Siemens kündigt den Abbau von rund 6.000 Stellen weltweit an – davon sind allein 2.850 Arbeitsplätze in Deutschland betroffen. Der Münchner Technologiekonzern reagiert damit auf einbrechende Nachfrage aus China und Deutschland sowie auf wachsenden Wettbewerb im Automatisierungsbereich. Was bedeutet das für betroffene Mitarbeiter, und welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einem solchen Stellenabbau?
Was bei Siemens gerade passiert
Anfang 2026 hat Siemens den Abbau von 5.600 Stellen im Bereich Digital Industries (davon 2.600 in Deutschland) sowie weiterer 450 Stellen im EV-Ladegeschäft (250 in Deutschland) bekanntgegeben. Der Umbau soll bis Ende des Geschäftsjahres 2027 abgeschlossen sein.
Der Konzern spricht von einem „Transformationsprogramm": Siemens plant keinen Massenrauswurf, sondern setzt auf Umschulungen, interne Versetzungen auf über 2.000 offene Stellen in Deutschland und einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Millionen Euro. Der Betriebsrat hat zugesichert, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind.
Das klingt beruhigend – ist es aber nicht für alle. Denn wer nicht zu einem internen Jobangebot passt, wer eine Umschulung ablehnt oder wessen Stelle schlicht gestrichen wird, steht trotzdem vor einer ungewissen Situation. Und nicht jedes Unternehmen, das Stellen streicht, ist ein DAX-Konzern mit starkem Betriebsrat und einem Sozialplan im Millionenbereich.
Ihre Rechte bei einem Stellenabbau
Wenn ein Arbeitgeber Stellen streicht, gelten in Deutschland klare gesetzliche Regeln. Hier sind die wichtigsten:
Kündigungsschutzgesetz (KSchG): In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern vornehmen und dabei Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung berücksichtigen.
Sozialauswahl: Fehler bei der Sozialauswahl sind einer der häufigsten Gründe, warum Kündigungen vor Gericht scheitern. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie „herausgepickt" wurden, obwohl Kollegen mit weniger Schutzbedürftigkeit hätten entlassen werden müssen, ist eine rechtliche Überprüfung sinnvoll.
Massenentlassungsanzeige: Bei größeren Entlassungswellen muss der Arbeitgeber die Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig informieren. Versäumt er das, können Entlassungen unwirksam sein – ein weiterer Hebel für betroffene Arbeitnehmer.
Betriebsrat und Interessenausgleich: In Unternehmen mit Betriebsrat – wie bei Siemens – muss die Unternehmensleitung bei geplanten Betriebsänderungen einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Der Sozialplan kann höhere Abfindungen, Outplacement-Beratung, verlängerte Fristen und Weiterbildungsangebote enthalten.
Abfindung: Wie viel können Sie erwarten?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Dennoch wird sie in der Praxis fast immer ausgehandelt, weil Arbeitgeber langwierige Gerichtsverfahren vermeiden wollen.
Die Faustformel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Monatsgehalt von 4.000 Euro wären das 20.000 Euro. Klingt fair – ist es aber oft nicht. Wer mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht verhandelt, erzielt häufig das Doppelte oder mehr, weil Fehler im Kündigungsverfahren als Verhandlungsmasse dienen.
Laut einer Erhebung des Deutschen Anwaltsvereins werden bei Massenentlassungen in rund 40 Prozent der Fälle Verfahrensfehler gemacht – von fehlerhafter Sozialauswahl bis zu unvollständiger Unterrichtung des Betriebsrats.
Die Drei-Wochen-Frist: Kein Aufschub möglich
Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist absolut – wer sie verpasst, verliert das Klagerecht unwiederbringlich, selbst wenn die Kündigung offensichtlich fehlerhaft war.
Das klingt nach genug Zeit – ist es aber oft nicht, wenn man den Schock verarbeitet, sich mit Kollegen austauscht und die Rechtslage erst langsam versteht. Experten empfehlen: Spätestens innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung einen Fachanwalt aufzusuchen.
Was ein Arbeitsrechtler für Sie tun kann
In einem Stellenabbau wie bei Siemens sind die Fronten komplex. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann folgendes für Sie tun:
- Kündigung prüfen: Wurde die Sozialauswahl korrekt durchgeführt? Sind die Fristen eingehalten worden? Gibt es formale Fehler im Kündigungsschreiben?
- Sozialplan analysieren: Entspricht der Sozialplan den gesetzlichen Mindestanforderungen? Wird Ihnen etwas vorenthalten?
- Verhandeln: Häufig lässt sich außergerichtlich mehr herausholen als durch ein Klageverfahren. Ein erfahrener Anwalt kennt die Spielräume.
- Klage einreichen: Falls nötig, vertritt er Sie vor dem Arbeitsgericht und sichert Ihre Ansprüche ab.
Betroffene zögern oft, weil sie die Kosten scheuen. Dabei gilt: Bei einem Streitwert bis zu drei Monatsverdiensten übernehmen Rechtsschutzversicherungen häufig die Anwaltskosten. Und wer keine hat: Ein erstes Beratungsgespräch ist günstiger als eine verlorene Abfindung.
Der Unterschied zwischen Siemens und dem Rest
Siemens verfügt über einen starken Betriebsrat, eine Sozialpartnerschaft und einen Transformationsfonds. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen – die in Deutschland 99 Prozent aller Betriebe ausmachen – fehlt oft ein Betriebsrat, und Kündigungen werden ohne Sozialplan ausgesprochen.
Dort sind Arbeitnehmer noch stärker auf eigenständige rechtliche Absicherung angewiesen. Die gute Nachricht: Das deutsche Arbeitsrecht bietet einen der stärksten Arbeitnehmerschutze in Europa – aber nur, wer ihn kennt und rechtzeitig nutzt, profitiert davon.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie von einem Stellenabbau betroffen sind oder Angst haben, betroffen zu werden, empfehlen Experten folgende Schritte: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, interne Mitteilungen). Unterschreiben Sie keine Aufhebungsverträge, ohne diese rechtlich prüfen zu lassen. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Betriebsrat. Holen Sie sich rechtlichen Rat, bevor Sie unter Druck gesetzt werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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