Victoria Swarovski startete am 29. April 2026 ihre eigene Modemarke ORIMEI und erklärte öffentlich, dass sie ihr Geld vollständig selbst verdient — als einziges Familienmitglied, das außerhalb des milliardenschweren Swarovski-Konzerns arbeitet. Diese Aussage hat eine Diskussion ausgelöst, die weit über die Modewelt hinausgeht: Wie schützen Paare in Deutschland ihr Vermögen in einer Ehe wirklich?
Wenn Prominenz auf Recht trifft: Vermögen und Ehe
Victoria Swarovski, 32, ist derzeit eine der bekanntesten Gesichter Deutschlands — als Moderatorin von „Let's Dance" auf RTL und als künftige Co-Moderatorin des Eurovision Song Contests am 16. Mai 2026 in Wien. Mit der Gründung von ORIMEI, ihrer ersten eigenen Modelinie mit 22 Teilen (exklusiv ab 29. April bei ABOUT YOU), setzt sie ein klares Zeichen: Sie baut ihr eigenes Vermögen auf, unabhängig von Familienname und Familienunternehmen.
Doch was viele dabei nicht bedenken: Wer in Deutschland heiratet, ohne einen Ehevertrag zu schließen, lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Im Scheidungsfall wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs beider Partner hälftig geteilt — unabhängig davon, wer ihn erarbeitet hat.
Was ist Zugewinngemeinschaft — und wann wird sie zum Problem?
Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen beider Ehepartner zwar grundsätzlich getrennt. Erst bei Scheidung oder Tod erfolgt ein Ausgleich: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Partner auszahlen — der sogenannte Zugewinnausgleich nach § 1363 BGB.
Das klingt fair, kann aber für Selbstständige, Unternehmensgründer und Kreative existenzbedrohend sein. Stellt sich heraus, dass ein eigens aufgebautes Modeunternehmen — wie ORIMEI — erheblich an Wert gewonnen hat, kann im Scheidungsfall die Hälfte dieses Unternehmenswertes fällig werden. Für Gründer bedeutet das: Der Partner, der vielleicht gar nicht am Aufbau beteiligt war, erhält einen Anteil am unternehmerischen Erfolg.
Laut Statistischem Bundesamt scheitert in Deutschland rund jede dritte Ehe. Im Jahr 2023 wurden rund 129.000 Ehen geschieden — das entspricht einer Scheidung alle vier Minuten. Die Frage des Vermögensschutzes ist damit keine Nischenangelegenheit für Prominente, sondern ein reales Risiko für Hunderttausende von Menschen.
Drei Wege, das eigene Vermögen rechtlich zu schützen
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann verschiedene Absicherungsstrategien empfehlen:
1. Ehevertrag mit Gütertrennung: Paare können im Ehevertrag vereinbaren, dass keine Zugewinngemeinschaft gilt. Stattdessen bleibt jeder Partner vollständig für sein eigenes Vermögen zuständig — auch im Scheidungsfall. Diese Lösung schützt insbesondere Selbstständige und Unternehmensgründer, die nicht möchten, dass ihr beruflicher Erfolg automatisch zur gemeinsamen Haftungsmasse wird.
2. Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Es ist möglich, bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich auszunehmen — etwa den Wert eines Unternehmens zum Zeitpunkt der Heirat oder Erbschaften. Diese Variante bietet Flexibilität ohne vollständige Gütertrennung und wird oft von Familienjuristen als ausgewogene Lösung empfohlen.
3. Ehevertragsanpassung nach Lebensereignissen: Wer zum Zeitpunkt der Heirat kein Unternehmen besaß, aber später eines gründet, kann den Ehevertrag nachträglich anpassen lassen. Voraussetzung: Beide Partner müssen zustimmen und der Vertrag muss notariell beurkundet werden.
Wichtig: Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden — mündliche Absprachen oder schriftliche Vereinbarungen ohne Notarunterschrift sind rechtlich unwirksam.
Der richtige Zeitpunkt: Vorher ist besser als nachher
Viele Paare scheuen das Gespräch über einen Ehevertrag, weil es romantisch unpassend wirkt. Doch Rechtsexperten empfehlen, diesen Schritt vor der Heirat zu gehen — idealerweise dann, wenn ein Partner ein Unternehmen gründet oder erhebliches Vermögen aufbaut.
Bei Selbstständigen und Unternehmern ist eine Unternehmenswertevaluation im Scheidungsfall besonders heikel. Gerichte müssen den Firmenwert zum Zeitpunkt der Scheidung ermitteln — ein oft langwieriger und teurer Prozess, der jahrelang andauern kann. Ein Ehevertrag, der den Unternehmenswert bei Heirat oder Gründung festhält, kann diesen Aufwand erheblich reduzieren und Streit zwischen den Parteien verhindern.
Victoria Swarovskis Botschaft — „Ich verdiene mein eigenes Geld" — ist nicht nur eine Aussage über finanzielle Unabhängigkeit. Sie ist auch eine Einladung, darüber nachzudenken, wie diese Unabhängigkeit rechtlich dauerhaft gesichert werden kann. Denn was nützt unternehmerischer Erfolg, wenn er im Ernstfall ungeschützt ist?
Typische Fehler beim Thema Ehevertrag
Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Ehevertrag nur für Reiche relevant ist. Tatsächlich ist er für folgende Gruppen besonders wichtig:
- Freiberufler und Selbstständige, die Kunden, Aufträge oder einen Kundenstamm aufgebaut haben
- Gründer von Start-ups, deren Unternehmenswert im Laufe der Ehe stark steigen kann
- Personen mit Erbschaftserwartungen, die nicht möchten, dass ererbtes Vermögen in den Zugewinnausgleich fließt
- Personen mit Immobilienbesitz, der in den Ausgleich einbezogen werden könnte
In allen diesen Fällen ist eine frühzeitige Beratung bei einem spezialisierten Anwalt für Familienrecht sinnvoll.
Wann sollten Sie rechtliche Beratung suchen?
Eine rechtliche Beratung ist sinnvoll:
- Vor der Heirat, wenn ein Partner Unternehmen, Immobilien oder erhebliches Vermögen einbringt
- Bei Unternehmensgründung während der Ehe
- Bei einer Scheidung, um Zugewinnausgleichsansprüche korrekt zu berechnen
- Bei Erbschaften, die vom Zugewinn ausgenommen werden sollen
Auf Expert Zoom finden Sie qualifizierte Rechtsanwälte, die auf Familienrecht und Vermögensschutz spezialisiert sind und Ihnen dabei helfen, Ihre individuelle Situation rechtssicher zu gestalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt.
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Externe Quelle: Informationen zum gesetzlichen Güterstand und Ehescheidungsrecht finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1564 auf gesetze-im-internet.de.

Lena Müller