Correctiv vor Gericht: Was der Rechtsstreit über Ihre Persönlichkeitsrechte im Netz lehrt

Anwalt prüft Gerichtsdokumente und Zeitungsartikel in einem Berliner Büro — Medienrecht und Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter
Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 24. April 2026

Das Berliner Landgericht (Landgericht Berlin II) hat am 17. März 2026 geurteilt, dass zentrale Formulierungen in Correctivs Recherche „Geheimplan gegen Deutschland" unwahr, ungenau und unvollständig seien — und die Publikation entsprechende Passagen zurückziehen oder korrigieren muss. Gleichzeitig hat der Bundestag am 23. April 2026 einen AfD-Antrag abgelehnt, der eine Einstellung der staatlichen Förderung für Correctiv gefordert hatte. Dieser Doppelschlag wirft eine grundlegende Frage auf: Was passiert rechtlich, wenn Berichterstattung über eine Person als unwahr eingestuft wird — und wie schützen Sie sich selbst?

Der Fall Correctiv: Was bisher geschah

Correctiv, das gemeinnützige Recherchezentrum, hatte im Januar 2024 über ein Treffen von AfD-Mitgliedern und rechtsextremen Figuren in Potsdam berichtet. Der Bericht beschrieb einen angeblichen „Masterplan zur Vertreibung deutscher Staatsbürger". Mehrere Betroffene klagten — mit unterschiedlichem Erfolg.

Das Berliner Gericht wertete die Formulierung als unwahre Tatsachenbehauptung statt als zulässige Meinungsäußerung. Allerdings ist die Entscheidung nicht rechtskräftig: Correctiv hat Berufung eingelegt. Erschwerend: Das Hamburger Landgericht kam in einem ähnlichen Fall zum gegenteiligen Ergebnis und sah die Formulierungen als zulässig an. Diese widerstreitenden Urteile könnten letztlich den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

Correctiv selbst hat auf die Urteile reagiert: Die Organisation hat Korrekturen vorgenommen, bestimmte Begriffe wie „Deportation" aus dem Bericht entfernt und am 23. April 2026 eine ausführliche rechtliche Einordnung auf der eigenen Webseite veröffentlicht.

Was bedeutet das für normale Bürgerinnen und Bürger?

Der Fall Correctiv ist kein juristisches Randphänomen. Er beleuchtet ein Thema, das im digitalen Zeitalter jeden treffen kann: die rechtliche Grenzlinie zwischen Meinungsfreiheit und unwahren Tatsachenbehauptungen.

Denn was für Medienunternehmen gilt, gilt auch für Privatpersonen — auf Social Media, in Blogs oder in Online-Bewertungen. Wer über Sie etwas Falsches schreibt, betreibt möglicherweise eine unzulässige Rufschädigung. Umgekehrt: Wer selbst etwas Falsches über andere veröffentlicht, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen.

Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG — aber dieses Recht ist nicht grenzenlos. Tatsachenbehauptungen, die nachweislich falsch sind, genießen keinen Schutz. Das ist der entscheidende Unterschied, den der Correctiv-Fall exemplarisch zeigt.

Drei Szenarien, in denen Sie einen Anwalt brauchen

Szenario 1: Jemand verbreitet falsche Tatsachen über Sie im Netz

Falsche Behauptungen in sozialen Netzwerken, Bewertungsportalen oder Blogs können Ihren Ruf erheblich schädigen — beruflich wie persönlich. In diesem Fall haben Sie das Recht auf Gegendarstellung und Unterlassung. Ein Anwalt für Medienrecht kann innerhalb kürzester Zeit eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erwirken und bei Bedarf eine einstweilige Verfügung beantragen.

Szenario 2: Sie wurden in einem Medienbericht falsch dargestellt

Journalisten und Blogger sind zur Sorgfaltspflicht verpflichtet. Werden Sie in einem Artikel falsch dargestellt oder werden falsche Tatsachen über Sie verbreitet, haben Sie Anspruch auf Widerruf, Berichtigung oder Gegendarstellung. Je nach Schwere der Verletzung kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden.

Szenario 3: Sie wollen wissen, ob Ihre eigene Kritik rechtlich sicher ist

Ob eine negative Bewertung auf Google, eine kritische Social-Media-Post oder eine Stellungnahme in einer Debatte: Der Unterschied zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Tatsachenbehauptung ist oft hauchdünn. Ein Anwalt kann vor der Veröffentlichung prüfen, ob Ihre Aussage rechtlich tragfähig ist.

Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht: Ein dauerhaftes Spannungsfeld

Das Urteil gegen Correctiv zeigt, dass selbst professionelle Journalisten mit jahrelanger Erfahrung in dieses Spannungsfeld geraten können. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass beide Grundrechte — Pressefreiheit (Art. 5 GG) und allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG) — gleichwertig abgewogen werden müssen.

In der Praxis bedeutet das: Je schwerwiegender eine Behauptung ist (etwa Kriminalvorwürfe, sexuelle Vergehen, politische Extremismusvorwürfe), desto höher sind die Anforderungen an die journalistische Sorgfalt. Und je größer die mögliche Rufschädigung für die Betroffene Person, desto eher überwiegt das Persönlichkeitsrecht.

Für Privatpersonen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, ist es in solchen Situationen entscheidend, schnell und kompetent zu handeln. Ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt kennt die aktuellen Urteile, die Fristen für Gegendarstellungen (oft nur wenige Tage) und die effektivsten Wege zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie von falschen Behauptungen im Netz betroffen sind — oder unsicher sind, wie weit Ihre eigene Meinungsfreiheit reicht — empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Beweise sichern: Screenshots, URLs, Daten und Uhrzeiten der Veröffentlichung dokumentieren
  2. Nicht vorschnell reagieren: Eine öffentliche Gegendarstellung ohne anwaltliche Prüfung kann die Situation verschlimmern
  3. Fristen beachten: Gegendarstellungsansprüche sind oft zeitkritisch — je nach Medium und Plattform gelten unterschiedliche Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen
  4. Fachkundige Beratung suchen: Ein Anwalt für Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht kann einschätzen, welche Rechtsbehelfe in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind

Typische Kosten und Risiken ohne anwaltliche Beratung

Viele Menschen zögern, einen Anwalt einzuschalten, weil sie Kosten fürchten. Dabei sind die finanziellen Folgen einer unterlassenen oder falsch durchgeführten Gegendarstellung oft weitaus höher. Wer beispielsweise selbst eine unzulässige Behauptung verbreitet hat und keine Unterlassungserklärung abgibt, riskiert ein gerichtliches Unterlassungsverfahren — mit Verfahrenskosten von häufig mehreren tausend Euro.

Umgekehrt: Wer als Opfer einer Rufschädigung zu lange wartet, kann seinen Anspruch auf Widerruf verlieren. Gerichte und Medienanstalten erwarten in der Regel, dass Betroffene zügig reagieren — oft innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Kenntnisnahme.

Ein erfahrener Medienrechtsanwalt kann in einem ersten Gespräch einschätzen, ob ein Fall aussichtsreich ist, und die Erfolgsaussichten realistisch bewerten — bevor kostspielige Verfahren eingeleitet werden.

Auf Expert Zoom finden Sie spezialisierte Rechtsanwälte für Medienrecht und Persönlichkeitsrechte, die Ihnen helfen, Ihre Rechte schnell und effektiv durchzusetzen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.


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Externe Quelle: Den Bundestag-Beschluss zum Correctiv-Antrag vom 23. April 2026 finden Sie auf der offiziellen Bundestag-Website.

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