Markus Schopp verhandelt mit dem TSV Hartberg über ein Comeback als Cheftrainer. Nach dem überraschenden Ende seiner Tätigkeit beim LASK im April 2025 ist der 52-jährige Steirer seit mehr als einem Jahr ohne Verein – ein Umstand, der in der österreichischen Bundesliga für Gesprächsstoff sorgt. Die Situation des ehemaligen Hartberg- und Sturm-Trainers wirft eine Frage auf, die nicht nur Sportprofis beschäftigt: Was passiert rechtlich, wenn ein Trainer entlassen wird – und was sollte ein neuer Vertrag absichern?
Schopp bei LASK: Ein Engagement, das nicht hielt
Markus Schopp übernahm den LASK nach einer turbulenten Phase in der österreichischen Bundesliga. Nach nur acht Monaten trennten sich die Linzer im April 2025 von ihm – ein Abgang, über dessen genaue Modalitäten offiziell geschwiegen wurde. Öffentlich war lediglich: Der Vertrag wurde vor Ablauf beendet. Das ist in der Welt des Profifußballs keine Seltenheit. Trainer werden häufiger entlassen als ihre Spieler – und stehen dabei rechtlich oft schlechter da, als viele annehmen.
Nun verhandelt Schopp mit seinem ehemaligen Arbeitgeber Hartberg, wo er von 2018 bis 2021 tätig war und den Club in die Europa-League-Qualifikation führte. Der Steirische Traditionsklub sucht nach dem angekündigten Abgang von Manfred Schmid einen neuen Übungsleiter für die Saison 2026/27.
Wie funktioniert das Arbeitsrecht für Fußballtrainer in Österreich?
Profifußballtrainer in Österreich sind in der Regel als Angestellte tätig. Das bedeutet: Das Angestelltengesetz und der jeweils einschlägige Kollektivvertrag gelten auch für sie – zumindest formal. In der Praxis weichen Sportverträge aber erheblich von normalen Arbeitsverträgen ab:
Befristete Verträge sind die Norm. Trainerverträge werden fast ausschließlich befristet abgeschlossen – auf ein Jahr, zwei Jahre oder für die Laufzeit der laufenden Saison. Bei einvernehmlicher Auflösung oder fristgerechter Nicht-Verlängerung entstehen keine weiteren Ansprüche. Problematisch wird es, wenn ein laufender Vertrag vorzeitig beendet wird.
Fristlose Entlassung vs. einvernehmliche Auflösung. In der Praxis werden Trainer selten formal "fristlos entlassen" – das würde einen wichtigen Grund erfordern und wäre rechtlich anfechtbar. Stattdessen einigen sich Verein und Trainer oft auf eine "einvernehmliche Auflösung", die auf den ersten Blick freundlicher klingt, für den Trainer aber bedeuten kann, dass er auf Teile seiner vertraglichen Ansprüche verzichtet.
Abfindungsklauseln sind entscheidend. Ein gut ausgehandelter Trainervertrag enthält eine klare Regelung, was bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verein passiert. Ohne solche Klauseln hat der Trainer rechtlich nur Anspruch auf die verbleibenden Gehaltsansprüche bis zum Vertragsende – vorausgesetzt, er widerspricht der einvernehmlichen Auflösung.
Was Trainer bei der Kündigung wissen sollten
Die Arbeiterkammer Österreich weist darauf hin: Wer einen Aufhebungsvertrag oder eine Erklärung zur einvernehmlichen Auflösung unterzeichnet, gibt unter Umständen wichtige Rechte auf – darunter das Recht auf Arbeitslosengeld, das bei vorzeitiger einvernehmlicher Auflösung für bis zu vier Wochen gesperrt sein kann.
Für Trainer bedeutet das konkret:
- Nicht sofort unterschreiben: Auch unter Druck eines Vereins sollte kein Aufhebungsvertrag ohne rechtliche Prüfung unterzeichnet werden
- Kündigungsfristen prüfen: Bei Angestellten gelten gesetzliche Mindestkündigungsfristen – sechs Wochen bis zu fünf Monate, abhängig von der Betriebszugehörigkeit
- Abfertigung Alt vs. Neu: Trainer, die vor 2003 erstmals in einem österreichischen Beschäftigungsverhältnis waren, haben möglicherweise Ansprüche aus der "Abfertigung alt"
- Aktives Widerspruchsrecht: Wer fristlos entlassen wird, kann binnen 14 Tagen Widerspruch beim Betriebsrat einlegen
Comeback nach Entlassung: Was der neue Vertrag absichern sollte
Oliver Glasner, der Crystal Palace im Frühjahr 2026 verlassen hat, und die Situation von Fenerbahçe, das nach dem Europa-League-Aus mit Vertragsstreitigkeiten konfrontiert war, zeigen: Im Sport kann ein Engagement so schnell enden wie es begann. Wer in einem neuen Vertrag gut verhandelt, schützt sich.
Folgende Klauseln sind für Trainer besonders wichtig:
- Trennungsentschädigung: Was zahlt der Verein, wenn er vorzeitig kündigt?
- Wettbewerbsverbot: Darf der Trainer sofort bei einem anderen Bundesligisten anfangen?
- Bonusregelungen: Sind Prämien für Klassenerhalt oder Qualifikation vertraglich gesichert?
- Rechte bei Sportlichem Misserfolg: Kann der Verein bei Tabellenplatz X ohne zusätzliche Zahlung kündigen?
Auch Nachwuchstrainer und Hobbycoaches betrifft das
Die Fragen rund um Trainerverträge sind kein exklusives Problem der Bundesliga. Auch Trainer im österreichischen Unterhaus – Regionalliga, Landesliga oder Jugendbereich – schließen oft Verträge ab, die nicht fair ausgewogen sind. Mündliche Absprachen über Aufwandsentschädigungen sind im Amateur- und Halbprofibereich weit verbreitet – und im Streitfall kaum durchsetzbar.
Wer als Trainer tätig ist und regelmäßige Einnahmen aus dieser Tätigkeit bezieht, sollte mindestens folgende Punkte schriftlich regeln: Vergütung, Laufzeit, Kündigungsfristen, Aufgaben und Regelungen für den Fall, dass Ergebnisse ausbleiben. Ein kurzes, klar formuliertes Vertragsdokument bietet Schutz für beide Seiten – Trainer wie Verein.
Wenn der Profi zum Arbeitnehmer wird: Rechtsberatung zahlt sich aus
Die Situation von Markus Schopp ist kein Einzelfall. Trainer auf allen Niveaus – von der Bundesliga bis zur Regionalliga – unterschreiben Verträge, ohne deren Konsequenzen vollständig zu kennen. Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Sportrecht oder Arbeitsrecht kann dabei entscheidend helfen: bei der Vertragsgestaltung, bei Auseinandersetzungen nach Entlassung und beim Aushandeln fairer Konditionen für ein Comeback.
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