Lars Kornetka schreibt dieser Tage Sportgeschichte – nicht nur wegen der österreichischen WM-Kampagne in den USA, sondern wegen einer Konstellation, die in Österreich immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen: Er ist gleichzeitig Cheftrainer von Eintracht Braunschweig in der 2. deutschen Bundesliga und Co-Trainer des ÖFB-Nationalteams unter Ralf Rangnick. Zwei Arbeitgeber, zwei Verträge, ein Mensch – und ein Fall, der die Frage aufwirft: Ist das in Österreich überhaupt legal?
Lars Kornetkas Doppelrolle: Mehr als ein Kuriosum des Fußballs
Seit März 2026 ist der österreichische Trainer Cheftrainer beim Zweitligisten Eintracht Braunschweig – und begleitete dennoch das ÖFB-Team von Ralf Rangnick zur WM 2026 in die Vereinigten Staaten. Während seiner Abwesenheit koordinierte Kornetka die Braunschweiger Kaderplanung aus der Ferne, traf Entscheidungen gemeinsam mit seinem Trainerteam vorab und hielt engen Kontakt nach Deutschland. Beide Arbeitgeber wissen voneinander, beide haben zugestimmt – ein Arrangement, das nur möglich ist, weil österreichisches Recht Mehrfachbeschäftigung seit 2024 explizit schützt.
Das Recht auf Mehrfachbeschäftigung: Die neue Rechtslage seit 2024
Mit der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie wurde im März 2024 § 2i AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) in Österreich eingeführt. Seitdem haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein explizites Recht, neben ihrer Hauptbeschäftigung weitere Arbeitsverhältnisse einzugehen. Laut dem offiziellen österreichischen Behördenportal oesterreich.gv.at darf ein Arbeitgeber Beschäftigte wegen einer Nebenbeschäftigung grundsätzlich weder kündigen noch benachteiligen.
Das bedeutet: Wer in Österreich zwei Jobs gleichzeitig ausübt, steht heute unter gesetzlichem Schutz – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen.
Wann darf der Arbeitgeber die Doppelbeschäftigung trotzdem untersagen?
Das Recht auf Mehrfachbeschäftigung gilt nicht uneingeschränkt. Österreichisches Arbeitsrecht kennt klare Grenzen:
Wettbewerbsverbot: Wer in leitender Position tätig ist – wie ein Cheftrainer –, darf nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten oder im gleichen Geschäftsfeld selbst tätig sein. Kornetka umgeht dieses Problem, weil ÖFB und Braunschweig keine Konkurrenten sind.
Beeinträchtigung der Hauptbeschäftigung: Zeigt die Nebenbeschäftigung konkrete negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Hauptjob, kann der Arbeitgeber einschreiten und eine Aufgabe der Nebentätigkeit verlangen.
Gesundheitliche Risiken: Wenn durch die Doppelbelastung die Gesundheit gefährdet wird, greift der Arbeitnehmerschutz – zugunsten der betroffenen Person.
Arbeitszeitrecht: Hier liegt das entscheidende Limit. Wer beide Dienstverhältnisse zusammenrechnet und dabei die gesetzliche Wochenarbeitszeit überschreitet, riskiert Konsequenzen – nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch gegenüber den Sozialversicherungsträgern.
Arbeitszeitgrenzen: Das unsichtbare Risiko bei zwei Arbeitsverhältnissen
Ob Trainer, Bürokaufmann oder Krankenpfleger: Wer in Österreich zwei Dienstverhältnisse führt, muss die Obergrenzen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) kennen. Die tägliche Arbeitszeit darf 12 Stunden nicht überschreiten, die wöchentliche Gesamtarbeitszeit liegt bei maximal 60 Stunden. Entscheidend: Diese Grenzen gelten für alle Arbeitsverhältnisse zusammengenommen, nicht pro Arbeitgeber.
Wer also 40 Stunden beim Hauptarbeitgeber arbeitet und beim zweiten Arbeitgeber weitere 30 Stunden leistet, befindet sich bereits in der gesetzlichen Grauzone – auch wenn jeder Arbeitgeber für sich betrachtet im rechtlichen Bereich liegt. Im Fall Kornetka ist diese Situation bekannt und geregelt; im Alltag vieler Österreicherinnen und Österreicher wird sie hingegen oft übersehen. Problematisch wird es insbesondere in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder im Schichtbetrieb, wo unregelmäßige Arbeitszeiten beider Jobs leicht kollidieren können.
Steuerliche Pflicht: Zwei Einkommen, eine Steuererklärung
Neben dem Arbeitsrecht spielt auch das Steuerrecht eine wichtige Rolle. Wer gleichzeitig zwei Arbeitsverhältnisse hat, unterliegt in der Regel der Pflichtveranlagung beim Finanzamt. Beide Arbeitgeber führen Lohnsteuer ab, ohne voneinander zu wissen. Da beide Einkommen bei der Jahresveranlagung zusammengerechnet werden, kann ein höherer Steuertarif greifen – mit der Folge empfindlicher Nachzahlungen, wenn man nicht rechtzeitig vorsorgt.
Besonders bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen – wie im Fall Kornetka zwischen Österreich und Deutschland – können zudem Fragen der doppelten Steuerpflicht und des anwendbaren Sozialversicherungsrechts entstehen, die individuell geklärt werden müssen. Das zuständige Finanzamt empfiehlt in solchen Fällen ausdrücklich eine steuerliche Beratung vor Aufnahme der zweiten Tätigkeit, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber den Nebenjob ablehnt?
Verweigert ein Arbeitgeber die Zustimmung zur Nebenbeschäftigung ohne triftigen, rechtlich anerkannten Grund, ist diese Ablehnung angreifbar. Betroffene haben mehrere Optionen: die Arbeiterkammer konsultieren, eine Schlichtung beantragen oder einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Österreich einschalten.
Gerade bei komplexen Konstellationen – leitende Funktion, grenzüberschreitendes Arbeitsverhältnis, befristete Doppelrolle – ist professionelle Rechtsberatung oft unerlässlich. Eine schriftliche Vereinbarung, die Arbeitszeiten, Interessenkonflikte und Konkurrenzverbote klar regelt, schützt alle Beteiligten.
Transparenz schützt – auch abseits des Fußballplatzes
Das Beispiel Lars Kornetka zeigt: Eine Doppelbeschäftigung kann funktionieren, wenn alle Karten offen auf dem Tisch liegen. Sein Arrangement zwischen dem ÖFB und Eintracht Braunschweig war nur möglich, weil beide Arbeitgeber frühzeitig informiert wurden, die Rahmenbedingungen klar vereinbart wurden und das Arbeitszeitrecht eingehalten wird.
Diese Prinzipien gelten auch für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Wer einen Zweitjob plant, sollte den Hauptarbeitgeber frühzeitig informieren – auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Denn wie das Arbeitsrecht rund um ähnliche Konstellationen zeigt, etwa wenn Paare beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, sind klare Regeln die beste Absicherung.
Wer unsicher ist, ob die eigene Nebenbeschäftigung rechtlich unbedenklich ist, findet auf Expert Zoom erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht – direkt, ohne lange Wartezeiten und für genau diese Art von Fragen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachkraft.

Anna Weber