Medienkrise: Die Presse entlässt Mitarbeiter – Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Österreich?

Journalistin vor einem Computerbildschirm im Wiener Redaktionsbüro mit Zeitungsstapeln im Hintergrund
Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 15. April 2026

Die österreichische Medienlandschaft erlebt im Frühjahr 2026 eine ihrer schwersten Krisen seit Jahrzehnten. Betroffen ist auch „Die Presse" – eines der ältesten und renommiertesten Qualitätszeitungen des Landes. Stellenabbau, Sparmaßnahmen und struktureller Wandel stellen Hunderte von Beschäftigten in der österreichischen Medienbranche vor existenzielle Fragen.

Doch was passiert rechtlich, wenn Arbeitgeber kürzen? Welche Rechte haben Journalistinnen, Redakteure und Medienmitarbeiterinnen in Österreich, wenn ihr Arbeitsplatz auf dem Spiel steht?

Die Krise bei „Die Presse" – und in der ganzen Branche

„Die Presse" wurde 1848 gegründet und gilt als Leitmedium der österreichischen Qualitätspresse. Dass ausgerechnet dieses Blatt von Stellenabbau betroffen ist, hat symbolische Wucht. Die Zeitung selbst hat die genauen Zahlen nicht öffentlich bestätigt – doch laut Berichten von ZIB2 und Medienbranchenmedien drohen dem Verlag konkrete Jobverluste.

Die Probleme sind struktureller Natur: Sinkendes Printanzeigengeschäft, rückläufige Abonnementzahlen und der Aufstieg von KI-generierten Zusammenfassungen in Suchmaschinen, die Klickverkehr von redaktionellen Websites abziehen. Laut KommAustria, der österreichischen Medienregulierungsbehörde, sind die staatlichen Werbeausgaben in der Presse allein im ersten Halbjahr 2025 um rund 20 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken.

Die Folgen sind branchenweite Entlassungen: Der Standard, Puls 24, Red Bull Media House und Regionalmedien Austria haben allesamt Stellen gestrichen. Red Bull Media House, einer der größten Mediarbeitgeber Österreichs, baute rund 10 Prozent seiner rund 600 Stellen ab. Der österreichische Journalismus-Stellenmarkt hat sich laut Branchenbeobachtern dramatisch verkleinert – von rund 7.100 Vollzeitstellen im Jahr 2007 auf heute weit unter 5.000.

Was Arbeitnehmer rechtlich wissen müssen

Für Beschäftigte in der Medienbranche – aber auch in jedem anderen Sektor – gilt bei drohenden Entlassungen österreichisches Arbeitsrecht. Die wichtigsten Schutzrechte:

Kündigungsfrist und -fristen: In Österreich gilt je nach Kollektivvertrag und Dienstjahren eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen bis zu fünf Monaten. Journalistinnen sind über den Kollektivvertrag für Journalistinnen und Journalisten (KV Journalistinnen) speziell geschützt. Dieser sieht längere Fristen und zusätzliche Abfindungsregeln vor.

Abfertigungsanspruch: Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, gilt die alte Abfertigung – das bedeutet, Mitarbeiterinnen haben bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf eine einmalige Abfindung, die sich nach den Dienstjahren richtet. Für neuere Dienstverhältnisse gilt das Modell der betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu).

Sozialplan: Bei Massenentlassungen – also wenn ein Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte innerhalb von 30 Tagen kündigt – ist der Betriebsrat zu informieren und ein Sozialplan auszuhandeln. Dieser kann Abfindungen, Outplacement-Angebote oder verlängerte Fristen regeln.

Kündigungsschutz für besondere Gruppen: Betriebsrätinnen, schwangere Arbeitnehmerinnen und Personen im Mutterschutz genießen besonderen Kündigungsschutz und können nicht ohne Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts entlassen werden.

Anfechtung einer Kündigung: Eine Kündigung kann beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden, wenn sie sozialwidrig ist – etwa weil sie das Sozialgefüge im Betrieb erheblich benachteiligt oder betriebliche Interessen nicht rechtfertigen.

Wann sollte man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Die Grenze zwischen einer rechtmäßigen Kündigung und einer anfechtbaren Entlassung ist oft schmal. Betroffene sollten einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen, wenn:

  • die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde
  • der Verdacht auf Diskriminierung besteht (Alter, Schwangerschaft, Gewerkschaftsmitgliedschaft)
  • ein laufendes Arbeitsverhältnis ohne sachliche Begründung vorzeitig beendet werden soll
  • eine Massenentlassung stattfindet und kein Sozialplan angeboten wird
  • Urlaubsansprüche, Überstunden oder andere offene Ansprüche nicht ausbezahlt werden

Mehr über Arbeitnehmerrechte bei Entlassung erfahren Sie im Artikel über den Stellenabbau bei voestalpine – und was Arbeitnehmer in solchen Situationen wissen müssen.

Medienbranche als Vorbote – auch andere Branchen sind betroffen

Die Krise in der Medienbranche zeigt exemplarisch, was passiert, wenn Digitalisierung und KI traditionelle Geschäftsmodelle schneller verändern, als Unternehmen reagieren können. Der Strukturwandel macht vor keiner Branche halt: Ähnliches beobachten Fachleute im Einzelhandel, im Bankwesen und in der Logistik.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – in Medienunternehmen genauso wie anderswo – bedeutet das: Wer seine rechtliche Situation kennt, ist klar im Vorteil. Und wer früh handelt – etwa durch Beratung bei einem Fachanwalt oder der Arbeiterkammer –, schützt seine Interessen besser als jemand, der abwartet.

Die Arbeiterkammer Österreich bietet kostenlose Erstberatung für Arbeitnehmerinnen bei arbeitsrechtlichen Fragen an. Wer einen umfassenden rechtlichen Beistand benötigt – etwa bei einer Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht –, ist mit einem spezialisierten Arbeitsrechtsanwalt besser beraten.

Die Rolle der Gewerkschaft und Betriebsräte

In Österreich sind Gewerkschaften traditionell stark verankert. Im Medienbereich ist die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA) zuständig. Sie verhandelt Kollektivverträge und unterstützt Mitglieder bei Rechtsstreitigkeiten. Besonders bei Massenentlassungen ist die frühzeitige Einbindung der Gewerkschaft wichtig – sowohl für Beratung als auch für kollektive Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Sozialplan.

Betriebsräte haben bei Personalabbau formal starke Mitbestimmungsrechte: Sie müssen über geplante Kündigungen informiert werden und können Einwände erheben. Wo kein Betriebsrat existiert, übernimmt die Gewerkschaft diese Schutzfunktion.

Fazit: Recht kennen, bevor die Kündigung kommt

Die Krise bei „Die Presse" und in der österreichischen Medienbranche trifft qualifizierte Fachkräfte in einer der wichtigsten Säulen der Demokratie. Doch unabhängig davon, ob man Journalistin, Techniker oder Projektmanagerin ist: Österreichisches Arbeitsrecht bietet substanzielle Schutzrechte – vorausgesetzt, man kennt sie.

Wer in einer unsicheren Beschäftigungssituation ist oder eine Kündigung befürchtet, sollte nicht warten. Rechtliche Beratung früh einzuholen ist in jedem Fall besser als im Nachhinein gegen eine Kündigung vorzugehen, die bereits wirksam ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer.

Weitere Informationen zu Arbeitnehmerrechten in Österreich finden Sie auf der offiziellen Website der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie bei der Arbeiterkammer.

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