Wadephul trifft Lawrow: Was das historische Treffen für Russland-Geschäfte und eingefrorene Vermögen bedeutet

Außenminister Johann Wadephul bei einem CDU-Parteitag, Foto: Olaf Kosinsky

Photo : Olaf Kosinsky / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 28. September 2026

Am 26. September 2026 trafen sich Deutschlands Außenminister Johann Wadephul und sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow am Rande der UN-Generalversammlung in New York — zum ersten Mal seit dem Jahr 2022. Das diplomatische Signal ist real und historisch. Doch für die gut 45.000 deutschen Unternehmen, die vor dem Krieg Handelsbeziehungen nach Russland unterhielten, sowie für Millionen Privatpersonen mit Russlandbezug ändert es die rechtliche Lage vorerst nicht: Das 20. EU-Sanktionspaket ist in Kraft, die Strafdrohungen sind erheblich, und die Behörden prüfen aktiv.

Was am 26. September in New York geschah

Im New Yorker Waldorf Astoria, dem traditionellen Treffpunkt der Diplomatie am Rande der UN-Generalversammlung, fanden sich Wadephul und Lawrow am 26. September 2026 zu einem rund einstündigen Gespräch zusammen. Laut Angaben des Auswärtigen Amtes hatte die deutsche Seite das Treffen auf Ministerebene initiiert. Wadephul forderte Russland auf, „seinen gefährlichen Eskalationskurs gegenüber Deutschland, Europa und der NATO aufzugeben". Lawrow kommentierte das Gespräch kühl: Er habe „nichts Neues" gehört — sein deutsches Gegenüber hätte ihm auch einfach anrufen können.

Trotzdem: Das Treffen ist historisch. Seit dem 24. Februar 2022, dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, hatte es auf Außenminister-Ebene zwischen beiden Ländern keinen direkten Austausch mehr gegeben. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte auf die Wiederherstellung zumindest der Kommunikationskanäle gedrungen — als Fundament für spätere Friedensverhandlungen. Das Gespräch zeigt: Deutschland sucht den Dialog. Was es nicht zeigt: dass die EU-Sanktionen bald gelockert werden.

Was die Diplomatie nicht ändert: Die Sanktionslage 2026

Für Betroffene ist eine Klarstellung entscheidend — das diplomatische Treffen hat keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für die geltenden Sanktionsregime. Sanktionen werden durch EU-Verordnungen beschlossen und können nur durch einen formellen EU-Ratsbeschluss geändert oder aufgehoben werden. Ein Treffen zweier Außenminister reicht dafür nicht aus.

Das 20. EU-Sanktionspaket ist im Februar 2026 in Kraft getreten und hat die Regelungen deutlich verschärft, laut dem Auswärtigen Amt steht Deutschland fest zur Einhaltung der Sanktionen als Instrument europäischer Außenpolitik. Neu im 20. Paket sind unter anderem: erweiterte Exportverbote für Dual-Use-Güter, strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei Finanztransaktionen mit russischen Gegenparteien sowie härtere Straftatbestände bei Sanktionsverstößen im deutschen Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Wer wissentlich oder fahrlässig Transaktionen verarbeitet, die zur Umgehung der Russland-Sanktionen dienen, macht sich nach § 18 AWG strafbar — mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Im Februar 2026 durchsuchten deutsche Ermittlungsbehörden mehrere mittelständische Unternehmen wegen mutmaßlicher Sanktionsverstöße. Diese Razzien unterstreichen: Die Behörden warten nicht auf diplomatische Entspannung, bevor sie handeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte im April 2026 zudem, dass eingefrorene Gelder auch dann eingefroren bleiben, wenn über das betreffende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet wird — eine wichtige Weichenstellung für betroffene Gläubiger.

Rechtliche Einschätzung: Was die Experten raten

Der 26. September 2026 ist ein diplomatisches Datum, kein rechtliches. Rechtsanwälte, die sich auf Sanktionsrecht und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert haben, geben übereinstimmend die gleiche Einschätzung: Wer auf Basis des Wadephul-Lawrow-Treffens eigenständig russische Geschäftsbeziehungen wieder aufnimmt oder Zahlungen veranlasst, handelt auf eigenes Risiko — und gegebenenfalls auf eigenes strafrechtliches Risiko.

Dabei geht es nicht nur um Großkonzerne. Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2026 mehr als 2.000 Einzel-Listungen auf der EU-Sanktionsliste — russische Unternehmen, Einzelpersonen und Organisationen, mit denen jeglicher Geschäftskontakt verboten ist. Viele davon waren vor 2022 gewöhnliche Lieferanten, Kunden oder Joint-Venture-Partner von deutschen KMU.

Hinzu kommt: Auch indirekte Verbindungen werden geprüft. Die sogenannte Umgehungsverordnung zielt auf Transaktionen über Drittstaaten — etwa über Firmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei oder Georgien, die als Zwischenhändler für russische Entitäten fungieren. Wer über eine solche Konstruktion Güter oder Gelder nach Russland schleust, auch ohne direkten Kontakt zu einer gelisteten Person, kann sich strafbar machen.

Hinweise auf die eigene Situation — und ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht — liefert das Analyse-Angebot in diesem ausführlichen Überblick zum Wadephul-Lawrow-Treffen, der die politische Dimension und die Rechte Betroffener vertieft.

Konkreter Fall: Ein Maschinenbauer aus München und sein russischer Vertrag

Stellen Sie sich einen mittelständischen Maschinenbauer aus dem Raum München vor, 80 Mitarbeiter, Jahresumsatz rund 12 Millionen Euro. Das Unternehmen hatte im Herbst 2021 einen Liefervertrag über Fertigungsanlagen im Wert von 450.000 Euro mit einem russischen Industrieunternehmen in Jekaterinburg abgeschlossen. Nach dem 24. Februar 2022 wurde der Vertrag eingefroren, die Anlagen nie geliefert — aber eine Anzahlung von 90.000 Euro (20 % des Vertragswertes) steht noch aus.

Nach dem Treffen Wadephul-Lawrow diskutiert die Geschäftsführung: Lässt sich die Anzahlung jetzt zurückfordern? Kann man den Liefervertrag reaktivieren?

Hier greift das Wenn-dann-Prinzip des Sanktionsrechts:

Wenn der russische Partner auf der EU-Sanktionsliste (Verordnung Nr. 269/2014) steht: Dann ist jeder Kontakt — auch das bloße Anschreiben mit einer Rückzahlungsaufforderung — ohne vorherige Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verboten. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Derogation) muss vor jeder Handlung gestellt werden. Ohne diese Genehmigung drohen dem Geschäftsführer nach § 17 AWG bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe — unabhängig davon, ob die Rückzahlung letztlich erfolgt oder nicht.

Wenn der russische Partner nicht gelistet ist: Dann ist die Rückforderung theoretisch möglich. Praktisch gestaltet sie sich jedoch schwierig — russische Gerichte erkennen EU-Urteile seit 2022 nicht mehr an. Eine Klage müsste vor russischen Gerichten geführt werden, was erhebliche Erfolgsrisiken birgt und spezialisierte Kenntnisse des russischen Zivilrechts erfordert.

In beiden Varianten ist ein auf Sanktionsrecht spezialisierter Rechtsanwalt die erste und einzige verlässliche Anlaufstelle. Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung — in der Regel zwischen 200 und 450 Euro — stehen in keinem Verhältnis zum finanziellen und strafrechtlichen Risiko, das ein falscher Schritt bedeutet.

Was gilt für Privatpersonen mit Russlandbezug

Neben Unternehmen sind auch Privatpersonen betroffen. Schätzungsweise 3,5 bis 4 Millionen Menschen in Deutschland haben Familienoder Vermögensbindungen nach Russland. Für sie gelten ebenfalls klare Regeln: Private Geldüberweisungen an nicht sanktionierte Familienangehörige sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt, jedoch auf maximal 10.000 Euro pro Überweisung begrenzt. Immobilien in Russland dürfen grundsätzlich behalten, aber nur eingeschränkt verwaltet werden. Ein Verkauf an einen russischen Käufer unterliegt strengen Prüfpflichten und erfordert in vielen Fällen eine behördliche Genehmigung.

Wer zum Beispiel eine Eigentumswohnung in Sankt Petersburg im Wert von rund 120.000 Euro besitzt und diese verkaufen möchte: Wenn der potenzielle Käufer eine sanktionierte Person oder ein sanktioniertes Unternehmen ist, ist der Verkauf ohne Ausnahmegenehmigung verboten. Die Prüfung dieser Frage — wer darf kaufen, wie wird bezahlt, wie gelangt der Erlös nach Deutschland — erfordert eine anwaltliche Begleitung.

Was Sie jetzt tun können

Das Treffen Wadephul-Lawrow ist ein politisches Signal, kein Rechtsereignis. Wer in Deutschland Russlandbezug hat — als Unternehmer, Privatperson oder Immobilieneigentümer — sollte den aktuellen Moment nutzen, um die eigene rechtliche Situation zu klären, bevor eine Lockerung der Sanktionen tatsächlich in Kraft tritt.

Schritt 1 — Sanktionslisten-Check: Prüfen Sie, ob Ihre russischen Geschäftspartner oder Gegenparteien auf der konsolidierten EU-Sanktionsliste stehen. Die BAFA-Website bietet kostenfreie Such-Tools. Dieser Check dauert wenige Minuten und schafft Klarheit.

Schritt 2 — Anwaltliche Einschätzung einholen: Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem auf Sanktionsrecht oder internationales Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bewerten. Pauschale Annahmen schützen nicht vor Strafverfolgung. Plattformen wie Expert Zoom vermitteln spezialisierte Rechtsexperten, die Ihre Situation kennenlernen und konkret beraten können.

Schritt 3 — Keine eigenmächtigen Schritte: Versenden Sie keine Rechnungen, Anfragen oder Angebote an russische Gegenparteien, bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Auch vermeintlich harmloser Schriftverkehr kann als Sanktionsverstoß gewertet werden.

Schritt 4 — Ausnahmegenehmigung prüfen: Wenn Sie legitime Interessen geltend machen wollen — etwa die Rückforderung einer Anzahlung oder die Verwaltung einer Immobilie in Russland — gibt es in definierten Fällen die Möglichkeit, beim BAFA eine Ausnahmegenehmigung (Derogation) zu beantragen. Ein Anwalt kann einschätzen, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt, und den Antrag professionell stellen.

Das diplomatische Tauwetter hat begonnen — aber bis EU-Sanktionen offiziell gelockert werden, gilt das Recht unverändert. Wer den falschen Moment abwartet und eigenständig handelt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Die richtige Vorbereitung beginnt jetzt.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihrer individuellen rechtlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Vorteile

Schnelle und präzise Antworten auf alle Ihre Fragen und Hilfsanfragen in über 200 Kategorien.

Tausende von Nutzern haben eine Zufriedenheit von 4,9 von 5 für die Beratung und Empfehlungen unserer Assistenten erhalten.

Kontaktieren Sie uns

E-Mail
Folgen Sie uns