Carolin Kebekus Show kehrt zurück: Was Fernsehformate über Persönlichkeitsrechte in Deutschland lehren

Carolin Kebekus bei einem öffentlichen Auftritt

Photo : Harald Krichel / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 10. April 2026

Carolin Kebekus Show kehrt zurück: Was Fernsehformate über Persönlichkeitsrechte in Deutschland lehren

Am 9. April 2026 feiert die Carolin Kebekus Show auf Das Erste Premiere — sieben neue Episoden, die sich mit weiblicher Wut, Therapie als gesellschaftlichem Phänomen und Intimität im Familienalltag beschäftigen. Die erste Folge läuft um 23:35 Uhr im Fernsehen, ab 19:30 Uhr in der ARD Mediathek. Bereits jetzt steht fest: Eine zweite Staffel folgt am 22. Oktober 2026.

Das Format steht für einen Trend im deutschen Fernsehen: immer mehr Sendungen nutzen reale Personen, reale Konflikte und reale Emotionen als Rohmaterial. Das wirft eine Frage auf, die viele Zuschauer und potenzielle Mitwirkende unterschätzen: Welche Rechte haben Menschen, wenn ihr Bild, ihr Name oder ihre Geschichte im Fernsehen erscheinen?

Das Recht am eigenen Bild: Grundlage des deutschen Medienschutzes

Das Kunsturhebergesetz (KUG) aus dem Jahr 1907 — immer noch in Kraft — regelt in Deutschland den Grundsatz: Jede Verbreitung oder Zurschaustellung eines Bildnisses bedarf der Einwilligung der abgebildeten Person. Das gilt für Fotos genauso wie für Videoaufnahmen.

Ausnahmen bestehen für sogenannte Personen der Zeitgeschichte — also Politiker, Prominente und andere Personen, die freiwillig ins öffentliche Leben getreten sind. Sie müssen es hinnehmen, im Rahmen ihrer öffentlichen Rolle abgebildet zu werden. Aber: Auch eine prominente Person behält das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre, sobald sie den öffentlichen Raum verlässt.

Für Carolin Kebekus bedeutet das: Aufnahmen von ihr bei einer Talkshow oder auf dem roten Teppich sind ohne ihre Einwilligung veröffentlichbar. Aufnahmen aus ihrer Privatwohnung oder Informationen über ihr Familienleben nicht — jedenfalls nicht ohne Einwilligung oder legitimes öffentliches Interesse.

Wenn Privatpersonen ins Fernsehen geraten

Kritischer wird es bei Privatpersonen, die in Fernsehformaten erscheinen — ob in Reality-Shows, Reportagen oder Comedysketchen, die auf realen Begebenheiten basieren.

Eine Einwilligungserklärung, unterschrieben vor dem Dreh, gilt meist als rechtssichere Grundlage. Aber: Die Einwilligung muss informiert und freiwillig sein. Wer unter wirtschaftlichem Druck unterschreibt, wem der tatsächliche Verwendungszweck verschwiegen wurde, oder wer minderjährig war, kann die Einwilligung anfechten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen betont, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) gegen eine übermäßige Vermarktung privater Lebensbereiche schützt — selbst wenn eine Einwilligung vorlag. Die Prüfung erfolgt immer anhand des konkreten Einzelfalls.

Die neue Dimension: KI-generierte Bilder und Deepfakes

2026 stellt sich eine neue Herausforderung: KI-generierte Inhalte. Es reicht heute ein Foto einer Person, um mit frei verfügbaren Tools täuschend echte Videos zu erzeugen, die diese Person Dinge sagen oder tun lassen, die sie nie gesagt oder getan hat.

In Deutschland ist das Erstellen und Verbreiten solcher Deepfakes ohne Einwilligung der abgebildeten Person bereits nach geltendem Recht problematisch — das KUG gilt sinngemäß auch hier. Zusätzlich kann es sich um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung oder — bei sexuellen Inhalten — eine Straftat nach § 201a StGB handeln.

Auf EU-Ebene werden im Rahmen der KI-Verordnung (AI Act), die ab 2025 schrittweise in Kraft tritt, zusätzliche Anforderungen an die Transparenz von KI-generierten Inhalten gestellt. Systeme, die Deepfakes erzeugen, müssen entsprechend kennzeichnen, dass die Inhalte künstlich erzeugt wurden.

Was tun, wenn man ungewollt im Fernsehen oder online erscheint?

Wer feststellt, dass sein Bild, sein Name oder seine Aussagen ohne Einwilligung in einem Fernsehformat oder online verbreitet werden, hat mehrere rechtliche Instrumente:

Abmahnung und Unterlassung: Der erste Schritt ist in der Regel eine anwaltliche Abmahnung an den Sender oder die Plattform mit Aufforderung zur sofortigen Löschung. Bei bekannten Sendeanstalten führt dies oft zu einer schnellen Reaktion — das Risiko für sie ist hoch.

Gegendarstellung: Rundfunkstaatsvertrag und Presserecht gewähren bei falschen Tatsachenbehauptungen ein Recht auf Gegendarstellung, das der Sender veröffentlichen muss.

Schadensersatz: Bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann neben dem Unterlassen auch Schadensersatz verlangt werden — insbesondere wenn die Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Die Rechtsprechung tendiert bei schweren Fällen zu immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) von mehreren Tausend Euro.

Einstweilige Verfügung: Bei dringendem Handlungsbedarf — etwa wenn eine Sendung unmittelbar bevorsteht — kann beim zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden, die die Ausstrahlung untersagt.

Bevor Sie an einem Format teilnehmen

Wer eingeladen wird, an einer Fernsehsendung oder einem Online-Format teilzunehmen, sollte vor der Unterschrift folgende Fragen klären:

  • Welche Rechte werden abgetreten, für welche Zeiträume und in welchen Ländern?
  • Kann ich die Einwilligung widerrufen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
  • Wie werden meine Aussagen geschnitten — gibt es ein Autorisierungsrecht?
  • Was passiert, wenn meine Aussagen aus dem Kontext gerissen werden?

Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Medienrecht kann diese Fragen beantworten und sicherstellen, dass Sie nur unterschreiben, was Sie auch wirklich wollen.

Die neue Staffel der Carolin Kebekus Show ist eine willkommene Rückkehr einer der erfolgreichsten Komikerinnen Deutschlands. Sie erinnert uns auch daran, dass das Fernsehen ein Raum ist, in dem Rechte und Pflichten — auf beiden Seiten der Kamera — sehr real sind.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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