Die Agrana Beteiligungs-AG hat die Zuckerfabrik in Leopoldsdorf im Marchfeld im März 2025 mit sofortiger Wirkung geschlossen. Rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren in Österreich ihren Job. Die gesamte Zuckerproduktion des Konzerns ist seither am Standort Tulln konzentriert. Für die Betroffenen stellt sich jetzt eine zentrale Frage: Welche Rechte haben sie – und was steht ihnen zu?
Warum Agrana Leopoldsdorf geschlossen hat
Der Hintergrund der Werksschließung ist der anhaltende Preisverfall auf dem europäischen Zuckermarkt. Agrana verzeichnete im Geschäftsjahr 2024/25 einen Jahresverlust von 35,6 Millionen Euro – zu einem erheblichen Teil bedingt durch Abschreibungen im Zuckersegment. Allein in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2025/26 fielen laut Unternehmensberichten 20,4 Millionen Euro an Personalkosten im Zusammenhang mit der Restrukturierung an. Parallel dazu wurde die Fabrik Hrušovany in Tschechien geschlossen.
Das Management spricht von einem Sozialplan, der im März 2025 mit dem Betriebsrat abgeschlossen wurde. Doch was bedeutet das konkret für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Was ist ein Sozialplan – und was regelt er?
Ein Sozialplan ist eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Sein Ziel: die negativen Folgen einer Betriebsänderung – wie eine Schließung – für die Belegschaft abzumildern. Typische Inhalte sind:
- Abfindungszahlungen auf Basis von Betriebszugehörigkeit und Gehalt
- Verlängerter Kündigungsschutz oder freiwillige Verlängerung der Kündigungsfristen
- Outplacement-Angebote: professionelle Unterstützung bei der Jobsuche
- Qualifizierungsmaßnahmen: bezahlte Umschulungen oder Weiterbildungen
- Freistellungen für Bewerbungsgespräche während der Kündigungszeit
Wichtig für Betroffene: Ein Sozialplan ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern ein erzwingbares Recht. Laut österreichischem Betriebsverfassungsgesetz können Betriebsräte in Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten einen Sozialplan über die Schlichtungsstelle bei Gericht durchsetzen, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können. Die Arbeiterkammer Wien informiert Betriebsräte detailliert über diese Mitbestimmungsrechte.
Abfertigung: Was haben Mitarbeiter gesetzlich zu erwarten?
Neben den Leistungen aus dem Sozialplan haben Arbeitnehmer gesetzliche Ansprüche auf Abfertigung. In Österreich gilt seit 2003 das Abfertigungssystem „Abfertigung Neu": Seit dem Beitritt zum System zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber können Mitarbeiter diese Beträge sofort auszahlen lassen oder in der Kasse belassen – auch für die Pension.
Wer noch unter dem alten Abfertigungsrecht fällt (Arbeitsverhältnisse vor dem 1. Jänner 2003), hat bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf eine gesetzliche Abfertigung, die sich nach Dienstjahren und letztem Gehalt berechnet – bis zu zwölf Monatsgehälter sind möglich.
Mitarbeiter der Agrana Leopoldsdorf, die viele Jahre im Betrieb beschäftigt waren, sollten diese Ansprüche sorgfältig prüfen – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
Die Rolle des Betriebsrats bei Werksschließungen
Wie vergleichbare Fälle zeigen, ist der Betriebsrat bei Restrukturierungen entscheidend. Wie etwa beim Stellenabbau bei Voestalpine war auch bei Agrana der Betriebsrat in die Verhandlungen eingebunden. Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu konsultieren, bevor er eine Betriebsänderung umsetzt. Fehlt diese Konsultation, kann das Klagen gegen die Kündigung ermöglichen.
Betroffene Mitarbeiter, die sich unsicher fühlen, sollten direkt Kontakt mit ihrem Betriebsrat aufnehmen. Hat ein Betrieb keinen Betriebsrat – oder hat dieser möglicherweise unzureichend verhandelt –, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht die erste Anlaufstelle.
Was jetzt noch möglich ist: Rechtliche Schritte im Überblick
Auch wenn ein Sozialplan abgeschlossen wurde, sind individuelle Rechtsmittel nicht ausgeschlossen. Mögliche Schritte für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
1. Kündigungsanfechtung Eine Kündigung kann vor dem Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden, wenn sie sozialwidrig ist – etwa wenn der Mitarbeiter besonders schutzwürdig ist (Behinderung, Pflegeverpflichtung, kurz vor der Pension). Die Frist beträgt 14 Tage ab Zugang der Kündigung.
2. Prüfung des Sozialplans Nicht jede Leistung aus einem Sozialplan ist automatisch rechtlich korrekt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Berechnungen stimmen und ob einzelne Klauseln zu Lasten des Arbeitnehmers rechtswidrig sind.
3. AMS-Anmeldung und Insolvenzausfallgeld Wer durch eine Betriebsschließung arbeitslos wird, muss sich sofort beim AMS anmelden. Im Insolvenzfall – der bei Agrana nicht eingetreten ist, aber in anderen Fällen relevant wäre – gibt es zudem das Insolvenzausfallgeld, das offene Gehälter, Urlaube und Abfertigungen absichert.
4. Beratung durch die Arbeiterkammer Die Arbeiterkammer bietet Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung. Gerade bei komplexen Fragen rund um Sozialplan, Abfertigung und Kündigungsrecht ist diese Beratung der erste und kostengünstigste Schritt.
Fristen beachten: Diese Fehler kosten bares Geld
In der Aufregung rund um eine Werksschließung passieren Betroffenen oft dieselben Fehler – mit teuren Folgen:
- Kündigungsschreiben nicht rechtzeitig prüfen lassen: Die Anfechtungsfrist von 14 Tagen gilt ab Zugang der schriftlichen Kündigung – nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem man sich darum kümmert.
- AMS-Anmeldung vergessen: Die Arbeitslosenhilfe läuft erst ab dem offiziellen Anmeldedatum. Wer sich erst Wochen nach der Kündigung anmeldet, verliert entsprechende Leistungen.
- Urlaub nicht konsumieren lassen: Offene Urlaubsansprüche sind bei Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auszubezahlen. Wird der Urlaub auf Druck des Arbeitgebers kurzfristig konsumiert, ohne die Möglichkeit einer ordentlichen Planung, kann das rechtlich anfechtbar sein.
- Outplacement-Angebote nicht nutzen: Viele Mitarbeiter lehnen solche Angebote reflexartig ab. Dabei können professionelle Bewerbungscoachings den Wiedereinstieg deutlich beschleunigen.
Wann brauche ich einen Rechtsanwalt?
Die kostenlose AK-Beratung deckt viele Standardfragen ab. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist dann sinnvoll, wenn:
- individuelle Forderungen über den Rahmen des Sozialplans hinausgehen
- eine Kündigungsanfechtung geplant ist (14-Tage-Frist beachten!)
- Fragen zu Bildschirmarbeit, betrieblicher Vorsorge oder Abfertigungsberechnungen ungeklärt bleiben
- der Arbeitgeber Zusagen nicht einhält
Gerade bei langen Betriebszugehörigkeiten und hohen Abfertigungsansprüchen lohnt sich die anwaltliche Prüfung fast immer. Ein einziger Fehler in der Abfertigungsberechnung kann Tausende Euro ausmachen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Kündigung oder Ihrem Abfertigungsanspruch wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Arbeiterkammer.
