Der Krankenstand in Deutschland ist 2026 leicht gesunken — doch bei psychischen Erkrankungen trotzt die Kurve dem Trend. Aktuelle Daten des AOK-Bundesverbandes für 2025 zeigen: 366 Fehltage je 100 Versicherte entfielen auf psychische Erkrankungen — ein Plus von fast 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wer wegen Burnout oder Depression ausfällt, fehlt im Schnitt 28,5 Tage. Das ist fast das Dreifache eines grippalen Infekts. Und trotzdem wissen viele Betroffene nicht, was eine Krankschreibung bei psychischen Erkrankungen genau bedeutet, wie lange sie dauern darf und welche Rechte sie dabei schützen.
Ist Burnout überhaupt ein Krankschreibungsgrund?
Burnout erscheint im ICD-10-Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation nicht als eigenständige Krankheitsdiagnose — und wird in Deutschland 2026 auch weiterhin nicht als Berufskrankheit anerkannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ärzte keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen dürfen. Wenn Burnout-Symptome so ausgeprägt sind, dass eine Arbeitstätigkeit medizinisch nicht möglich ist, kann und muss ein Arzt eine Krankschreibung ausstellen.
Typische Diagnosen, die Ärzte in solchen Fällen verschlüsseln: Z73.0 (Probleme mit Bezug auf Überarbeitung und Erschöpfung), F43.0 (Akute Belastungsreaktion), F32 (Depressive Episode) oder F48.0 (Neurasthenie). Auf der Krankenschreibung selbst steht für den Arbeitgeber lediglich die Arbeitsunfähigkeit — die konkrete Diagnose bleibt vertraulich.
Wie lange dauert eine Krankschreibung wegen Burnout?
Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer für Krankschreibungen bei psychischen Erkrankungen. Ärzte stellen Atteste so lange aus, wie es medizinisch notwendig ist. In der Praxis gelten folgende Richtwerte:
- Leichter Burnout: 2 bis 4 Wochen — ausreichend für eine erste Erholungsphase mit Schlafnormalisierung und Stressreduktion
- Mittelschwerer Burnout: 4 bis 12 Wochen — meist verbunden mit dem Beginn einer ambulanten Psychotherapie
- Schwerer Burnout: 3 bis 6 Monate oder länger — in diesen Fällen ist intensive psychiatrische Behandlung, teils stationär, notwendig
Hausärzte stellen zunächst kürzere Attestierungen aus, häufig für ein bis zwei Wochen, und verlängern je nach Verlauf. Betroffene sollten regelmäßige Kontrolltermine wahrnehmen, um die Bescheinigung lückenlos zu halten — eine zeitliche Lücke kann Probleme beim Krankengeld auslösen.
Ab wann übernimmt die Krankenkasse?
Die ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in voller Höhe (§ 3 EntgFG). Ab der siebten Woche springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein — das beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Krankengeld wird bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt.
Wer innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt fehlt — ob am Stück oder in Episoden — hat nach § 167 Abs. 2 SGB IX Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dieses Gespräch anzubieten. Die Teilnahme ist für Beschäftigte freiwillig, aber oft sinnvoll: Das BEM soll helfen, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu gestalten und Folgeausfälle zu verhindern.
Was darf der Arbeitgeber verlangen?
Arbeitgeber dürfen nicht die genaue Diagnose erfragen — das Attest belegt ausschließlich die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit. Wer trotzdem nach dem Grund gefragt wird, ist nicht verpflichtet zu antworten.
Was Arbeitgeber hingegen zulässigerweise tun dürfen: Sie können bei häufigen Kurzzeiterkrankungen bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen, ohne einen besonderen Grund nennen zu müssen. Diese Möglichkeit steht ihnen unabhängig von der Art der Erkrankung zu.
Bei längerem Ausfall — konkret nach mehr als zwölf Wochen — kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MDK) beauftragen, die Arbeitsunfähigkeit zu begutachten. Das ist ein reguläres Prüfinstrument, keine Schikane. Wer ein MDK-Gespräch erhält, sollte Arztbriefe und Therapiedokumentation bereithalten.
Wann reicht ein Hausarzt — und wann braucht es mehr?
Für die Ausstellung einer Krankschreibung genügt der Hausarzt. Für eine leitliniengerechte Behandlung von Burnout und psychischen Erkrankungen ist jedoch die Überweisung zum Psychiater oder Psychotherapeuten entscheidend. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist auf Wartezeiten von durchschnittlich vier bis sechs Monaten für einen Therapieplatz hin — wer zu lange wartet, riskiert eine Chronifizierung.
Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt bei Anzeichen von Burnout eine frühzeitige Abklärung durch Fachpersonal, bevor sich die Symptome verfestigen. Erste Anlaufstellen können auch die telefonische Beratung bei der Telefonseelsorge (0800 111 0 111) oder das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen sein.
Ähnliche Muster zeigen sich auch bei jüngeren Beschäftigten: Laut einem Bericht über psychische Gesundheit bei der Generation Z in Deutschland benötigen knapp 29 Prozent der jungen Deutschen professionelle Unterstützung — ein Wert, der die strukturellen Ursachen weit über den Einzelfall hinaus verdeutlicht.
Was die 2026er Zahlen für Betroffene bedeuten
Die Techniker Krankenkasse meldete 2026 einen leichten Rückgang beim allgemeinen Krankenstand — ein ermutigendes Signal. Psychische Erkrankungen folgen diesem Trend jedoch nicht. Sie machen zwar nur rund 4,8 Prozent aller Krankschreibungsfälle aus, verursachen aber überproportional lange Ausfälle. Der Durchschnittswert von 28,5 Fehltagen je Fall spricht eine klare Sprache: Wer mit einer psychischen Krise wartet, zahlt einen höheren Preis — gesundheitlich und beruflich.
Auch die laufende Diskussion um eine mögliche Reform der Lohnfortzahlung — in der das Thema psychische Gesundheit im Kontext aktueller Gesundheitsreformen eine zentrale Rolle spielt — zeigt: Das System steht unter Druck. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, bevor Veränderungen in Kraft treten.
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Hinweis: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und ersetzt keine medizinische Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich an einen Arzt oder Therapeuten.

Lena Meyer