Am 18. Juni 2026 kommt der chinesische Martial-Arts-Actionfilm „The Furious" in die deutschen Kinos – und der Trailer begeistert seit Wochen Actionfans in Deutschland. Das von Kenji Tanigaki inszenierte Werk mit Joe Taslim und Xie Miao zeigt intensive Kampfszenen, die viele Zuschauer direkt in die Kampfsportschule treiben.
Aber was passiert, wenn der Sporteifer zur Verletzung führt? Deutschland hat über 3,5 Millionen aktive Kampfsportlerinnen und Kampfsportler – und die Frage der Haftung bei Verletzungen ist im Sportrecht eine der am häufigsten strittigen Fragen.
Kampfsport: Faszination und Verletzungsrisiko
Ob Judo, Karate, BJJ (Brazilian Jiu-Jitsu), Kickboxen oder MMA – Kampfsportarten erleben in Deutschland seit Jahren einen Zulauf, der mit Filmen wie „The Furious" weiter wächst. Laut Statistiken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sind Kampfsportarten nach Fußball und Turnen die am schnellsten wachsenden Sportarten in Deutschland.
Mit der Popularität steigt auch die Zahl der Verletzungen. Die häufigsten Verletzungen in Kampfsportarten sind Prellungen, Bänderdehnung und -risse, Knochenbrüche (besonders Finger und Zehen), Gehirnerschütterungen sowie Schulter- und Knieschäden. Für Einsteiger ist das Verletzungsrisiko besonders hoch in den ersten sechs Monaten – wenn die Technik noch nicht verinnerlicht ist und der Körper die ungewohnten Belastungen noch nicht kennt.
Wer haftet, wenn es auf der Matte zur Verletzung kommt?
Das ist die entscheidende Frage – und die Antwort ist komplexer als viele erwarten.
Grundsatz: Einwilligung schließt nicht automatisch Haftung aus
Im Kampfsport akzeptiert jeder Teilnehmer ein gewisses Verletzungsrisiko. Das nennt sich im deutschen Recht „Handeln auf eigene Gefahr" (volenti non fit injuria). Aber: Diese Einwilligung in das sportübliche Verletzungsrisiko entbindet den Trainingspartner oder den Verein nicht automatisch von jeder Haftung.
Nach § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) haftet derjenige, der schuldhaft das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen verletzt. Entscheidend ist das Verschulden: Wer im Training regelwidrig handelt – zum Beispiel einen verbotenen Griff anwendet oder bewusst zu viel Kraft einsetzt –, kann für die Folgen haftbar gemacht werden.
Haftung des Vereins oder Schulbetreibers
Der Verein oder die Kampfsportschule trägt eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass:
- der Trainingsraum sicher ist (geeignete Matten, keine Hindernisse)
- qualifizierte Trainer die Aufsicht führen
- Anfänger und Fortgeschrittene nicht ohne Anleitung miteinander sparren
- Schutzausrüstung verfügbar und in gutem Zustand ist
Verletzt sich ein Mitglied durch einen nachweisbaren Organisationsmangel des Vereins, kann der Betreiber nach § 823 BGB in Verbindung mit § 31 BGB (Haftung juristischer Personen) auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Was Sportversicherungen in der Praxis leisten
Viele Kampfsportler glauben, ihre Krankenkasse decke alle Verletzungen ab. Das stimmt – aber es gibt wichtige Ausnahmen und Lücken.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Übernimmt medizinische Behandlungskosten, auch bei Sportverletzungen. Was sie nicht deckt: Schmerzensgeld, Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation über das Minimum hinaus.
Sportversicherung des DOSB: Viele Vereine sind automatisch über den DOSB-Sportversicherungsvertrag mitversichert. Diese deckt unter anderem Unfallkosten und Haftpflicht. Aber die Deckungssummen sind oft begrenzt – bei schweren Verletzungen reichen sie nicht aus.
Private Unfallversicherung: Wer ernsthaft Kampfsport betreibt, sollte eine private Unfallversicherung prüfen, die Invaliditätsleistungen und höhere Deckungssummen bietet.
Hinweis für Trainingsreisen: Wer als Kampfsportler zu Turnieren oder Trainingslagern ins Ausland reist – zum Beispiel nach Asien, wie es die Welt von „The Furious" nahelegt –, sollte prüfen, ob seine Auslandskrankenversicherung auch Sportverletzungen bei Kontaktsportarten einschließt. Viele Policen schließen „Kampfsportarten mit Körperkontakt" explizit aus.
Was tun nach einer ernsthaften Verletzung im Training?
- Dokumentation sofort starten: Fotos, Zeugenaussagen, Trainingsprotokoll des Vereins – all das ist später vor Gericht oder bei der Versicherung relevant.
- Polizei- oder Unfallbericht: Bei schweren Verletzungen, besonders wenn Fremdverschulden vermutet wird, sollte eine offizielle Meldung erfolgen.
- Facharzt aufsuchen: Keine Selbstdiagnose, kein „darüber hinwegtrainieren". Ein Sportmediziner oder Orthopäde beurteilt, ob Folgeschäden zu erwarten sind – was für etwaige Schadensersatzansprüche wichtig ist.
- Rechtsberatung einholen: Wenn Fremdverschulden des Trainers, eines Mitsportlers oder des Vereins im Raum steht, lohnt sich frühzeitig ein Rechtsanwalt für Sportrecht. Die Fristen für Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB betragen grundsätzlich drei Jahre (§ 195 BGB).
Ähnliche Haftungsfragen entstehen übrigens auch im Motorsport – wie unser Artikel zu Smudo beim 24h Nürburgring 2026 zeigt.
Stunt-Profis im Film: Was hinter den Kulissen von „The Furious" gilt
Wer den Trailer zu „The Furious" sieht, fragt sich unweigerlich: Wie sicher sind eigentlich Stunt-Performer am Filmset? In Deutschland regelt das Arbeitsrecht die Absicherung von Stuntmen und -frauen über die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für Medien und digitale Dienstleistungen), die Film- und TV-Produktionen pflichtversichert. International – und speziell bei chinesischen Produktionen – gelten andere Standards.
In Deutschland haben Stunt-Performer denselben Anspruch auf sichere Arbeitsbedingungen wie jeder andere Arbeitnehmer. Die Produktionsfirma trägt die Verkehrssicherungspflicht: Stunt-Koordinatoren müssen sicher ausrüsten, Probe-Läufe anordnen und gefährliche Stellen absichern. Kommt es zu einem Unfall, haftet die Produktion nach Arbeitsrecht, nicht anders als ein Bauunternehmen für seinen Mitarbeiter auf der Baustelle.
Das mag weit weg von der nächsten Karateschule wirken – aber das Grundprinzip ist dasselbe: Wer andere Menschen an einem gefährlichen Ort trainiert oder mit ihnen kämpft, trägt Verantwortung für deren Sicherheit.
Fazit: Passion ja – aber mit Absicherung
„The Furious" wird viele Menschen dazu inspirieren, selbst Kampfsport auszuprobieren oder ihre Trainingsintensität zu steigern. Das ist großartig. Aber die Faszination für Martial Arts sollte mit dem richtigen Wissen um die eigene Absicherung kombiniert werden.
Wer sich verletzt oder einen Haftungsfall vermutet, findet auf Expert Zoom erfahrene Rechtsanwälte für Sportrecht und Schadensersatzrecht – für eine erste Einschätzung der Situation.

Lena Müller