Wadephul trifft Lawrow in New York: Was das erste Gespräch seit 2022 für Deutsche mit Russland-Bezug bedeutet

Johann Wadephul, deutscher Außenminister, bei einer Rede — Diplomatie Deutschland Russland 2026

Photo : Olaf Kosinsky / Wikimedia

Charlotte Charlotte SchneiderRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 26. September 2026

Am Rande der UN-Generalversammlung in New York trafen sich am 26. September 2026 die Außenminister Deutschlands und Russlands zum ersten Mal seit Beginn des Ukraine-Krieges 2022. Johann Wadephul (CDU) und Sergej Lawrow sprachen rund 20 Minuten miteinander — auf Initiative der deutschen Seite. Das Gespräch verlief, wie Wadephul selbst formulierte, „intensiv" und blieb ohne konkretes Ergebnis. Doch allein die Tatsache, dass wieder geredet wird, wirft für tausende Deutsche mit familiären oder wirtschaftlichen Verbindungen nach Russland eine drängende Frage auf: Ändert sich jetzt irgendetwas an ihrer rechtlichen Lage?

Was beim Treffen gesagt wurde — und was nicht

Wadephul forderte Lawrow auf, „den gefährlichen Pfad der Eskalation gegenüber Deutschland, Europa und der NATO zu verlassen." Er sprach auch den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig an, den Berlin als russische Sabotageaktion wertet. Lawrow reagierte kühl: Er habe „nichts Neues" gehört und fand das Treffen im Nachhinein schlicht „überflüssig" — man hätte auch anrufen können, so der russische Außenminister wörtlich.

Das diplomatische Signal ist trotzdem real. Seit 2022 gab es auf Außenministerebene keinen direkten Austausch mehr. Dass Berlin jetzt das Gespräch sucht, wertet die Bundesregierung selbst als Zeichen von Stärke, nicht von Schwäche — und als Teil einer Doppelstrategie: Druck durch Sanktionen, Gesprächsbereitschaft trotzdem aufrechterhalten. Der Zeitpunkt ist nicht zufällig: Die UN-Generalversammlung ist traditionell der Ort, an dem auch schwierige bilaterale Kontakte stattfinden, die auf normalem Weg nicht möglich wären.

Das Gespräch dauerte laut deutschen Delegationskreisen knapp 20 Minuten. Ein gemeinsames Statement gab es nicht. Beide Seiten sprachen danach separat mit Journalisten. Wadephul sagte, er habe „ein Zeichen gesetzt, dass Deutschland zum Gespräch bereit ist, ohne die eigenen Grundsätze aufzugeben." Russland bestätigte das Treffen, ohne Details zu nennen.

Für juristische Fachleute ist das Bild weniger klar. „Solange keine konkreten Schritte folgen — sei es eine Waffenruhe, ein Sanktionslockerungsabkommen oder ein bilateraler Konsulatsvertrag —, ändert sich für Privatpersonen mit Russland-Bezug rechtlich gar nichts", erklärt ein auf internationales Recht spezialisierter Anwalt. Die bestehenden EU-Sanktionsverordnungen gelten weiter, unberührt von diplomatischen Gesten. Das Bundesministerium der Justiz hat auf Nachfrage bestätigt, dass keine Änderung der nationalen Umsetzungsgesetze geplant ist.

Welche Deutschen betrifft das besonders?

Schätzungsweise 200.000 bis 300.000 in Deutschland lebende Menschen haben russische Wurzeln, einen russischen Pass oder russische Staatsangehörige in der engsten Familie. Für sie hat das Treffen eine emotionale, aber keine juristische Dimension — zumindest noch nicht.

Die rechtlich heikelsten Situationen betreffen derzeit drei Gruppen:

1. Deutsch-russische Ehepaare oder Erbengemeinschaften mit gemeinsamem Eigentum in Russland: Immobilien, Konten, Wertpapiere. Seit 2022 ist es deutschen Staatsangehörigen faktisch nicht möglich, auf solche Vermögenswerte zuzugreifen oder sie zu verwalten — weder durch russische Gerichte noch durch die weitgehend gesperrten Bankkanäle. Nach Schätzungen von Rechtsberatungskanzleien sind in Deutschland wohnende Privatpersonen mit Russland-Bezug von zusammengerechnet mehreren Milliarden Euro an eingefrorenen oder unzugänglichen Vermögenswerten betroffen.

2. Unternehmer mit eingefrorenen Forderungen gegenüber russischen Geschäftspartnern. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied im April 2026, dass sanktionierte Gelder selbst bei Insolvenzeröffnung eingefroren bleiben — ein Urteil, das die Hoffnung auf schnelle Rückforderungen weiter dämpft und zeigt, wie weitreichend die Sanktionsregeln greifen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ist anhängig.

3. Deutsche mit Kindern, deren anderes Elternteil in Russland lebt. Sorge- und Umgangsregelungen in binationalen Familien sind seit 2022 unter extremem Druck. Russland erkennt bestimmte deutsche Gerichtsentscheidungen nicht mehr an; die konsularische Unterstützung war de facto eingeschränkt. Elternteile berichten von Situationen, in denen vereinbarte Ferienaufenthalte nicht stattfinden konnten, weil das Kind nicht ausreisen durfte.

Konkreter Fall: Was ändert sich bei gemeinsamem Eigentum in Russland?

Stellen Sie sich folgende Situation vor — sie ist typisch für Tausende in Deutschland:

Eine deutsche Staatsangehörige, Jahrgang 1975, heiratete 2010 einen russischen Staatsbürger. Das Paar kaufte 2015 eine Wohnung in St. Petersburg im Wert von damals 180.000 Euro. Nach der Scheidung 2023 hätte die Frau Anspruch auf 50 Prozent des Verkaufserlöses — rechnerisch rund 90.000 Euro bei angepasstem Kurs und aktuellem Wechselkurs. Das Problem: Die Immobilie steht im Namen beider, ihr Ex-Mann weigert sich zu verkaufen, und ein russisches Gericht hat die Zuständigkeit für den Scheidungsfolgenstreit beansprucht, ohne das deutsche Urteil anzuerkennen.

Was passiert jetzt, nach dem Treffen Wadephul–Lawrow? Im Grunde: nichts Unmittelbares. Solange keine bilaterale Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen existiert — und eine solche ist aktuell weder geplant noch verhandelt —, bleibt die Frau ohne wirksamen Rechtsweg in Russland. Ihr einziger Hebel bleibt ein deutsches Gericht, das nach EU-Verordnung Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa) oder bei vermögensrechtlichen Fragen nach der EuErbVO handeln kann — aber nur für das, was in Deutschland vollstreckbar ist.

Die Faustregel für diese Konstellation: Wer ein gemeinsames Vermögen in Russland im Wert über 25.000 Euro hat, sollte jetzt — und nicht erst nach einer möglichen Einigung — einen Anwalt konsultieren. Denn rechtliche Fristen laufen weiter. Ein Unterhaltsanspruch, der in Deutschland gerichtlich nicht festgestellt wird, verjährt. Ein Eigentumsanteil, der in Russland nicht rechtzeitig gesichert ist, kann bei einer einseitigen Eigentumsübertragung verloren gehen — auch ohne Wissen der anderen Partei. Im schlimmsten Fall: Die diplomatische Öffnung führt zu einer schnellen Vermögensrückverlagerung russischer Seite, und wer keine gerichtliche Sicherung hatte, geht leer aus.

Was Rechtsexperten jetzt empfehlen

Die diplomatische Öffnung ist kein Grund zur Passivität, sondern eher zum Gegenteil. Wer auf diplomatische Entwicklungen wartete, um seine Situation zu klären, sollte jetzt nicht weiterwarten — sondern handeln, bevor eventuelle Ausnahme- oder Übergangsregelungen in Kraft treten, die eigene Positionen schwächen könnten.

Konkret empfehlen Rechtsexperten drei Schritte:

Dokumentenlage klären: Alle Eigentums-, Erb- und Familiendokumente mit Russland-Bezug sollten beglaubigt vorliegen und auf dem aktuellen Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt, Apostillen und Übersetzungen rechtzeitig zu beschaffen, da russische Behörden Dokumente unterschiedlich akzeptieren. Aktuelle Informationen zur Lage bietet direkt das Auswärtige Amt.

Rechtliche Position in Deutschland sichern: Wer Ansprüche gegenüber russischen Staatsangehörigen oder russischen Institutionen hat, sollte diese durch ein deutsches Gericht titulieren lassen — jetzt, nicht nach einer eventuellen Einigung. Ein titulierter Anspruch ist bei späteren Verhandlungen oder Rückführungen von Vermögen von ungleich größerem Wert als eine informelle Abmachung.

Spezialisierte Beratung suchen: Nicht jeder Anwalt ist mit dem Zusammenspiel aus EU-Sanktionsrecht, russischem Zivilrecht und internationalem Familien- und Erbrecht vertraut. Die Komplexität dieser Fälle hat seit 2022 erheblich zugenommen; die Kombination aus Sanktionsrecht und internationalem Privatrecht ist ein Spezialgebiet, das wenige beherrschen.

Was kommt als Nächstes?

Das Treffen in New York bleibt vorerst ein Einzelfall. Wadephul hat keine Folgegespräche angekündigt; Lawrow signalisierte wenig Interesse. Die Bundesregierung betont, dass es keine Normalisierung der Beziehungen geben werde, solange Russland die Ukraine besetzt halte und Angriffe auf europäische Infrastruktur durchführe.

Diplomatische Beobachter bewerten das Gespräch dennoch als ersten Schritt. In früheren eingefrorenen Konflikten — etwa den Gesprächen zwischen den USA und dem Iran über das Atomabkommen — vergingen nach ersten informellen Kontakten oft mehrere Jahre bis zu konkreten Ergebnissen. Das ist keine Prognose, aber ein Hinweis auf die Zeitdimension: Wer wartet, bis die Diplomatie Früchte trägt, wartet möglicherweise bis 2029 oder 2030.

Für Privatpersonen bedeutet das: Die juristische Grauzone bleibt bestehen — möglicherweise noch Jahre. Der einzige verlässliche Handlungsrahmen ist das geltende Recht, nicht die Hoffnung auf politische Lösungen. Wer jetzt die eigene Lage anwaltlich prüfen und dokumentieren lässt, schafft eine Grundlage — unabhängig davon, ob die Diplomatie Fortschritte macht oder nicht.

Eine Plattform wie ExpertZoom ermöglicht es, genau solche Experten zu finden — Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Deutsch-russisches Familienrecht, Erb- und Eigentumsrecht oder internationales Sanktionsrecht, per Video-Konsultation, ohne Wartezeit.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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