Keith Richards hat es bestätigt: Die Rolling Stones kommen 2026 nicht nach Deutschland. Geplante Konzerte im Berliner Olympiastadion und in München wurden abgesagt – der 82-jährige Gitarrist leidet an Arthritis und kann die körperlichen Strapazen einer mehrmonatigen Tournee nicht bewältigen. Für Tausende Fans, die auf eine Deutschland-Show gehofft hatten, stellt sich nun eine dringende Frage: Welche Rechte haben Konzertbesucher, wenn eine langersehnte Show nicht stattfindet?
Der Fall Rolling Stones ist dabei nur das prominenteste Beispiel einer wachsenden Zahl von Konzertabsagen in Deutschland. Was laut deutschem Recht gilt – und wie Verbraucher ihre Ansprüche durchsetzen können.
Die Rolling-Stones-Absage 2026: Was war geplant
Intern war die Europa-Tour der Rolling Stones bereits in Planung. Berlin und München standen auf der Liste – ein Show im Olympiastadion Berlin war für den 25. Mai 2026 vorgesehen, dazu weitere Termine in Lissabon, Rotterdam und München. Doch zu einer offiziellen Ankündigung kam es nie: Keith Richards zog die Reißleine, bevor Tickets in den Verkauf gingen. Er verwies auf seine gesundheitliche Verfassung: Arthritis mache es ihm unmöglich, die körperlichen Anforderungen einer langen Tournee auf sich zu nehmen.
Mick Jagger hingegen hätte eine Tournee begeistert unterstützt und erklärte öffentlich, er wünsche sich eine Tour so bald wie möglich. Die Entscheidung lag letztlich beim Gesamtgefüge der Band. Mögliche Deutschland-Dates 2027 sind nicht ausgeschlossen, wie Richards andeutete. Bis dahin bleibt für deutsche Fans das neue Studioalbum der Stones, das am 10. Juli 2026 mit 14 Songs erscheint – als kleiner Trost.
Was das Recht sagt: Wenn Konzerte ausfallen
Obwohl im Rolling-Stones-Fall keine Tickets verkauft wurden, ist die Rechtslage bei tatsächlichen Konzertabsagen in Deutschland klar geregelt. Maßgeblich sind insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Verbraucherrecht.
Wenn der Veranstalter absagt: Hat ein Ticketkäufer eine Eintrittskarte erworben, begründet das einen Anspruch auf Rückerstattung. Nach § 326 BGB erlischt die Zahlungspflicht des Käufers, wenn der Veranstalter seine Leistung nicht erbringen kann. Der Veranstalter ist zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet – einschließlich etwaiger Servicegebühren.
Wenn der Künstler erkrankt: Gesundheitliche Gründe gelten rechtlich als höhere Gewalt oder vorübergehende Leistungshinderung. Das ändert den Rückerstattungsanspruch des Käufers jedoch nicht: Er behält seinen vollen Anspruch auf Erstattung, weil die Gegenleistung (das Konzert) ausbleibt.
Verschiebung statt Absage: Wird ein Konzert nicht abgesagt, sondern auf einen neuen Termin verschoben, erlischt der Rückerstattungsanspruch grundsätzlich nicht automatisch. Käufer können in vielen Fällen zwischen Umbuchung und Erstattung wählen – besonders wenn der neue Termin für sie nicht zumutbar ist. Wichtig: Die Anfrage schriftlich stellen.
Zeitrahmen: Verbraucher sollten ihre Rückerstattung schriftlich und zeitnah – in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Absage – beim Ticketanbieter beantragen.
Direktkauf versus Sekundärmarkt
Die Rechtslage unterscheidet sich erheblich je nach Kaufweg:
Offizieller Vorverkauf (z. B. Eventim, CTS Eventim): Hier besteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Veranstalter. Bei Absage besteht ein klarer gesetzlicher Rückerstattungsanspruch. Ticketanbieter sind verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten.
Sekundärmarkt (Stubhub, Viagogo, private Weitergabe): Wer Tickets über Drittanbieter kauft, hat keinen direkten Vertrag mit dem Veranstalter. Der Anspruch richtet sich gegen den Wiederverkäufer. Plattformen wie Viagogo bieten zwar eigene Käuferschutzgarantien an, diese sind jedoch freiwillig und vertraglich – kein gesetzliches Recht. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Kreditkartenzahlung: Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, kann im Fall einer Absage und nicht erfolgten Rückerstattung einen Chargeback bei der Kartengesellschaft beantragen. Das ist ein wertvoller Hebel, wenn der Ticketanbieter nicht reagiert.
Schritt für Schritt: So setzen Sie Ihre Rechte durch
Wenn ein Konzert, auf das Sie gewartet haben, abgesagt wird, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Bestätigung der Absage dokumentieren – Screenshot, E-Mail oder Pressemeldung des Veranstalters sichern
- Schriftliche Rückerstattungsanfrage stellen – per E-Mail an den Ticketanbieter, mit Buchungsnummer und IBAN für die Erstattung
- Frist setzen – im Anschreiben eine 14-Tage-Frist zur Rückzahlung benennen
- Bei Nichtreagieren: Chargeback – Kreditkarteninstitut oder Bank informieren
- Verbraucherzentrale einschalten – kostenlose Beratung bei regionalen Verbraucherzentralen
- Rechtsanwalt hinzuziehen – bei größeren Beträgen oder hartnäckiger Verweigerung durch den Veranstalter
Ähnliche Situationen hatten zuletzt auch Besucher anderer Touren zu bewältigen – wie im Fall abgesagter Konzerte in Deutschland, wo dasselbe Verfahren greift.
Was bei Fanreisen und Hotel-Buchungen gilt
Viele Fans buchen nicht nur Tickets, sondern auch Reisen für ein Konzert. Was passiert mit Hotel und Zug, wenn das Konzert ausfällt?
Flug und Bahn: Standardmäßig keine automatische Erstattung, wenn der Konzertbesuch der Reisegrund war. Nur bei explizit buchbaren Tarifen mit Stornorecht besteht Erstattungsanspruch.
Hotel: Ohne Stornofrist keine Erstattung, sofern kein Kulanzrecht greift. Ausnahme: Einige Buchungsplattformen bieten freiwillige Kulanzregelungen an.
Pauschalreise: Wer eine kombinierte Pauschalreise (Ticket + Hotel + Transport) gebucht hat, kann unter Umständen die gesamte Buchung bei wesentlicher Änderung kostenfrei stornieren – dies regelt § 651h BGB.
Bei erheblichen Verlusten – etwa mehreren hundert Euro für Tickets, Reise und Unterkunft – lohnt sich definitiv ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt, der die individuelle Situation bewertet, mögliche Ansprüche prüft und ggf. ein Mahn- oder Klageverfahren einleitet. In Deutschland gibt es zahlreiche Fachanwälte für Reiserecht und Vertragsrecht, die auf Konzert- und Eventfälle spezialisiert sind.
Ein Anwalt kann Ihnen helfen
Konzertabsagen wie die der Rolling Stones 2026 sind ärgerlich – aber rechtlich kein Ende der Welt. Das deutsche Verbraucherrecht schützt Käufer gut, solange sie ihre Ansprüche aktiv geltend machen. Wer unsicher ist, ob seine Situation die aufgezählten Regeln erfüllt, oder wer auf Widerstand beim Ticketanbieter stößt, sollte nicht zögern.
Auf ExpertZoom finden Sie Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verbraucher- und Vertragsrecht, die Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Ansprüchen empfehlen wir, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Andreas Weber