Neues Wehrdienstgesetz 2026: Was bedeutet das für österreichische Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Mann und Rechtsanwältin besprechen Wehrdienstgesetz in Wiener Kanzlei
Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 5. April 2026

Das österreichische Wehrgesetz wurde durch die Novelle BGBl. I Nr. 50/2025 aktualisiert — und die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag bleiben vielen Beschäftigten und Unternehmen weitgehend unbekannt. In einem Jahr, in dem die Wehrpflichtdiskussion europaweit an Intensität gewinnt, ist es entscheidend zu wissen, welche Rechte und Pflichten für österreichische Arbeitnehmer und Arbeitgeber tatsächlich gelten.

Allgemeine Wehrpflicht in Österreich: Was das Gesetz sagt

Die allgemeine Wehrpflicht in Österreich gilt für alle männlichen Staatsbürger im Alter zwischen 17 und 50 Jahren. Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Wer im Anschluss als Milizsoldat eingeteilt wird, kann zu Waffenübungen und Milizübungen einberufen werden — allerdings mit klar definierten gesetzlichen Obergrenzen.

Laut Wehrgesetz 2001 in seiner aktuellen Fassung dürfen Milizübungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers maximal 30 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren beanspruchen. Überschreitet der Umfang dieses Rahmen, ist ein betriebliches Einverständnis zwingend erforderlich.

Arbeitgeber müssen die Einberufung ihrer Mitarbeiter durch das Bundesheer grundsätzlich akzeptieren. Die Gesetzgebung sieht vor, dass betroffene Dienstnehmer vier bis acht Wochen im Voraus über geplante Einberufungen informiert werden — eine Regelung, die Planungssicherheit schaffen soll, in der Praxis aber nicht immer eingehalten wird.

Kündigungsschutz und Bestandsschutz: Die wichtigsten Rechte

Während des Grundwehrdienstes und während genehmigter Milizübungen genießen betroffene Arbeitnehmer einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Eine Kündigung oder Entlassung aus Gründen, die mit dem Wehrdienst zusammenhängen, ist nach österreichischem Recht unzulässig und kann rechtlich angefochten werden.

Das gilt auch rückwirkend: Wer nach Rückkehr aus dem Wehrdienst schlechter behandelt wird — ob bei der Gehaltsrunde, der Beförderung oder der Schichteinteilung — kann sich auf ein Benachteiligungsverbot berufen. Solche Benachteiligungen gelten arbeitsrechtlich als diskriminierend und sind vor dem Arbeits- und Sozialgericht einklagbar.

Besonders relevant: Das Dienstjubiläum, der Urlaubsanspruch und die Anrechnung für Abfindungsberechnungen (Abfertigung) werden durch Wehrdienstzeiten in der Regel nicht unterbrochen. Details hängen vom jeweiligen Kollektivvertrag und dem Anstellungsvertrag ab.

Lohnfortzahlung: Wer zahlt während des Wehrdienstes?

Bei der Entgeltfrage gibt es klare, aber oft missverstandene Regelungen:

  • Während des sechsmonatigen Grundwehrdienstes ruht der Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das Bundesheer zahlt stattdessen Wehrdienstgeld gemäß den gesetzlichen Sätzen.
  • Bei Milizübungen innerhalb der 30-Tage-Grenze besteht ebenfalls kein Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber — es sei denn, der Kollektivvertrag sieht eine günstigere Regelung vor.
  • Viele Kollektivverträge, etwa im öffentlichen Dienst oder in Großunternehmen, bieten freiwillig einen Gehaltsausgleich. Im gewerblichen Bereich fehlen solche Regelungen häufig.

Die Differenz zwischen dem staatlichen Wehrdienstgeld und dem bisherigen Nettoeinkommen kann erheblich sein. Wer eine Einberufung erwartet, sollte diese Lücke frühzeitig kennen — und gegebenenfalls entsprechend vorsorgen.

Studenten und Berufseinsteiger: Aufschub und Zurückstellung

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Verschiebung des Wehrdienstes möglich. Studenten können den Grundwehrdienst auf Antrag aufschieben — maximal bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres oder bis zum 15. September des Abschlussjahres.

Auch Personen in Lehrausbildungen, Personen in systemrelevanten Berufen oder in außergewöhnlichen familiären Betreuungssituationen können eine Zurückstellung bei der Militärkommandostelle beantragen. Diese Anträge sind befristet und müssen in der Regel jährlich erneuert werden.

Was bedeutet das für Arbeitgeber in der Praxis?

Gerade kleine und mittelständische Betriebe unterschätzen den Planungsaufwand, wenn Mitarbeiter zum Bundesheer einberufen werden. Phasen erhöhten Personalbedarfs — etwa in der Ferienzeit oder rund um Feiertage — treffen besonders hart, wenn ein einberufener Mitarbeiter kurzfristig ausfällt.

Praktische Schritte für Arbeitgeber:

  1. Proaktive Kommunikation: Mitarbeiter im wehrpflichtigen Alter regelmäßig nach geplanten Übungen oder Einberufungen befragen
  2. Vertretungskonzepte erstellen: Besonders für Schlüsselpositionen mit langer Einarbeitungszeit sollte ein Contingency-Plan existieren
  3. Kollektivvertrag prüfen: Die branchenspezifischen KV-Regelungen zu Wehrdienstzeiten können erheblich voneinander abweichen
  4. Rechtsberatung einholen: Bei Unsicherheiten zu Kündigung, Entgelt, Urlaub oder Abfertigung nach Wehrdienstabwesenheit

Das Österreichische Bundesheer stellt aktuelle Informationen zu Milizübungsplänen, Einberufungsfristen und Meldepflichten zur Verfügung und ist erste Anlaufstelle bei Fragen zur konkreten Einberufungsplanung.

Wenn Rechte verletzt werden: Rechtlicher Handlungsbedarf

Benachteiligungen nach dem Wehrdienst kommen in der Praxis häufiger vor als man denkt. Ob eine übersehene Gehaltserhöhung, ein verweigerte Beförderung oder eine nachteilige Schichteinteilung — die Grenze zwischen zulässiger betrieblicher Entscheidung und rechtswidriger Diskriminierung ist oft fließend.

Betroffene Arbeitnehmer haben das Recht, sich an das Arbeits- und Sozialgericht zu wenden. Ein auf österreichisches Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann prüfen, ob ein Benachteiligungsanspruch besteht, welche Beweismittel erforderlich sind und innerhalb welcher Fristen gehandelt werden muss. Gerade bei befristeten Klagen — die Verjährungsfristen im österreichischen Arbeitsrecht sind kurz — zählt jede Woche.

Das Wehrgesetz berührt Hunderttausende erwerbstätige Österreicher. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig auf kompetente rechtliche Beratung setzt, ist gegenüber Arbeitgebern in einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für eine rechtliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Die europäische Dimension: Österreich im Vergleich

Die Diskussion rund um das Wehrdienstgesetz findet nicht im luftleeren Raum statt. Mehrere europäische Länder haben 2025 und 2026 ihre Wehrpflichtgesetze verschärft oder neu eingeführt. Deutschland diskutiert die Wiedereinführung eines verpflichtenden Dienstes, Schweden hat seine Wehrpflicht bereits erweitert, und Lettland sowie Litauen haben die Dauer der Grundausbildung verlängert.

Für österreichische Staatsbürger, die im Ausland arbeiten oder für internationale Unternehmen tätig sind, ergeben sich daraus zusätzliche Fragen: Gilt die österreichische Wehrpflicht auch im Ausland? Ja — österreichische Staatsbürger bleiben wehrpflichtig, unabhängig davon, wo sie leben oder arbeiten. Eine Einberufung in Österreich verpflichtet zur Rückkehr, sofern kein Aufschub genehmigt wurde.

Unternehmen mit österreichischen Mitarbeitern im Ausland sollten dies in ihre Personalplanung einbeziehen und gegebenenfalls Regelungen für Heimreise- und Freistellungskosten im Arbeitsvertrag verankern.

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