Gestresster Reisender am Flughafen Palma mit Verspätungsanzeigen im Hintergrund

Streik auf Mallorca: Diese Passagierrechte gelten bei Osterreisen 2026

Lena Lena MüllerVerbraucherrecht
4 Min. Lesezeit 27. März 2026

Seit dem 27. März 2026 streiken Bodenabfertigungsmitarbeiter am Flughafen Palma de Mallorca. Der Arbeitskampf des Groundforce-Personals und der Menzies-Mitarbeiter betrifft über 800.000 Passagiere — mitten in der Osterreisezeit. Was viele nicht wissen: Bei Streiks gelten in der EU klare Fahrgastrechte, die Sie aktiv einfordern können.

Was passiert gerade am Flughafen Palma?

Groundforce-Mitarbeiter, die für das Ein- und Ausladen von Gepäck sowie für die Abfertigung am Boden zuständig sind, traten am 27. März 2026 in den Ausstand. Die Gewerkschaft fordert Gehaltserhöhungen von 7,82 Prozent — das Unternehmen bietet bislang lediglich 4,58 Prozent. Parallel streikt Menzies Aviation am 28. und 29. März sowie vom 2. bis 6. April 2026.

Die Folge: erhebliche Verspätungen beim Gepäckband, verlängerte Wartezeiten bei der Abfertigung und vereinzelte Flugausfälle. Der Flughafen Palma ist einer der verkehrsreichsten in Südeuropa, mit täglich mehreren Hundert Starts und Landungen. In der Osterwoche ist er besonders stark ausgelastet.

Welche Rechte haben Sie als Passagier?

Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 regelt Ihre Ansprüche — aber mit einer wichtigen Einschränkung: Streiks gelten teilweise als „außergewöhnliche Umstände", die Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreien können. Entscheidend ist, wer streikt.

Streik des eigenen Flughafen-Personals (Bodenpersonal, Sicherheitskontrollen) wird in der Regel als außergewöhnlicher Umstand eingestuft. Streik des Kabinenpersonals der Fluggesellschaft selbst hingegen ist laut Europäischem Gerichtshof kein außergewöhnlicher Umstand — die Airline muss dann zahlen.

Im Fall Mallorca streiken Groundforce und Menzies, also externe Dienstleister — keine Airline-Mitarbeiter. Das bedeutet: Die Fluggesellschaft muss Ihnen zumindest Betreuungsleistungen anbieten. Laut Verordnung EG 261/2004 gilt bei Verspätungen ab zwei Stunden: Mahlzeiten und Erfrischungen, Zugang zu Kommunikationsmitteln sowie bei einer Nacht Verspätung Hotelunterbringung und Transfer.

Was bedeutet das konkret für Ihren Urlaub?

Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät landet oder gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf bis zu 400 Euro Entschädigung pro Person — vorausgesetzt, die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Bei einer Strecke über 1.500 Kilometer (also zum Beispiel von Frankfurt nach Palma) beträgt der Standardbetrag 400 Euro.

Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie außerdem das Recht auf vollständige Kostenerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug ohne Aufpreis. Lehnt die Airline die Erstattung ab, können Sie die zuständige Schlichtungsstelle (in Deutschland: söp — Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr) einschalten.

Wichtig: Dokumentieren Sie alles. Fotografieren Sie Anzeigetafeln mit Verspätungsangaben, heben Sie alle Belege für Ausgaben auf (Mahlzeiten, Hotel, Taxi) und lassen Sie sich von der Airline schriftlich bestätigen, dass Ihr Flug verspätet oder gestrichen wurde.

Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

Viele Passagiere geben auf, wenn Fluggesellschaften Erstattungsanträge ablehnen oder auf vermeintliche außergewöhnliche Umstände verweisen. Ein auf Reiserecht und Verbraucherrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist — und im Zweifelsfall gerichtlich gegen die Airline vorgehen.

Gerade bei Gruppenreisen, Hochzeiten auf Mallorca oder Familienurlaub mit gebuchten Anschlussleistungen (Hotel, Mietauto) summieren sich die Kosten schnell. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, nicht nur die Flugentschädigung, sondern auch Folgekosten wie stornierte Hotelzimmer oder verpasste Anschlussflüge geltend zu machen.

In Deutschland ist außerdem die Klage über Inkassodienstleister wie Flightright oder EUclaim möglich — diese arbeiten auf Erfolgsbasis und erhalten einen Anteil der Entschädigung. Für komplexere Fälle mit höheren Schadenssummen ist direktes anwaltliches Vorgehen oft effizienter.

Was passiert, wenn der Streik sich verlängert?

Gewerkschaftsvertreter haben bereits signalisiert, dass weitere Streiktage bis Ende April möglich sind, sollte keine Einigung erzielt werden. Wer also in den Osterwochen nach Mallorca fliegt oder zurückreist, sollte sich vorbereiten. Konkrete Streiktage: 27. März sowie Mittwoch und Freitag im Wechsel; Menzies streikt zusätzlich vom 28. bis 29. März und vom 2. bis 6. April 2026.

Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Reiseversicherung Streiks abdeckt — viele Policen schließen Arbeitskämpfe explizit aus. Manche Kreditkartenanbieter bieten hingegen automatischen Reiseschutz, der auch Streikfolgen einschließt. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen helfen, den genauen Umfang Ihrer Deckung zu verstehen.

Checkliste für betroffene Passagiere

Wenn Sie in den nächsten Wochen über Palma reisen, sollten Sie diese Schritte im Blick behalten:

  • Vor dem Abflug: Prüfen Sie den Status Ihres Fluges auf der Website der Airline und abonnieren Sie SMS-Benachrichtigungen.
  • Am Flughafen: Dokumentieren Sie alle Anzeigetafeln mit Verspätungsangaben per Foto mit sichtbarem Zeitstempel.
  • Bei Verspätung ab 2 Stunden: Fordern Sie aktiv Gutscheine für Mahlzeiten und Getränke ein — die Airline ist verpflichtet, diese anzubieten, muss aber nicht automatisch darauf aufmerksam machen.
  • Bei Streichung: Lassen Sie sich die Streichung schriftlich bestätigen und entscheiden Sie sofort, ob Sie eine Umbuchung oder eine vollständige Erstattung wünschen.
  • Nach der Reise: Stellen Sie innerhalb von drei Jahren (Verjährungsfrist) einen Antrag auf Entschädigung — per Brief oder über das Online-Formular der Airline.

Was echte Rechtshilfe bringt

Viele Passagiere geben auf, wenn Fluggesellschaften Erstattungsanträge mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände ablehnen. Ein auf Reiserecht und Verbraucherrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist — und im Zweifelsfall gerichtlich vorgehen.

Bei Gruppenreisen, Hochzeiten auf Mallorca oder Familienurlaub mit gebuchten Anschlussleistungen wie Hotel oder Mietauto summieren sich die Kosten rasch auf mehrere Tausend Euro. Ein Anwalt hilft nicht nur bei der Flugentschädigung, sondern auch bei der Geltendmachung von Folgekosten wie stornierten Hotels oder verpassten Anschlussflügen.

Der Streik auf Mallorca ist keine Überraschung — die Lohnforderungen wurden seit Monaten verhandelt. Wer jetzt fliegt, sollte seine Rechte kennen. Und wer mit einer Ablehnung der Fluggesellschaft konfrontiert wird, sollte nicht kampflos akzeptieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Reise- oder Verbraucherrecht.

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