Mehr als 100 Reisende verpassten am Wochenende des 12. April 2026 ihre EasyJet-Flüge am Mailänder Flughafen Linate — wegen des neuen EU-Grenzsystems EES. Einige warteten bis zu 20 Stunden auf Umbuchungen. Was viele Betroffene nicht wissen: Sie haben klare Rechte auf bis zu 600 Euro Entschädigung — wenn sie richtig vorgehen.
Was am Mailänder Flughafen passierte
Am 12. April 2026 verpassten laut einem Bericht von 20 Minuten rund 100 Passagiere eines EasyJet-Flugs nach Manchester ihre Maschine. Grund war das neue EU Entry-Exit-System (EES), das für Reisende aus Nicht-Schengen-Ländern wie Großbritannien biometrische Daten erfasst — Fingerabdrücke und Fotos. Die Warteschlangen an der Passkontrolle wurden so lang, dass einige Passagiere in Ohnmacht fielen. Ein Flugzeug startete mit nur 30 von hundert gebuchten Passagieren.
EasyJet bot betroffenen Reisenden kostenlose Umbuchungen an — in einigen Fällen erst für Dienstag, an einem anderen Flughafen. Als Entschädigung sollen manche Passagiere nach Medienberichten lediglich 12,25 Pfund erhalten haben.
Das wirft eine entscheidende Frage auf: Haben Passagiere in diesem Fall Anspruch auf EU-Entschädigung — und wenn ja, wie hoch?
Ihre Rechte nach EU-Fluggastverordnung 261/2004
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Sie gilt für:
- Alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen — unabhängig von der Nationalität der Airline
- Flüge einer EU-Airline (EasyJet ist im UK registriert, fliegt aber von EU-Flughäfen)
- Passagiere mit bestätigter Buchung
Entschädigungsstaffeln (pro Person):
| Flugdistanz | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 Euro |
| 1.500–3.500 km | 400 Euro |
| Über 3.500 km | 600 Euro |
Voraussetzung: Der Flug kommt am Ziel mindestens 3 Stunden verspätet an oder wird annulliert — und es liegen keine „außergewöhnlichen Umstände" vor.
Außergewöhnliche Umstände: Freibrief für EasyJet?
Hier wird es rechtlich kompliziert. Airlines berufen sich bei Entschädigungsansprüchen häufig auf „außergewöhnliche Umstände", um Zahlungen zu verweigern. Das EES-System könnte als solcher Umstand gewertet werden — schließlich haben die Passagiere es nicht selbst verursacht.
Andererseits: Airlines wie EasyJet wissen seit Jahren, dass das EES kommt. Die EU hatte die Einführung mehrfach angekündigt und verschoben. Wer als Carrier nicht vorsorgt — etwa durch frühzeitige Kundeninformation, verlängerte Check-in-Zeiten oder ausreichend Bodenpersonal — kann sich schwer auf Unvorhersehbarkeit berufen.
Laut Rechtsexperten gilt: Wenn die Airline die verzögerungsverursachenden Umstände hätte managen können, entfällt der Schutzwall der außergewöhnlichen Umstände. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr empfiehlt Passagieren, Ansprüche grundsätzlich geltend zu machen und im Streitfall die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einzuschalten.
So machen Sie Ihren Anspruch geltend — Schritt für Schritt
Sofortmaßnahmen am Flughafen:
- Behalten Sie alle Buchungsbestätigungen und Boarding-Pässe
- Lassen Sie sich eine schriftliche Erklärung für die Verspätung oder Annullierung geben
- Notieren Sie Zeugen und fotografieren Sie Wartezeiten, Anzeigetafeln, Menschenmassen
- Akzeptieren Sie Umbuchungsangebote nur schriftlich — mündliche Zusagen sind schwer durchsetzbar
Entschädigungsantrag stellen:
- Kontaktieren Sie EasyJet direkt per Webformular oder per E-Mail (deutschland@easyjet.com)
- Nennen Sie Flugdatum, Flugnummer, Verspätungszeit und verlangen Sie konkret Entschädigung gemäß EU261
- Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für eine verbindliche Antwort
- Bei Ablehnung: Schlichtungsstelle SÖP (söp.de) oder Verbraucherzentrale einschalten
Wenn alles scheitert — Rechtsberatung holen: EasyJet lehnt Entschädigungsforderungen laut Verbraucherberichten überdurchschnittlich häufig ab — auch in eindeutigen Fällen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Reiserecht kann Ihren Anspruch außergerichtlich oder per Klage durchsetzen. Die Anwaltskosten trägt bei Erfolg oft die Gegenseite.
Warum sich juristische Begleitung lohnt
Bei einer Entschädigung von 400 bis 600 Euro pro Person lohnt sich der Aufwand. Vor allem dann, wenn mehrere Familienmitglieder betroffen sind — bei einer vierköpfigen Familie können das bis zu 2.400 Euro sein, die die Airline zahlen muss.
Ein Rechtsexperte auf Expert Zoom kennt die typischen Ablehnungsstrategien von Low-Cost-Airlines und kann Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch sagen, ob Ihr Fall aussichtsreich ist — ohne versteckte Kosten.
Was Sie beim nächsten Flug präventiv tun können
Das EES-System wurde nach mehrfachen Verschiebungen im April 2026 schrittweise eingeführt und wird weitere Wartezeiten an EU-Außengrenzen verursachen. Die Situation in Mailand war kein Einzelfall — ähnliche Szenen wurden bereits an Flughäfen in Amsterdam, Wien und Frankfurt gemeldet.
Passagiere sollten ab sofort folgendes beachten:
- Bei Flügen über Schengen-Außengrenzen mindestens 3 Stunden Puffer vor dem Abflug einplanen
- Sich vorab über die biometrischen Anforderungen der Zieldestination informieren — das Auswärtige Amt aktualisiert die Einreisehinweise laufend
- Reiseschutzversicherungen prüfen, die Verspätungskosten, Hotelübernachtungen und Mehraufwand abdecken
- Gebuchte EasyJet-Flüge an Strecken prüfen, die von Basel-Mulhouse starten: Dort hat EasyJet das Streckennetz zwischen 15. April und 21. Mai 2026 wegen Bauarbeiten drastisch reduziert
Wichtig: Fristen für Entschädigungsansprüche beachten
In Deutschland gilt für Fluggastrechteansprüche nach EU261 eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Flugdatum. Handeln Sie jedoch nicht zu lange, da Beweise (Fotos, Bordkarten, Buchungsbelege) mit der Zeit verloren gehen.
Weitere deutsche Passagiere können kostenlos Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einreichen — diese ist unabhängig und hat für Airlines eine bindende Schiedskompetenz. Das Verfahren ist kostenlos und dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Die Rechte kennen, bevor das Chaos eintritt — das ist die effektivste Strategie. Und sollte es doch zu einem Flugausfall oder einer langen Verspätung kommen: Lassen Sie sich nicht mit symbolischen Gutscheinen abspeisen, sondern fordern Sie konsequent die gesetzlich garantierten Beträge ein.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine rechtliche Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Entschädigungsfall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Reiserecht.
