Senna Gammour (46), ehemaliges Monrose-Mitglied, hat sich im April 2026 auf Instagram gegen massive Online-Anfeindungen zu ihrem Körper gewehrt. „Ich wiege 60 Kilo", erklärte die Sängerin und sprach offen über die ständigen Bodyshaming-Kommentare, die sie seit Monaten erreichen. Kurz zuvor, im März 2026, hatte sie ein 20 Jahre altes Radio-Interview öffentlich gemacht, in dem ein Moderator Monrose als „Vorstadtschlampen" beleidigt hatte. Beide Vorfälle zeigen, wie weit Persönlichkeitsverletzungen 2026 in Deutschland reichen — und welche rechtlichen Werkzeuge Betroffenen heute zur Verfügung stehen.
Was Gammour öffentlich gemacht hat
Anfang März 2026 veröffentlichte Gammour eine Audioaufnahme aus einem bigFM-Interview von etwa 2006. Moderator Hans Blomberg hatte die Band Monrose mehrfach falsch benannt, Bro'Sis als „Sozialhilfeempfänger" bezeichnet und Monrose mit einer abwertenden Bezeichnung belegt. Blomberg räumte rückblickend ein: „Das war eine unnötige Aktion, da haben wir damals einen Fehler gemacht." Motsi Mabuse und Ruth Moschner reagierten mit öffentlichen Solidaritätsbekundungen.
Nur wenige Wochen später, am 7. April 2026, meldete sich Gammour mit dem Bodyshaming-Statement zu Wort. Beide Vorfälle stehen exemplarisch für ein Problem, das nicht nur prominente Frauen trifft — sondern jeden, der in Sozialen Medien zur Zielscheibe wird.
Welche Rechte Betroffene 2026 haben
Anwälte für Medien- und Persönlichkeitsrecht arbeiten seit Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 mit einem deutlich erweiterten Werkzeugkasten. Vier Ansprüche sind dabei in der Praxis besonders wirksam:
1. Unterlassungsanspruch (§§ 823, 1004 BGB analog) Wer in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann verlangen, dass der Verletzer die Äußerung künftig unterlässt. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Aussage gelöscht wurde — etwa um eine erneute Veröffentlichung zu verhindern. Bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld.
2. Schadensersatz und Geldentschädigung Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen, etwa systematischem Bodyshaming oder Verleumdung mit großer Reichweite, sprechen deutsche Gerichte zunehmend Geldentschädigungen im vier- bis fünfstelligen Bereich zu. Voraussetzung ist die nachweisbare Schwere der Verletzung und das Verschulden des Verfassers.
3. Strafanzeige bei Beleidigung oder Verleumdung Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) sind Straftaten. Bei öffentlicher Begehung — also in Sozialen Medien — erhöht sich der Strafrahmen. Wer eine Strafanzeige stellt, kann sich zusätzlich der Nebenklage anschließen.
4. Auskunftsanspruch gegen Plattformen Seit Inkrafttreten des Digital Services Act haben Betroffene erweiterte Auskunftsrechte gegenüber Sozialen Netzwerken. Anwälte können von Plattformen wie Instagram, TikTok oder X die Herausgabe von Bestandsdaten anonymer Hetzer verlangen — eine Voraussetzung, um Täter gerichtlich belangen zu können.
Was beim Veröffentlichen alter Aufnahmen gilt
Gammours Schritt, eine 20 Jahre alte Audiodatei zu veröffentlichen, wirft auch eine umgekehrte Frage auf: Wann ist das Verbreiten eines Mitschnitts zulässig? Das Persönlichkeitsrecht des Gegenübers — hier Moderator Hans Blomberg — kollidiert mit dem berechtigten Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit.
Ein Fachanwalt für Medienrecht erklärt: „Bei einem nicht öffentlich gesendeten Wortmitschnitt gilt zunächst der Schutz des § 201 StGB. Wer eine vertrauliche Äußerung heimlich aufzeichnet, macht sich strafbar." Anders sieht es bei einer Interviewsituation aus, in der die Anwesenheit eines Aufnahmegerätes erkennbar war — wie bei einem Radiotermin. In Gammours Fall war das Interview ursprünglich für die Sendung bestimmt; die nachträgliche Veröffentlichung der „Backstage"-Sequenzen ist juristisch differenziert zu betrachten.
Bodyshaming am Arbeitsplatz: AGG greift auch hier
Was viele nicht wissen: Bodyshaming kann nicht nur unter Persönlichkeitsrecht fallen, sondern auch unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wenn am Arbeitsplatz wegen des Körpergewichts oder Aussehens benachteiligt, belästigt oder bewertet wird, kann das eine Benachteiligung im Sinne des § 3 AGG sein. Voraussetzung ist meist ein Bezug zu einem AGG-Merkmal wie Geschlecht oder Behinderung — Adipositas wird in der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und BAG zunehmend als Behinderung gewertet.
Arbeitgeber haben eine Schutzpflicht und müssen Beschwerden ernsthaft nachgehen. Wer Bodyshaming am Arbeitsplatz erlebt, sollte schriftlich Beschwerde einlegen und die Zwei-Monats-Frist des § 15 AGG beachten — danach erlischt der Anspruch auf Entschädigung.
Praktische Schritte bei akuten Anfeindungen
Wer von Online-Beleidigungen, Bodyshaming oder Hassrede betroffen ist, sollte fünf Schritte beachten. Erstens: Beweise sofort sichern — Screenshots mit Datum und URL, am besten notariell beglaubigt bei schweren Fällen. Zweitens: Inhalt bei der Plattform melden, da die Reaktionszeit unter dem DSA verkürzt wurde. Drittens: Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizei stellen — die meisten Bundesländer haben spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet. Viertens: Anwaltliche Beratung einholen, idealerweise von einem Fachanwalt für IT- oder Medienrecht. Fünftens: Bei beruflicher Betroffenheit zusätzlich an die Antidiskriminierungsstelle wenden.
Die offizielle Beratungsstelle des Bundes informiert kostenfrei über Rechtsansprüche und Beschwerdewege: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Warum Gammours Stimme rechtlich wichtig ist
Prominente Stimmen wie die von Senna Gammour senken die Hemmschwelle für Privatpersonen, sich gegen Anfeindungen zu wehren. Ein Fachanwalt: „Wenn eine bekannte Persönlichkeit öffentlich Position bezieht und auch rechtliche Schritte erwägt, fühlen sich Betroffene ohne öffentliche Reichweite eher in der Lage, eigene Ansprüche durchzusetzen." Die Strafverfolgungsbehörden registrieren zudem einen Anstieg von Anzeigen wegen Online-Hetze — ein Trend, der sich 2026 fortsetzen dürfte.
Wer sich nicht sicher ist, ob eine konkrete Aussage rechtlich angreifbar ist, kann in einer Erstberatung schnell Klarheit gewinnen. Die meisten Anwälte für Medien- und Persönlichkeitsrecht bieten Erstberatungen zu festen Pauschalpreisen an.

Lena Müller