Am 13. April 2026 erschütterte eine Aussage die internationale Promi-Welt: Die australische Schauspielerin Ruby Rose beschuldigte Sängerin Katy Perry auf der Plattform Threads der sexuellen Belästigung — der angebliche Vorfall soll sich vor rund 20 Jahren in einem Nachtclub in Melbourne zugetragen haben. Was in Australien rechtlich gilt, ist eine Sache. Doch was würde ein solcher Fall unter österreichischem Recht bedeuten?
Der Fall Ruby Rose: Was bisher bekannt ist
Ruby Rose (40) veröffentlichte am 13. April 2026 einen langen Post auf der Social-Media-Plattform Threads, in dem sie Katy Perry beschuldigte, sie vor fast zwei Jahrzehnten sexuell übergriffig geworden zu sein. Der angebliche Vorfall soll sich um 2006 oder 2007 in einem inzwischen geschlossenen Nachtclub in Melbourne ereignet haben, als Rose in ihren frühen Zwanzigern war.
Rose schrieb: „Es hat fast zwei Jahrzehnte gedauert, bis ich das sagen konnte." Sie kündigte außerdem an, eine Polizeistation aufzusuchen, um abzuklären, ob eine Strafanzeige trotz der möglichen Verjährung noch rechtlich verfolgt werden könnte. Katy Perrys Sprecher wies die Vorwürfe umgehend als „kategorisch falsch und gefährliche, rücksichtslose Lügen" zurück.
Der Fall sorgt weltweit — und auch in Österreich — für intensive Diskussionen über die Frage: Können Übergriffe, die Jahrzehnte zurückliegen, noch rechtlich verfolgt werden?
Wie das österreichische Strafrecht Verjährungsfristen regelt
In Österreich ist die Verjährung von Sexualdelikten im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Fristen variieren je nach Schwere des Delikts erheblich. Für schwere Sexualstraftaten wie Vergewaltigung (§ 201 StGB) beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 15 Jahre. Bei gefährlicher Drohung oder Nötigung gelten kürzere Fristen von drei bis fünf Jahren.
Entscheidend ist jedoch: Seit einer Reform des österreichischen Strafprozessrechts gilt bei Sexualdelikten an Minderjährigen ein besonderer Schutz — die Verjährung beginnt erst mit der Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers. Für Straftaten an Erwachsenen bleibt die Standardfrist maßgeblich.
Ein Vorfall aus dem Jahr 2006 oder 2007, begangen an einer damals volljährigen Person, wäre nach österreichischem Recht heute mit hoher Wahrscheinlichkeit verjährt — sofern es sich nicht um ein besonders schweres Delikt mit langer Frist handelt. Laut dem österreichischen Bundesministerium für Justiz sind die genauen Fristen stets einzelfallbezogen zu prüfen, abhängig vom konkreten Tatvorwurf und den Tatumständen.
Zivilrechtliche Möglichkeiten: Der Weg über Schadenersatz
Auch wenn eine strafrechtliche Verfolgung an der Verjährung scheitert, stehen Betroffenen in Österreich zivilrechtliche Wege offen. Wer Opfer einer sexuellen Belästigung oder eines Übergriffs wurde, kann Schadenersatzansprüche geltend machen — etwa für psychisches Leid, entgangenen Verdienst oder Behandlungskosten.
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sieht für Schadenersatzforderungen eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers vor. In schweren Fällen gilt jedoch die absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem Schadensereignis. Das bedeutet: Selbst Jahrzehnte nach einem Vorfall kann ein Zivilprozess theoretisch noch angestrengt werden.
Zusätzlich schützt das Gleichbehandlungsgesetz Personen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz — mit einer eigenen Klagemöglichkeit beim Arbeits- und Sozialgericht.
Was Betroffene in Österreich tun können
Wer in Österreich Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden ist — ob kürzlich oder in der Vergangenheit — sollte folgende Schritte in Betracht ziehen:
Erstattung einer Strafanzeige: Auch wenn die Verjährung unklar ist, lohnt sich eine Anzeige bei der Polizei. Die Behörden prüfen dann selbst, ob eine Verfolgung möglich ist. Seit 2022 gibt es in Österreich speziell geschulte Ermittler für Sexualdelikte.
Rechtliche Beratung einholen: Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann beurteilen, ob strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte noch Aussicht auf Erfolg haben. Viele Kanzleien bieten eine erste Beratung zu Festpreisen an.
Opferschutzeinrichtungen kontaktieren: Organisationen wie der Weißer Ring Österreich oder der Verein LEFÖ bieten kostenlose psychologische und rechtliche Erstberatung für Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen an.
Dokumentation sichern: Auch nach vielen Jahren können digitale Nachrichten, Zeugenaussagen oder medizinische Befunde als Beweismittel dienen.
Der gesellschaftliche Aspekt: Warum Verjährungsfristen diskutiert werden
Der Fall Ruby Rose ist kein Einzelfall. Spätestens seit der #MeToo-Bewegung ab 2017 steht die Frage im Raum, ob die bestehenden Verjährungsfristen für Sexualdelikte den Realitäten von Trauma-Überlebenden gerecht werden. Studien belegen, dass Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte brauchen, um über erlebte Übergriffe sprechen zu können — bedingt durch Scham, Angst oder Abhängigkeitsverhältnisse.
In Österreich haben NGOs und Opferschutzorganisationen bereits wiederholt gefordert, die Verjährungsfristen für schwere Sexualdelikte zu verlängern oder ganz abzuschaffen. Der politische Diskurs dazu ist im Gange.
Laut dem Bundesministerium für Justiz Österreich werden entsprechende Reformvorschläge derzeit auf europäischer Ebene diskutiert, insbesondere im Kontext der EU-Opferschutzrichtlinie.
Wann ein Anwalt entscheidend ist
Gerade bei Fällen mit unklarer Verjährungslage ist rechtliche Expertise unerlässlich. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur die strafrechtliche Verjährungssituation einschätzen, sondern auch prüfen, ob zivilrechtliche Wege noch offenstehen, internationale Zuständigkeitsfragen klären und bei der Beweissicherung unterstützen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Der Fall Ruby Rose und Katy Perry macht einmal mehr deutlich: Sexuelle Übergriffe hinterlassen tiefe Spuren — und das Recht muss mit der gesellschaftlichen Realität Schritt halten. Wenn Sie selbst betroffen sind oder rechtliche Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen auf Expert Zoom erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich für eine Erstberatung zur Verfügung.

Anna Weber