BVB-Millionentransfers 2026: Was Guirassy und Ryerson steuerlich bedeuten

Fußballstadion mit BVB-Bezug – Millionentransfers und ihre steuerlichen Folgen 2026

Photo : Sir James / Wikimedia

Julia Julia RichterVermögensberatung
4 Min. Lesezeit 20. Mai 2026

BVB verkauft Guirassy für 25 Millionen und Ryerson für über 30 Millionen Euro: Was Millionentransfers steuerlich für Spieler und Verein bedeuten, wird selten offen diskutiert – dabei können die Folgen enorm sein.

Borussia Dortmund steht in diesem Sommer vor dem größten Transferkarussell seit Jahren. Serhou Guirassy, der Torjäger der Schwarzgelben, soll laut übereinstimmenden Berichten für rund 25 Millionen Euro zu Fenerbahce Istanbul wechseln. Gleichzeitig hat Manchester United ein formelles Angebot von über 30 Millionen Euro für Außenverteidiger Julian Ryerson vorgelegt, dem Dortmund grundsätzlich offen gegenübersteht. Was Fans als sportliche Neuausrichtung wahrnehmen, hat für den Verein, die Spieler und deren Berater erhebliche steuerliche Konsequenzen – die häufig unterschätzt werden.

Was passiert steuerlich, wenn BVB einen Spieler verkauft?

Aus Vereinssicht ist ein Spielertransfer in erster Linie ein buchhalterisches Ereignis. Profispieler werden in der Bilanz als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert, sobald eine Ablösesumme für sie gezahlt wurde. Der Buchwert sinkt durch jährliche Abschreibungen über die Vertragslaufzeit.

Verkauft Borussia Dortmund nun Ryerson für 30 Millionen Euro, während sein Restbuchwert vielleicht noch bei fünf Millionen Euro liegt, entsteht ein steuerpflichtiger Buchgewinn von 25 Millionen Euro. Dieser Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer (15 Prozent) sowie dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Je nach Gemeinde kann die effektive Steuerbelastung bis zu 30 Prozent betragen. Die tatsächlichen Nettoeinnahmen aus einem Transfer sind deshalb stets deutlich geringer als die kommunizierte Ablösesumme.

Für Vereine, die wirtschaftlich auf Transfereinnahmen angewiesen sind, ist diese Steuerlast ein wesentlicher Faktor bei der Transferplanung – und ein Argument, warum Ablöseforderungen in der Öffentlichkeit oft höher wirken als die tatsächliche Liquidität.

Was der wechselnde Spieler steuerlich beachten muss

Für den Spieler selbst ist nicht der Transfererlös das Problem – diesen erhält der abgebende Verein. Was den Spieler steuerlich trifft, sind die Konditionen des neuen Arbeitsvertrags beim aufnehmenden Club sowie mögliche Handgelder und Leistungsprämien.

Ein sogenannter Signing-Bonus, also eine Einmalzahlung bei Vertragsunterzeichnung, gilt steuerrechtlich als Arbeitslohn und wird im Zuflussjahr vollständig der Einkommensteuer unterworfen. Bei einem Handgeld von drei Millionen Euro bedeutet das für einen in Deutschland steuerpflichtigen Spieler: Das gesamte Jahreseinkommen erhöht sich schlagartig, der Spitzensteuersatz von 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag greift auf den gesamten Betrag.

Viele Spieler nutzen hier legale Gestaltungsmöglichkeiten, etwa durch die Verteilung von Zahlungen über mehrere Vertragsjahre oder durch Beraterhonorare an eigene Gesellschaften. Entscheidend ist dabei die steuerrechtliche Substanz: Bloße Briefkastengesellschaften erkennt das Finanzamt nicht an, und Gestaltungen, die ausschließlich der Steueroptimierung dienen, werden zunehmend kritisch geprüft.

Wechsel ins Ausland: Welches Steuerrecht gilt?

Besonders komplex wird es bei einem Wechsel ins Ausland – wie im Fall Guirassy zu Fenerbahce in der Türkei. Verlegt ein Spieler seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, endet in Deutschland grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht. Allerdings gilt für Einnahmen, die noch aus dem alten deutschen Vertrag stammen oder wirtschaftlich an die Zeit des deutschen Aufenthalts gebunden sind, die beschränkte Steuerpflicht gemäß § 49 Einkommensteuergesetz (EStG).

Besonders heikel: Vertragsauflösungsprämien oder Nachzahlungen, die nach dem Wegzug fließen, aber für die Zeit des inländischen Aufenthalts gedacht waren, können weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein. Das Finanzamt prüft genau, ob der wirtschaftliche Entstehungszeitraum noch in die Zeit der deutschen Steuerpflicht fällt.

Spieler, die einen solchen internationalen Wechsel planen, sollten unbedingt vor Vertragsunterzeichnung steuerlichen Rat einholen – nicht danach.

Doppelbesteuerungsabkommen: Schutz vor zweifacher Steuerlast

Deutschland hat mit der Türkei – wie mit den meisten Ländern des europäischen Profifußballs – ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Dieses regelt, welches Land das Besteuerungsrecht auf bestimmte Einkunftsarten hat.

Grundsätzlich gilt: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden dort besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Ein Spieler, der künftig für Fenerbahce in Istanbul spielt, versteuert sein Gehalt in der Türkei. Einnahmen aus Werbeverträgen, die auf Deutschland entfallen oder für das deutsche Publikum ausgestrahlt werden, können jedoch weiterhin hierzulande steuerpflichtig sein.

Für Spieler mit internationalen Werbeverträgen, Bildrechtegesellschaften oder Kapitaleinkünften aus deutschen Quellen wird die steuerliche Lage schnell vielschichtig. Wer hier ohne Beratung handelt, riskiert doppelte Steuerbelastungen und Nachzahlungen mit Zinsen.

Ausstiegsklauseln und Ablöse: Welche Steuer zahlt wer?

Ein häufig übersehener Punkt: Aktiviert ein Spieler selbst eine Ausstiegsklausel in seinem Vertrag, zahlt technisch gesehen der aufnehmende Verein die Ablöse an den abgebenden Club. Für den Spieler entsteht daraus zunächst kein direkt steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland – außer es gibt versteckte Nebenabreden, bei denen der aufnehmende Verein dem Spieler einen Teil der Klauselsumme als Vergütung anrechnet.

Solche Konstruktionen geraten regelmäßig ins Visier der Steuerfahndung, insbesondere wenn Zahlungen über Agenturen oder Zwischengesellschaften geleitet werden. Die deutschen Finanzämter haben seit der Einführung verbesserter Datenaustauschmechanismen innerhalb der EU deutlich mehr Einblick in solche Strukturen als noch vor zehn Jahren.

Wann ein Vermögensberater für Profisportler unerlässlich ist

Profisportler stehen in kurzer Zeit vor enormen finanziellen Entscheidungen – und Fehler lassen sich kaum korrigieren. Ein einmalig falsch strukturierter Signing-Bonus kann zu einer Steuernachzahlung in Millionenhöhe führen. Ein Wohnsitzwechsel ohne sorgfältige Vorbereitung kann die Steuerpflicht in zwei Ländern gleichzeitig auslösen.

Folgende Situationen erfordern zwingend spezialisierte Beratung:

  • Vor Unterzeichnung eines neuen Vertrags mit Signing-Bonus, Handgeld oder variablen Vergütungsmodellen
  • Bei einem geplanten Wechsel ins Ausland und einem damit verbundenen Wohnsitzwechsel
  • Bei Einnahmen aus Bildrechten, Social-Media-Kooperationen oder eigenen Unternehmensbeteiligungen
  • Bei Vertragsende und anstehender Vertragsfreiheit (Free Agent)

Das Einkommensteuergesetz regelt die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland und ist frei zugänglich – die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten aber erfordern individuellen Sachverstand und Erfahrung mit dem Sportsteuerrecht.

BVBs aktuelle Transferwelle zeigt eindrücklich: Hinter jedem Millionentransfer steckt mehr als eine sportliche Entscheidung. Wer als Spieler, Agent oder Berater ohne steuerliche Vorbereitung handelt, zahlt am Ende drauf – buchstäblich.

Ein erfahrener Steuerberater oder Vermögensberater für Profisportler kann bereits im Vorfeld einer Transferentscheidung erhebliche Summen legal einsparen und böse Überraschungen mit dem Finanzamt verhindern. Auf ExpertZoom finden Sie spezialisierte Berater, die Ihre individuelle Situation schnell und vertraulich analysieren.

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