Shiloh Jolie heißt offiziell nicht mehr Shiloh Jolie-Pitt — und inzwischen auch nicht mehr "Shiloh Jolie". Die Tochter von Angelina Jolie und Brad Pitt tritt seit April 2026 unter dem Künstlernamen "Shi Joli" auf, nachdem sie im Vorjahr bereits auf ihren 18. Geburtstag hin einen Antrag auf Streichung des Namens "Pitt" gestellt hatte. Ein internationaler Celebrity-Fall — mit sehr konkreten Konsequenzen für das deutsche Namensrecht.
Was bei Shiloh Jolie-Pitt passiert ist
Im Mai 2024 reichte Shiloh, kurz nach ihrem 18. Geburtstag, in Kalifornien einen Antrag auf gerichtliche Namensänderung ein — mit dem Ziel, "Pitt" aus ihrem Nachnamen zu streichen. Das Gericht genehmigte den Antrag. Im April 2026 debütierte sie dann öffentlich unter dem Künstlernamen "Shi Joli" in einem Musikvideo der K-Pop-Sängerin Dayoung.
Der Fall löste international eine Diskussion aus: Können Kinder ihren Namen ändern — und wenn ja, wie einfach ist das? Was gilt in Deutschland?
Was das deutsche Recht seit dem 1. Mai 2025 erlaubt
Deutschland hat sein Namensrecht mit dem Gesetz zur Reform des Ehe- und Namensrechts grundlegend modernisiert, das am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Die Bundesjustizministerium-Reform enthält mehrere wichtige Neuerungen:
Volljährige: Einmalige Neubestimmung ohne Scheidung Wer 18 Jahre oder älter ist, kann laut dem Bundesministerium der Justiz seinen Geburtsnamen einmalig durch einfache Erklärung beim Standesamt neu bestimmen — ohne dass eine Eheschließung, Scheidung oder ein anderer Familienrechts-Anlass erforderlich ist. Diese Erklärung ist formlos, aber kostengebührenrechtlich gebunden: je nach Bundesland zwischen 25 und 80 Euro.
Minderjährige: Wann ist eine Änderung möglich? Für Kinder unter 18 Jahren ist die Rechtslage komplexer. Eine Namensänderung ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft:
- Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, muss es selbst einwilligen
- Beide Elternteile mit Sorgerecht müssen zustimmen — oder ein Familiengericht entscheidet bei Uneinigkeit
- Das Kindeswohl ist der entscheidende Maßstab — nicht der Wunsch eines Elternteils
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zuletzt 2024 dahingehend präzisiert, dass eine Namensänderung beim Kind auch ohne Kindeswohlgefährdung zulässig sein kann, wenn das Kind selbst einen ernsthaften und dauerhaften Wunsch äußert.
Der Unterschied zum US-amerikanischen Recht
Was Shiloh Jolie-Pitt in Kalifornien tat, wäre in Deutschland nicht so einfach möglich gewesen — hätte sie zum Zeitpunkt des Antrags unter 18 Jahren gelebt. In den USA können Jugendliche in manchen Bundesstaaten mit Genehmigung des Gerichts und bei Zustimmung eines Elternteils relativ unkompliziert ihren Namen ändern.
In Deutschland wäre bei einem 17-jährigen Kind mit zwei sorgeberechtigten Elternteilen, von denen einer widerspricht, ein Familiengericht involviert. Das Verfahren kann Monate dauern — und ist nicht garantiert erfolgreich. Das Familiengericht prüft dabei stets nach § 1617c BGB (Namensrecht bei gemeinsamer Sorge), ob die Änderung dem Kindeswohl entspricht. Ein bloßer Wunsch eines Elternteils reicht nicht aus.
Typische Situationen in Deutschland, in denen eine Namensänderung sinnvoll ist
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht sieht in seiner Praxis regelmäßig ähnliche Fälle:
- Nach Scheidung: Das Kind trägt den Namen des Vaters, lebt aber dauerhaft bei der Mutter. Das Kind wünscht sich, den Nachnamen der Mutter zu tragen.
- Bei Wiederheirat: Ein Elternteil nimmt den Namen des neuen Partners an. Das Kind soll denselben Namen tragen.
- Bei Adoption: Ein Erwachsener wurde adoptiert und möchte den Adoptivnamen annehmen — oder nicht.
- Bei persönlichem Wunsch: Ein volljähriger Mensch möchte seinen Familiennamen schlicht nicht mehr tragen — etwa nach einer schwierigen Kindheit.
Seit der Reform von 2025 ist die letzte Kategorie nun deutlich einfacher umsetzbar.
Was kostet eine Namensänderung in Deutschland?
Die Kosten variieren je nach Art der Änderung:
- Standesamt (Volljährige, einfache Erklärung): 25 bis 80 Euro Verwaltungsgebühr, je nach Bundesland
- Ordentliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG): 2,50 bis 1.022 Euro — der Betrag richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers
- Gerichtliches Verfahren bei Minderjährigen (strittig): Anwaltskosten und Gerichtskosten abhängig vom Streitwert, typischerweise 500 bis 2.000 Euro
Wer seinen Namen nach einer Scheidung oder bei einem Kind auf dem Verwaltungsweg ändert, muss außerdem alle amtlichen Dokumente aktualisieren: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte, Kontonummern. Das kostet Zeit und je nach Dokument weitere Gebühren.
Wo ein Anwalt wirklich weiterhilft
Nicht in jedem Fall braucht man einen Anwalt — eine einfache Namensänderung beim Standesamt können Volljährige in der Regel selbst beantragen. Komplizierter wird es, wenn:
- Ein Elternteil widerspricht
- Das Kind in einem Scheidungskonflikt steht
- Es um einen ausländischen Namen geht (internationales Namensrecht)
- Eine Namensänderung steuerliche oder erbrechtliche Auswirkungen hat
In diesen Fällen kann ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt nicht nur rechtlich beraten, sondern auch Formulare, Fristen und Gerichtsanträge übernehmen. Über Expert Zoom finden Sie schnell Anwälte für Familienrecht, die Fragen zu Namensänderungen beantworten — sowohl für Privatkunden als auch für Elternteile, die nach einer Trennung den Namen ihres Kindes ändern möchten.
Hinweis: Die in diesem Artikel beschriebenen Regelungen beziehen sich auf das deutsche Recht. Für internationale Fälle — insbesondere bei doppelter Staatsbürgerschaft oder im Ausland lebenden Betroffenen — gelten besondere Regelungen. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für internationales Privatrecht.

Lena Müller