Zürich-Krimi mit KI-Profilerin: 3 Rechte gegen Predictive Policing 2026

Christian Kohlund, Schauspieler des Zürich-Krimi mit KI-Profilerin-Handlung 2026

Photo : Christian Kohlund / Wikimedia

Charlotte Charlotte SchneiderRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 28. Mai 2026

Im Zürich-Krimi „Borchert und die Stadt in Angst", dessen zweiter Teil am 28. Mai 2026 um 20:15 Uhr in der ARD läuft, jagt Christian Kohlund einen Serienmörder. Sein Gegenpart ist nicht etwa ein anderer Anwalt, sondern eine Künstliche Intelligenz: KI-Profilerin Ayla Deniz, gespielt von Oona Devi Liebich, soll mit hochkomplexen Algorithmen den Täter finden, scheitert aber an der menschlichen Intuition des Anwalts ohne Lizenz. Die fiktive Konstellation trifft eine sehr reale juristische Debatte in Deutschland 2026.

Was im Krimi passiert — und was Realität ist

Der zweiteilige Donnerstags-Krimi mit dem 75-jährigen Kohlund verhandelt eine Mordserie ohne erkennbare Verbindung zwischen den Opfern, die mit Sonne-und-Mond-Schablonen markiert werden. Während Borchert auf Zeugenbefragungen und Menschenkenntnis setzt, füttert Deniz ihre KI mit Ermittlungsdaten. Der Plot inszeniert den Konflikt als „Künstliche Intelligenz gegen klassische Intuition", wie Kritiker den Zweiteiler beschreiben.

Anders als die TV-Inszenierung suggeriert, ist KI-gestützte Strafverfolgung in Deutschland längst kein Drehbuchstoff mehr. Bundeskriminalamt und einzelne Landeskriminalämter testen seit 2024 Software zur Mustererkennung in großen Datenmengen. Hessen setzt mit „hessenDATA" auf eine Analyseplattform, die der Bundesverfassungsgericht-Beschluss vom 16. Februar 2023 in seiner damaligen Form für nichtig erklärt hatte. Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben in den Jahren 2024 und 2025 nachgebessert.

Warum dieser Krimi 2026 besonders brisant ist

Seit dem 2. Februar 2026 gelten in der gesamten EU die ersten verbindlichen Pflichten der KI-Verordnung 2024/1689, die das Europäische Parlament am 13. März 2024 verabschiedet hatte. Hochrisiko-KI-Systeme im Bereich Strafverfolgung müssen ab dem 2. August 2026 weitere Anforderungen erfüllen, darunter Transparenzpflichten, menschliche Aufsicht und Risikobewertung.

Ein Anwalt für IT- und Datenschutzrecht sieht in der Drehbuchwahl mehr als nur eine spannende Story: „Die Krimi-Figur Ayla Deniz arbeitet mit einem System, das nach EU-Definition als Hochrisiko-KI gelten würde. In der Realität müsste so eine Anwendung strenge Prüfungen durchlaufen — und Bürger hätten konkrete Auskunftsrechte." Genau diese Rechte kennen viele Bundesbürger nicht, obwohl sie seit Anfang 2026 stufenweise greifen.

Drei konkrete Rechte, die Sie 2026 in Deutschland haben

Anwälte für IT- und Datenschutzrecht arbeiten seit Februar 2026 verstärkt mit Mandanten, die wissen wollen, ob und wie ihre Daten in algorithmischen Verfahren verarbeitet werden. Drei Punkte sind dabei zentral:

1. Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO und Art. 86 KI-VO Wer Grund zur Annahme hat, von einer KI-gestützten Polizei-Analyse erfasst worden zu sein, kann eine Auskunft über die Verarbeitung verlangen. Seit Februar 2026 ergänzt Art. 86 der KI-Verordnung das Recht: Bei Entscheidungen mit erheblicher Wirkung muss die zuständige Stelle eine klare Erklärung über die Rolle der KI liefern.

2. Recht auf menschliche Aufsicht Hochrisiko-KI darf keine vollautomatischen Entscheidungen über Personen treffen. Ein Mensch muss in der Lage sein, das System zu überprüfen und seine Empfehlungen zu verwerfen. Wer eine polizeiliche Maßnahme erlebt, die ausschließlich auf einem Algorithmus beruht, kann diese formell anfechten.

3. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsicht Die Landesdatenschutzbeauftragten sind seit 2026 erste Anlaufstelle für KI-Beschwerden im Bereich der Strafverfolgung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat Ende 2025 eine erweiterte Beratungsstelle eingerichtet.

Warum die Borchert-Figur juristisch interessant ist

Borchert hat seine Anwaltslizenz verloren — und arbeitet trotzdem als Strafverteidiger im weiteren Sinne. Die Konstellation wirft eine reale Frage auf: Wer darf in Deutschland Rechtsberatung erbringen? Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt das streng. Ein lizenzierter Anwalt für Strafrecht kann nicht nur Mandanten in Polizeiverhören vertreten, sondern auch prüfen, ob algorithmische Verdachtsmomente überhaupt verwertbar sind.

In Fällen, in denen Predictive Policing die Grundlage für eine Hausdurchsuchung oder Observation war, prüfen Verteidiger zwei Punkte besonders genau: Ob die Datengrundlage rechtmäßig erhoben wurde, und ob das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt blieb. Beide Aspekte sind in jüngsten Rechtsprechungen mehrfach gekippt worden.

Was Bürger jetzt tun können

Wer den Zürich-Krimi sieht und sich fragt, wie weit KI in der echten deutschen Strafverfolgung schon ist, sollte vier Schritte beachten. Erstens: Bei jedem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft das Recht auf einen Verteidiger wahrnehmen — auch und gerade dann, wenn der Verdacht „nur" auf einer Datenanalyse beruht. Zweitens: Bei einem Auskunftsersuchen explizit nach KI-gestützter Verarbeitung fragen; die DSGVO und die KI-Verordnung geben dafür den rechtlichen Rahmen. Drittens: Verdachtsmomente, die ausschließlich auf algorithmischen Mustern beruhen, von einem Anwalt prüfen lassen — gerade jüngere Beschlüsse haben hier mehrfach zu Beweisverwertungsverboten geführt. Viertens: Bei Unsicherheit eine Beratung durch einen Fachanwalt für IT-Recht oder Strafrecht einholen, der die neuen Regeln aus der KI-Verordnung praktisch anwendet.

Die KI-Verordnung im Volltext ist auf der offiziellen Seite des EU-Amts für Veröffentlichungen einsehbar: Verordnung (EU) 2024/1689.

Borchert kommt wieder — und die Debatte bleibt

Der nächste Zürich-Krimi mit Christian Kohlund, „Borchert und das Geheimnis des Mandanten", läuft bereits am 13. Juni 2026 um 20:15 Uhr in der ARD. Wer den aktuellen Zweiteiler verpasst hat, kann ihn in der ARD-Mediathek nachholen. Spannend bleibt, ob die Drehbuchautoren die juristischen Feinheiten der KI-Verordnung weiter aufgreifen — denn die nächsten Stufen der EU-Regulierung greifen im August 2026 und 2027. Für Bürger, die ihre Rechte gegenüber algorithmischer Strafverfolgung kennen wollen, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung der beste Weg, nicht erst dann zu reagieren, wenn die Polizei vor der Tür steht.

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