Virtuelle Vergewaltigung: Was das Strafrecht bei digitaler Gewalt nach der Trennung bietet

Collien Ulmen-Fernandes beim Deutschen Filmpreis 2019 in München

Photo : Superbass / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 4. Juni 2026

Collien Fernandes (44) erstattete Ende 2025 eine 40-seitige Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50). Seit März 2026 ermitteln Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und Spanien. Der Fall hat eine breite öffentliche Debatte über digitale Gewalt in Beziehungen ausgelöst – und zeigt, wie dringend viele Menschen anwaltliche Beratung brauchen, wenn sie Ähnliches erleben.

Der Fall Fernandes-Ulmen: Was öffentlich bekannt ist

In einem 25-seitigen Spiegel-Interview vom 19. März 2026 schilderte Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren früheren Ehemann. Er soll in ihrem Namen online ihre Identität gestohlen haben und „Hunderte von Männern" aus ihrem Umfeld zu Sexgesprächen eingeladen und ihnen pornografisches Material geschickt haben. Fernandes bezeichnet dies als „virtuelle Vergewaltigung".

Die Staatsanwaltschaft Potsdam bestätigte Mitte 2026, dass sie aufgrund der Anzeige Ermittlungen wegen häuslicher Gewalt eingeleitet hat. Auch die spanischen Behörden – der Oberste Gerichtshof der Balearen – führen seit dem 2. Dezember 2025 Ermittlungen durch. Das Paar war von 2011 bis 2025 verheiratet, die Scheidung wurde im Februar 2026 in Palma vollzogen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Beim Deutschen Filmpreis 2026 trat Fernandes erstmals wieder öffentlich auf und sprach über ihre Erfahrungen mit digitaler Gewalt. Ihr Auftritt löste eine breite gesellschaftliche Diskussion über ein Phänomen aus, das bislang wenig rechtliche Beachtung fand.

Digitale Gewalt in Deutschland: Größer als vermutet

Der Fall ist kein Einzelfall. Laut einer Erhebung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) aus dem Jahr 2025 hat jede vierte Frau in Deutschland bereits Formen digitaler Gewalt erlebt – ob durch systematisches Stalking über soziale Medien, das unerlaubte Weitergeben intimer Bilder oder das Erstellen gefälschter Profile im Namen des Opfers.

Besonders nach Trennungen und Scheidungen eskaliert digitale Gewalt häufig. Die Phase direkt nach dem Beziehungsende ist laut dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" statistisch die gefährlichste – und zugleich die Phase, in der Betroffene am seltensten wissen, welche rechtlichen Mittel ihnen zur Verfügung stehen.

Die häufigsten Formen:

  • Identitätsdiebstahl: Profile werden ohne Wissen des Opfers erstellt oder übernommen
  • Cyberstalking: Systematische Kontaktaufnahme oder Beobachtung über digitale Kanäle
  • Bildbasierte Gewalt (IBSA): Weitergabe intimer Fotos oder Videos ohne Einwilligung
  • Deepfakes: KI-generierte intime Darstellungen, die zur Erpressung eingesetzt werden

Welche Straftatbestände in Deutschland greifen

Das deutsche Strafrecht bietet inzwischen mehrere rechtliche Ansatzpunkte – auch wenn viele Betroffene gar nicht wissen, dass ihr Fall strafrechtlich relevant ist.

§ 238 StGB – Nachstellung (Stalking): Seit der Reform von 2021 umfasst dieser Paragraf ausdrücklich auch digitale Formen des Stalkings. Wer jemanden durch Nachrichten, das Erstellen falscher Profile oder das Hacken von Konten unter Druck setzt, macht sich strafbar.

§ 202a StGB – Ausspähen von Daten: Das unbefugte Eindringen in fremde E-Mail-Konten, Cloud-Speicher oder Social-Media-Profile ist eine Straftat. Wer Zugangsdaten einer anderen Person ohne deren Erlaubnis nutzt, begeht eine Straftat – unabhängig davon, was mit den abgerufenen Daten passiert.

§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs: Seit der Erweiterung 2021 schützt dieser Paragraf auch vor der Verbreitung von Bildaufnahmen, die dazu geeignet sind, dem Ansehen des Abgebildeten erheblich zu schaden. Das umfasst sowohl echte als auch KI-generierte intime Darstellungen.

§ 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten: Das Erstellen gefälschter Profile oder das Versenden von Nachrichten im Namen einer anderen Person kann als Datenfälschung verfolgt werden.

Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Auch zivilrechtlich gibt es Schutz. Betroffene können auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes einstweilige Verfügungen beantragen – beispielsweise ein Kontaktverbot oder ein gerichtlich angeordnetes Verbot, bestimmte Inhalte zu verbreiten.

Was Betroffene konkret tun können

Wer digitale Gewalt erlebt, steht häufig vor der Frage: Wo fange ich an? Auf digitales Recht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte empfehlen drei sofortige Schritte:

1. Beweise sichern: Screenshots mit Zeitstempeln, E-Mail-Header, Nachrichtenverläufe – alles, was digital existiert, muss dokumentiert und vor Löschung geschützt werden. Professionelle Kanzleien bieten forensische Dokumentation an, die vor Gericht verwertbar ist.

2. Strafanzeige erstatten: Die Anzeige bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte. Sie kann bei der zuständigen Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Die genaue Formulierung der Vorwürfe ist entscheidend – ein Anwalt kann dabei helfen.

3. Anwaltliche Beratung suchen: Ein Fachanwalt für IT-Recht oder Strafrecht kann einschätzen, welche Delikte vorliegen, welche Beweismittel gerichtlich verwertbar sind und ob parallel ein zivilrechtliches Verfahren sinnvoll ist.

Das offizielle Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" (Telefon: 08000 116 016) bietet kostenlose und anonyme Beratung – auch zu digitalem Missbrauch. Weitere Informationen finden sich auf der Seite Hilfetelefon – Digitale Gewalt.

Ein gesellschaftliches Signal

Der Fall Fernandes-Ulmen ist weit mehr als eine Promi-Geschichte. Er zeigt, dass digitale Gewalt in Trennungssituationen systematisch stattfindet – und dass das Strafrecht inzwischen Mittel hat, dagegen vorzugehen. „Viele Betroffene wissen gar nicht, dass das, was sie erleben, eine Straftat darstellt", sagen Anwälte, die sich auf häusliche Gewalt spezialisiert haben. „Das ist der erste Schritt: erkennen, dass man Rechte hat."

Wer ähnliche Erfahrungen macht, sollte nicht allein versuchen, den Fall zu dokumentieren. Die Komplexität digitaler Beweisführung und die Vielzahl möglicher Straftatbestände machen rechtliche Begleitung unerlässlich. Ein spezialisierter Anwalt bei Expert Zoom kann im vertraulichen Gespräch einschätzen, welche Schritte in Ihrem Fall am wirkungsvollsten sind.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten rechtlichen Problemen wenden Sie sich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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