Eurowings-Pilotenstreik April 2026: Was Passagiere jetzt wissen müssen

Eurowings Airbus A320 am Flughafen Berlin-Tegel

Photo : Matti Blume / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 15. April 2026

Der Pilotenstreik bei Eurowings hat am 13. und 16. April 2026 rund 40 Prozent aller Verbindungen der Eurowings Deutschland lahmgelegt — Tausende Passagiere standen vor gestrichenen Flügen oder stundenlangen Verspätungen. Wer betroffen war, hat klare Rechte, die viele Reisende nicht kennen.

Was hinter dem Eurowings-Streik steckt

Die Vereinigung Cockpit (VC) rief am 13. April 2026 zu einem eintägigen Ausstand bei Eurowings Deutschland auf. Anlass war ein monatelanger Streit um das Betriebsrentenmodell für Cockpit-Personal. Da keine Einigung mit der Airline erzielt wurde, kündigte die VC unmittelbar einen weiteren Streiktag für den 16. April 2026 an.

Laut offiziellen Angaben von Eurowings lief der Betrieb während des Ausstands nur auf 60 Prozent der normalen Kapazität. Mallorca-Verbindungen und mehrere Drehkreuze — darunter Hamburg — waren besonders stark betroffen. Gleichzeitig liefen parallele Streiks der Vereinigung Cockpit bei Lufthansa und Lufthansa CityLine am 14. und 15. April, sodass der Luftverkehr an mehreren Tagen hintereinander gestört war.

Wichtig zu wissen: Nur Eurowings Deutschland war vom Streik erfasst. Flüge der Schwestergesellschaft Eurowings Europe liefen planmäßig weiter. Wer nicht sicher ist, welche Gesellschaft sein Flug abgewickelt hat, findet diese Information in seiner Buchungsbestätigung unter der Flugnummer.

Streik und EU-Verordnung 261/2004: Was gilt wirklich?

Bei Flugausfällen und Verspätungen greifen die Fahrgastrechte der EU-Verordnung 261/2004. Die Regelung sichert Passagieren konkrete Ansprüche zu — doch beim Thema Streik gibt es eine entscheidende Einschränkung, die viele Reisende überrascht.

Airlines dürfen sich auf „außergewöhnliche Umstände" berufen, um Ausgleichszahlungen zu verweigern. Ob ein Pilotenstreik als solcher gilt, ist rechtlich umstritten und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. Das Ergebnis: Interne Streiks des eigenen Personals — wie der Pilotenausstand bei Eurowings — fallen nach geltendem EuGH-Recht in der Regel nicht unter außergewöhnliche Umstände. Passagiere behalten ihren Entschädigungsanspruch. Externe Streiks — etwa von Fluglotsen oder Flughafenpersonal — sind davon ausgenommen.

Das bedeutet im Klartext: Wer seinen Flug wegen des Pilotenstreiks bei Eurowings verpasst hat, kann Anspruch auf Ausgleichszahlung haben:

  • Flüge bis 1.500 km: 250 Euro pro Person
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro pro Person
  • Flüge über 3.500 km: 600 Euro pro Person

Zusätzlich gilt das Recht auf Betreuungsleistungen: Bei Wartezeiten ab zwei Stunden am Flughafen haben Passagiere Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke. Bei notwendiger Übernachtung — wenn kein Alternativflug am selben Tag verfügbar ist — muss die Airline Hotel und Transfer bezahlen.

Was Passagiere konkret tun können

Der Weg zur Entschädigung beginnt mit einer schriftlichen Forderung direkt an die Airline. Eurowings muss auf Anträge antworten und eine Entscheidung begründen. Verweigert die Airline die Zahlung mit Verweis auf „außergewöhnliche Umstände", stehen Reisenden mehrere Wege offen:

1. Schlichtungsstelle söp: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr bietet ein kostenloses Verfahren an. Sie ist bindend für alle angeschlossenen Unternehmen.

2. Verbraucherzentrale: Viele Verbraucherzentralen bieten Erstberatung zu Fluggastrechten an — oft zu vergünstigten Konditionen.

3. Fachanwalt für Transport- und Reiserecht: Gerade wenn Eurowings die Zahlung ablehnt und auf außergewöhnliche Umstände beruft, lohnt sich die professionelle Einschätzung. Ein Rechtsanwalt kennt die aktuelle EuGH-Rechtsprechung, kann die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch bewerten und im Zweifel gerichtlich vorgehen. Auf Expert Zoom finden Sie geprüfte Rechtsanwälte, die auf Reise- und Luftfahrtrecht spezialisiert sind und kurzfristig beraten.

Weitere aktuelle Informationen zu ähnlichen Streikwellen finden Sie auch in unserem Beitrag über Passagierrechte beim Lufthansa-Streik zu Ostern 2026.

Umbuchung: Kostenlos umbuchen oder Geld zurück

Unabhängig von Entschädigungsansprüchen hat jeder betroffene Passagier bei einer Flugstreichung das Recht auf:

  • Kostenlose Umbuchung auf einen alternativen Flug — auch zu einem späteren Zeitpunkt ohne Aufpreis
  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises, wenn kein Ersatzflug angeboten wird oder dieser unzumutbar ist
  • Reisegutscheine für die Deutsche Bahn — Eurowings bot während des Streiks Rail-and-Fly-Vouchers als Alternative an

Wer auf eigene Kosten umgebocht hat, einen Mietwagen oder eine andere Bahnverbindung genutzt hat, kann unter Umständen auch diese Zusatzausgaben geltend machen — vorausgesetzt, die Ausgaben waren notwendig und verhältnismäßig zur ursprünglichen Reiseroute.

Welche Dokumente Sie aufbewahren sollten

Für einen erfolgreichen Antrag auf Ausgleichszahlung oder Erstattung brauchen Sie vollständige Nachweise:

  • Buchungsbestätigung und Boarding-Pass (oder elektronischen Nachweis)
  • Schriftliche Benachrichtigung der Airline über Streichung oder Verspätung
  • Quittungen für Verpflegung, Übernachtung oder alternative Transportmittel
  • Zeitstempel der tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten (z. B. aus der Flughafen-App oder Flightradar24)

Bewahren Sie diese Unterlagen mindestens drei Jahre auf — das ist die Verjährungsfrist für Fluggastrechtsansprüche in Deutschland.

Was sich künftig ändern könnte

Der Streik bei Eurowings ist kein Einzelfall. Die Vereinigung Cockpit führt parallel Tarifverhandlungen mit der gesamten Lufthansa-Gruppe. Weitere Arbeitskämpfe im Sommer 2026 sind laut Gewerkschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Wer Flugreisen plant, sollte bei der Buchung auf Stornooptionen und eine Reiserücktrittsversicherung achten — besonders für Ziele mit Mallorca- und Mittelmeerdirektverbindungen über Eurowings.

Weitere Hinweise zu Passagierrechten bei Verspätungen und Entschädigungen anderer Airlines können helfen, sich frühzeitig abzusichern.

Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Website eine umfassende Übersicht der Luftfahrtpassagierrechte bereit: transport.ec.europa.eu — Passagierrechte im Luftverkehr.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Ansprüchen empfehlen wir die Konsultation eines zugelassenen Rechtsanwalts.

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