch verzögerte Genesung.

Studien zeigen, dass Länder mit Karenztagen – etwa die Niederlande oder Schweden, die ihn zeitweise einführten und wieder abschafften – höhere Langzeitkrankenstände verzeichneten, weil kurzfristige Erkrankungen nicht ausgeheilt wurden und sich zu chronischen Problemen ausweiteten. Was kurzfristig Kosten spart, erzeugt mittelfristig höhere Belastungen für das Gesundheitssystem.

Auch die psychische Gesundheit steht auf dem Spiel: Der Druck, trotz gesundheitlicher Einschränkungen arbeitsfähig zu bleiben, führt nachweislich zu Burnout, Erschöpfungsdepressionen und Angststörungen. Arbeitnehmer, die bereits unter psychischen Erkrankungen leiden, wären durch einen Karenztag besonders gefährdet.

Nähere Informationen zur aktuellen Debatte über Gesundheitsreformen und die Agenda der Koalition beschreibt auch unser Artikel Karl Lauterbach und die Psyche: Was die neue Gesundheitsreform bedeutet.

Die Rentenreform-Komponente: Ein Blick auf die Gesamtdebatte

Lauterbach diskutierte bei Markus Lanz nicht nur die Krankentags-Pläne, sondern auch die Rentenagenda der Koalition. Hier zeichnen sich ebenfalls Einschnitte ab: Debatten über das Renteneintrittsalter, die Rentenformel und Beitragsanpassungen sind Teil des Koalitionsprogramms.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies: Sowohl kurzfristig (durch den möglichen Karenztag) als auch langfristig (durch Rentenreformen) verändert die aktuelle Regierung die Rahmenbedingungen der sozialen Absicherung. Wer seinen Krankenschutz und seine Rentenansprüche nicht regelmäßig überprüft, läuft Gefahr, im Ernstfall schlechter gestellt zu sein als erwartet.

Wer besonders betroffen wäre

Nicht alle Arbeitnehmer wären von einem Karenztag gleich stark betroffen. Besonders vulnerabel sind:

Niedriglohnbeschäftigte: Wer nah am Existenzminimum lebt, kann sich keinen unbezahlten Krankheitstag leisten. Das Risiko, trotz Erkrankung zur Arbeit zu gehen, ist hier am größten – mit allen gesundheitlichen und sozialen Folgen.

Arbeitnehmer mit chronischen Erkrankungen: Wer regelmäßig kurzfristig erkrankt, trägt die finanzielle Last überproportional. Chronisch Kranke würden durch ein Karenztag-Modell strukturell benachteiligt.

Eltern von kleinen Kindern: Erkrankt das Kind, kann ein Elternteil zu Hause bleiben – das Kind-krank-Geld bleibt davon unberührt. Aber häufen sich solche Tage, entsteht erheblicher finanzieller Druck.

Selbstständige und Mini-Jobber: Für sie gelten ohnehin kaum Schutzregeln bei Krankheit. Sie würden von einer Ausweitung des Karenztag-Modells nicht direkt betroffen, stehen aber auch jetzt schon ohne staatliches Sicherheitsnetz da.

Was Arbeitnehmer jetzt tun sollten

Die Koalitionspläne sind noch nicht Gesetz – aber sie geben Anlass, das eigene Arbeitsverhältnis unter die Lupe zu nehmen. Empfohlene Schritte:

  1. Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen: Manche Tarifverträge sehen günstigere Regelungen als das gesetzliche Minimum vor. Im Falle einer Gesetzesänderung könnten diese tariflichen Ansprüche erhalten bleiben.

  2. Krankengeldversicherung prüfen: Private Krankentagegeldversicherungen sichern die Lücke zwischen Krankengeld und tatsächlichem Einkommen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist dieser Schutz besonders relevant.

  3. Krankmeldungsverhalten reflektieren: Wer sich häufig kurzfristig krankmeldet, sollte über mögliche Ursachen nachdenken – und bei anhaltenden Beschwerden frühzeitig ärztliche Hilfe suchen statt abzuwarten. Das ist nicht nur klug, sondern kann im Zweifel auch arbeitsrechtlich wichtig sein.

  4. Rechtliche Beratung einholen: Sollten die Änderungen in Kraft treten, stellen sich für viele Arbeitnehmer konkrete Rechtsfragen: Gilt mein Tarifvertrag weiter? Was passiert bei Folgeerkrankungen? Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann diese Fragen individuell klären und gegebenenfalls gegen unrechtmäßige Kürzungen vorgehen.

Auf Expert Zoom stehen Ihnen Gesundheitsexperten und Arbeitsrechtsanwälte für eine persönliche Beratung zur Verfügung – damit Sie für kommende Änderungen gerüstet sind und Ihre Rechte kennen.

Die politische Debatte in Deutschland um soziale Sicherheitsnetze ist selten so zugespitzt wie 2026. Wer seine Rechte kennt und bei Bedarf professionellen Rat einholt, ist deutlich besser aufgestellt.

Hinweis: Die Koalitionspläne sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht verabschiedet und können sich ändern. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Gesundheitsberatung.

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