Voestalpine baut 340 Jobs ab: Welche Rechte haben betroffene Arbeitnehmer in Österreich?

Österreichischer Stahlarbeiter liest Kündigungsschreiben in einem Industriewerk in der Steiermark
Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 5. April 2026

Der österreichische Stahlkonzern voestalpine baut 340 Stellen in der Steiermark ab — 280 Stammpersonal und 60 Leiharbeitskräfte in den Werken Kindberg und Mürzzuschlag. In Mürzzuschlag trifft es jeden vierten Arbeitsplatz. Für die betroffenen Beschäftigten stellt sich jetzt eine entscheidende Frage: Welche Rechte habe ich — und was muss ich jetzt sofort tun?

Was bei voestalpine passiert ist

Im November 2025 präsentierte voestalpine-CEO Herbert Eibensteiner die Halbjahreszahlen 2025/26 — und gleichzeitig eine Restrukturierung, die 340 Stellen in der Steiermark kostet. Als Gründe nannte er US-Strafzölle von 50 % auf Stahlprodukte, gestiegene Energiekosten und höhere Lohnkosten. Der globale Personalstand des Konzerns sank von 51.700 auf 49.600 Mitarbeitende.

Im Werk Kindberg startete im Januar 2026 der Wechsel von drei auf zwei Schichten. In Mürzzuschlag läuft die Umsetzung durch 2026. Für die Betroffenen hat die Ankündigung von vor Monaten jetzt konkrete Auswirkungen: Gespräche mit dem Betriebsrat, Sozialpläne, Kündigungen.

Das Recht auf Abfertigung: Was Ihnen zusteht

Österreichisches Recht schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber kündigt — aber nur, wenn man die eigenen Rechte kennt und rechtzeitig geltend macht.

Abfertigung "alt" (für Verträge vor 1. Jänner 2003): Wer vor 2003 eingestellt wurde und noch im alten System ist, hat bei einer Arbeitgeberkündigung Anspruch auf Abfertigung. Die Höhe hängt von der Dienstzeit ab: zwei Monatsentgelte bei drei bis fünf Jahren, drei Monatsentgelte bei sechs bis zehn Jahren, und so weiter — bis zu zwölf Monatsentgelte bei über 25 Dienstjahren. Wichtig: Bei selbst gekündigter Auflösung entfällt die Abfertigung in der Regel.

Abfertigung "neu" (MV-Kasse, Verträge ab 2003): Seit 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein. Dieser Anspruch gehört dem Arbeitnehmer — bei Arbeitgeberkündigung kann er sofort ausgezahlt werden. Die Mittel stehen unabhängig von der Kündigungsart zur Verfügung.

Nach Angaben der Arbeiterkammer Österreich haben Beschäftigte außerdem Anspruch auf eine vollständige Abrechnung aller offenen Ansprüche: ausstehende Löhne, Urlaub und aliquote Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld).

Kündigungsfristen: Kein sofortiges Ende

Ein weiterer wichtiger Schutz: Die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wer nach österreichischem Angestelltenrecht beschäftigt ist, hat je nach Dienstzeit folgende Mindestfristen:

  • Bis 2 Jahre: 6 Wochen
  • 3 bis 5 Jahre: 2 Monate
  • 6 bis 15 Jahre: 3 Monate
  • 16 bis 25 Jahre: 4 Monate
  • Über 25 Jahre: 5 Monate

Die Kündigung wird erst zum letzten Tag eines Kalenderquartals (oder Kalendermonats, je nach Kollektivvertrag) wirksam. Das bedeutet: selbst nach einer Kündigung bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten — Lohn, Urlaubsanspruch, Sozialversicherung — bis zum tatsächlichen Ende aufrecht.

Kurzarbeit als Alternative zur Entlassung

Bevor es zu Kündigungen kommt, kann ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen — eine Möglichkeit, die voestalpine beim Schichtwechsel in Kindberg möglicherweise genutzt hat. Während der Kurzarbeit erhalten Beschäftigte rund 88 bis 90 % ihres Nettolohns, auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit reduziert wurde. Der Arbeitgeber kann in dieser Phase keine Kündigungen ohne Zustimmung des Betriebsrats und Bewilligung des Arbeitsmarktservice (AMS) aussprechen.

Das AMS Österreich verweist darauf, dass Kurzarbeit für bis zu sechs Monate bewilligt werden kann — und unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar ist. Für Betroffene bedeutet das: Kurzarbeit ist keine versteckte Entlassung, sondern ein eigenständiges Instrument mit eigenen Rechten.

Die Rolle des Betriebsrats: Verhandlungsmacht nutzen

Bei einem Massenabbau wie bei voestalpine ist der Betriebsrat zentral. Österreichisches Recht schreibt vor, dass der Betriebsrat bei einem größeren Stellenabbau rechtzeitig informiert und konsultiert wird. Er kann — und sollte — einen Sozialplan aushandeln.

Sozialpläne bei Großunternehmen gehen in der Regel über die gesetzlichen Minima hinaus: zusätzliche Abfertigungszahlungen, Outplacement-Programme, Umschulungsmaßnahmen, verlängerte Kündigungsfristen. Die Betriebsräte bei voestalpine haben in der Vergangenheit regelmäßig Pakete ausgehandelt, die betroffene Mitarbeiter absichern.

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht zu wissen, was der Betriebsrat ausgehandelt hat — und das Recht, diese Leistungen vollständig in Anspruch zu nehmen. Fragen Sie aktiv nach dem ausgehandelten Sozialplan.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Wenn Sie von der Restrukturierung bei voestalpine betroffen sind — oder wenn Ihr Unternehmen ähnliche Schritte ankündigt — empfehlen Arbeitsrechtsanwälte folgende Sofortmaßnahmen:

Dokumentieren Sie alles. Heben Sie alle schriftlichen Mitteilungen auf: das Kündigungsschreiben, Gesprächsprotokolle, E-Mails, Abmahnungen. Datum und Inhalt sind entscheidend, wenn später Ansprüche geltend gemacht werden.

Prüfen Sie die Fristen sofort. Für bestimmte Klagen gegen eine Kündigung gibt es kurze Fristen. Eine Anfechtungsklage wegen Sozialwidrigkeit muss zum Beispiel innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden.

Melden Sie sich beim AMS an. Die Anmeldung beim Arbeitsmarktservice sollte so früh wie möglich erfolgen — idealerweise noch während der Kündigungsfrist — um Wartezeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Konsultieren Sie einen Arbeitsrechtsanwalt. Besonders dann, wenn Sie mehr als fünf Jahre Dienstzugehörigkeit haben, wenn Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung vorliegen oder wenn Sie an der Rechtmäßigkeit der Kündigung zweifeln. Die kostenlose Erstberatung der Arbeiterkammer ist ein erster Anlaufpunkt — aber für komplexere Fälle lohnt sich ein spezialisierter Anwalt.

Auf ExpertZoom finden Sie Arbeitsrechtsanwältinnen und -anwälte in Österreich, die auf Kündigungsrecht und Unternehmensrestrukturierungen spezialisiert sind.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer Österreich.

Unsere Experten

Vorteile

Schnelle und präzise Antworten auf alle Ihre Fragen und Hilfsanfragen in über 200 Kategorien.

Tausende von Nutzern haben eine Zufriedenheit von 4,9 von 5 für die Beratung und Empfehlungen unserer Assistenten erhalten.

Kontaktieren Sie uns

E-Mail
Folgen Sie uns