WM-Spielplan 2026: 3 Arbeitnehmerrechte, die jetzt zählen

FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 Draw-Veranstaltung in Miami

Photo : UKinUSA / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 19. Mai 2026

Die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 beginnt am 11. Juni in den USA, Kanada und Mexiko – und Millionen Arbeitnehmer in Deutschland stellen sich bereits jetzt die entscheidende Frage: Darf ich mir Urlaub nehmen, um die DFB-Spiele zu sehen? Die Antwort ist juristisch nuancierter, als viele denken.

Was der WM-Spielplan 2026 für Arbeitnehmer bedeutet

Deutschland spielt in der Gruppenphase drei Mal:

  • 14. Juni 2026: Deutschland – Curaçao, Houston, 19:00 Uhr MESZ
  • 20. Juni 2026: Côte d'Ivoire – Deutschland, Toronto, 22:00 Uhr MESZ
  • 25. Juni 2026: Ecuador – Deutschland, New York/New Jersey, 22:00 Uhr MESZ

Insbesondere die Spiele am 20. und 25. Juni enden erst gegen Mitternacht oder später. Wer am nächsten Morgen früh im Büro erscheinen muss, kommt erschöpft zur Arbeit – ein Szenario, das viele dazu verleitet, kurzerhand Urlaub zu beantragen oder sich krankzumelden. Beides kann rechtliche Konsequenzen haben, die kaum jemand auf dem Radar hat.

Das Bundesurlaubsgesetz: Ihr Grundrecht auf Erholung

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sichert jedem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub pro Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen wünschen, wann sie Urlaub nehmen – aber ein Rechtsanspruch auf den konkreten Termin besteht nur eingeschränkt.

Der Arbeitgeber darf eine Urlaubsanfrage ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen oder wenn vorrangige Urlaubswünsche von Kollegen zu berücksichtigen sind. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt: Die Ablehnung muss konkret begründet werden – pauschale Verweise auf "betriebliche Gründe" reichen nicht aus.

Wichtig: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, den Zweck ihres Urlaubs zu nennen. Wer sagt "Ich möchte Urlaub vom 14. bis 26. Juni", muss nicht hinzufügen: "wegen der WM".

Wann darf der Chef Urlaub ablehnen?

Das Arbeitsrecht kennt zwei legitime Ablehnungsgründe:

1. Dringende betriebliche Erfordernisse: Saisonbetriebe, Projektabschlüsse oder Personalengpässe können einen Verweigerungsgrund darstellen. Allerdings muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Abwesenheit des Mitarbeiters den Betrieb konkret gefährdet.

2. Sozialer Vorrang von Kollegen: Mitarbeitende mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien oder Alleinerziehende haben nach der Rechtsprechung Vorrang bei der Urlaubsvergabe. Da die WM 2026 in einigen Bundesländern in die Sommerferien fällt, könnte dieser Aspekt relevant werden.

Wer dennoch eigenmächtig fernbleibt, riskiert eine Abmahnung. Bei Wiederholung oder besonders eklatantem Verstoß kann sogar eine außerordentliche Kündigung drohen. "Ein einseitiger Urlaubsantritt ohne Genehmigung ist kein cleverer Zug – er ist ein ernstes arbeitsrechtliches Eigentor", sagen auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte.

Flexible Lösungen: Gleitzeit, Homeoffice und mehr

Moderne Arbeitszeitmodelle eröffnen WM-Fans legale Spielräume, die oft unterschätzt werden:

  • Gleitzeit: Wer früher anfängt, darf früher gehen – oder Überstunden über den Tag verteilen
  • Überstundenabbau: Angesammelte Mehrstunden lassen sich als bezahlte Freizeit geltend machen
  • Homeoffice-Tage strategisch nutzen: Im Homeoffice sind Pausenzeiten freier einteilbar, solange Erreichbarkeit und Output stimmen
  • Unbezahlter Urlaub: Als Notlösung können Mitarbeiter auch kurzfristig unbezahlten Sonderurlaub beantragen – ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht

Eine einvernehmliche Lösung ist für alle Seiten vorteilhaft. Viele Arbeitgeber zeigen sich bei Großereignissen wie einer WM kulanter, als Angestellte erwarten.

Sonderfall: Krankschreibung zur WM – ein gefährlicher Irrtum

Die Versuchung ist groß: einfach krank melden, wenn der Chef den Urlaub verweigert. Das ist jedoch ein juristischer Fehler mit potenziell schwerwiegenden Folgen. Eine vorgetäuschte Erkrankung erfüllt den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB und kann zur fristlosen Kündigung führen.

Ärzte, die ohne medizinische Grundlage Krankmeldungen ausstellen, riskieren ihrerseits die Approbation. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, bei begründetem Verdacht bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest zu verlangen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nein sagt?

Wenn die Urlaubsanfrage abgelehnt wird, stehen Arbeitnehmern mehrere Wege offen:

  1. Kollegen-Tausch organisieren: Ein Urlaubstausch mit einem nicht WM-interessierten Kollegen kann von beiden Seiten beantragt werden
  2. Betriebsrat einschalten: In betriebsratspflichtigen Unternehmen kann dieser bei Urlaubsstreitigkeiten vermitteln
  3. Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren: Wenn eine Ablehnung fragwürdig erscheint, kann ein spezialisierter Anwalt die Rechtslage prüfen

Ein Fachanwalt prüft, ob die Begründung des Arbeitgebers den gesetzlichen Anforderungen genügt – und ob möglicherweise Ansprüche auf Urlaubsübertragung oder Schadensersatz bestehen, falls Urlaub rechtswidrig verweigert wurde.

Wie lange im Voraus muss Urlaub beantragt werden?

Das BUrlG legt keine gesetzliche Mindestfrist für Urlaubsanträge fest. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können jedoch Fristen von zwei bis vier Wochen vorsehen. Wer in einem Betrieb ohne solche Regelungen arbeitet, kann theoretisch auch kurzfristig Urlaub beantragen – sollte aber bedenken, dass kurzfristige Anfragen die Ablehnungsquote deutlich erhöhen.

Für die WM-Partien im Juni gilt: Wer seinen Urlaub noch nicht beantragt hat, sollte das unverzüglich nachholen. Die Urlaubskonkurrenz mit Kollegen, die Familienurlaub in den Sommerferien planen, ist real. Rechtsanwälte empfehlen, die Anfrage schriftlich zu stellen und eine Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist – üblicherweise zwei Wochen – zu erbitten. Ein schriftlicher Nachweis schützt im Streitfall.

Für Fans, die bereits sicher planen möchten: Auch bei Ablehnung eines Vollurlaubes lohnt es sich zu prüfen, ob einzelne Spieltage als halber Urlaubstag oder über Gleitzeitregelungen abgedeckt werden können. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag über Ihre Rechte an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen.

Fazit: Früh handeln spart Stress

Der wichtigste Ratschlag lautet: frühzeitig handeln. Wer jetzt – mehr als drei Wochen vor dem ersten DFB-Anpfiff – seinen Urlaub beantragt, hat die besten Chancen auf Genehmigung. Je näher der Spieltag rückt, desto mehr Kollegen stellen parallele Anfragen. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – zumindest arbeitsrechtlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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