Felix Lobrecht 'Sell Out': Was tun, wenn Ihr Konzert verschoben oder abgesagt wird?

Felix Lobrecht auf der Bühne beim Sell Out Programm 2026

Photo : Stefan Brending (2eight) / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 23. April 2026

Felix Lobrechts "Sell Out"-Tour läuft auf Hochtouren: Während die Shows in Frankfurt (18. April) und Bremen (23. April 2026) restlos ausverkauft sind, wurde sein ursprünglich für April geplanter Wien-Auftritt auf den 9. Oktober 2026 verschoben. Was viele Ticketkäufer nicht wissen: Bei einer Konzertverschiebung stehen ihnen klare Rechte zu — wenn sie fristgerecht handeln.

Felix Lobrecht: Sell-Out-Phänomen und Terminverschiebung

Deutschlands erfolgreichster Stand-up-Comedian ist mit seinem vierten Programm "Sell Out" auf einer der größten Touren seiner Karriere. Nach der "All You Can Eat"-Tour mit über 450.000 Besuchern füllt Lobrecht erneut die großen Arenen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Die Nachfrage ist enorm: Die Frankfurter Festhalle war binnen Stunden ausverkauft, die Bremer Veranstaltung am 23. April 2026 ebenfalls.

Doch wie der Wien-Termin zeigt: Ausverkauft bedeutet nicht automatisch, dass das Konzert wie geplant stattfindet. Der ursprüngliche Wien-Auftritt wurde verlegt — neu angesetzt auf den 9. Oktober 2026 in der Wiener Stadthalle. Für Ticketkäufer, die den ursprünglichen Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, stellt sich die Frage: Was nun?

Ihre Rechte bei einer Konzertverschiebung

Das deutsche und österreichische Verbraucherrecht unterscheiden klar zwischen Absage und Verschiebung. Die rechtliche Grundlage liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Bei vollständiger Absage: Wird ein Konzert abgesagt, greift § 275 BGB (Unmöglichkeit der Leistung). Der Veranstalter kann die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen. Folge: Gemäß § 326 Abs. 4 BGB entfällt Ihre Zahlungspflicht — Sie haben Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises inklusive Buchungsgebühren.

Bei einer Verschiebung auf neuen Termin: Die Rechtslage ist komplexer. Stimmen Sie dem neuen Termin zu, erlischt in der Regel Ihr Rückgabeanspruch. Widersprechen Sie der Verschiebung jedoch fristgerecht — in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe —, können Sie auf Rückerstattung bestehen. Akzeptieren Sie weder den neuen Termin noch einen Gutschein ausdrücklich, behalten Sie Ihre Ansprüche.

Widerrufsrecht greift nicht: Wichtig zu wissen: Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Freizeitveranstaltungen kein Widerrufsrecht. Tickets können nach dem Kauf grundsätzlich nicht storniert werden — solange die Veranstaltung wie geplant stattfindet.

Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren

Ein häufiger Streitpunkt: Veranstalter oder Tickethändler bieten bei Absagen oder Verschiebungen Gutscheine statt Rückerstattungen an. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Nach deutschem Recht können Sie Barrückerstattung verlangen — es sei denn, Sie haben einem Gutschein ausdrücklich zugestimmt.

Die Verbraucherzentrale Deutschland empfiehlt: Widersprechen Sie einer Verschiebung schriftlich und per Einschreiben, und fordern Sie explizit die Rückerstattung des Ticketpreises sowie aller Buchungsgebühren. Bewahren Sie alle Belege.

Beim Weiterverkauf drohen Fallen

Wer Tickets auf Zweitmarktplattformen kauft, hat oft schlechtere Karten. Plattformen wie Viagogo oder StubHub operieren außerhalb des Primärmarkts; Rückgaberechte bei Absagen sind hier je nach AGB stark eingeschränkt. Die Verbraucherzentrale warnt regelmäßig vor überhöhten Preisen und mangelnden Schutzrechten auf Sekundärmärkten.

Kaufen Sie Tickets grundsätzlich über den offiziellen Veranstalter oder autorisierte Partner wie Eventim oder CTS Eventim, um Ihren Rechtsstatus im Falle einer Absage oder Verschiebung zu sichern. Der rechtliche Rahmen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch § 275 BGB auf gesetze-im-internet.de, dem offiziellen Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.

Wann lohnt sich ein Anwalt?

Für kleine Ticketbeträge unter 100 Euro ist ein Anwalt wirtschaftlich oft nicht sinnvoll. Anders sieht es aus bei:

  • VIP-Tickets und Premium-Paketen über mehrere hundert Euro
  • Gruppenbestellungen für Betriebsfeiern oder Events mit mehreren Tickets
  • Veranstalterinsolvenz — wenn das Unternehmen hinter der Tour zahlungsunfähig wird
  • Systematischen Verschiebungen eines Künstlers mit mehreren betroffenen Daten

In diesen Fällen lohnt eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen auf Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Auf Expert Zoom finden Sie geprüfte Anwälte mit Spezialisierung auf Vertragsrecht — für eine erste Orientierung ohne Kostenrisiko.

Vorsicht beim Weiterverkauf von verschobenen Tickets

Wer ein Ticket für einen verschobenen Termin nicht mehr benötigt, versucht es oft auf Plattformen wie Ticketswap oder eBay Kleinanzeigen weiterzuverkaufen. Dabei gilt: Viele Originaltickets sind personalisiert oder enthalten AGB-Klauseln, die einen Weiterverkauf untersagen. Prüfen Sie Ihre Tickets-AGB sorgfältig, bevor Sie handeln.

Zudem verlieren Sie mit dem Weiterverkauf in der Regel Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber dem Veranstalter — denn formell haben Sie das Ticket aufgegeben. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit einem nicht mehr benötigten Ticket umgehen sollen, lohnt eine kurze rechtliche Einschätzung.

Was tun Sie jetzt konkret?

Wenn Ihr Konzert verschoben wurde:

  1. Datum der Bekanntgabe notieren. Die Frist für Ihren Widerspruch läuft ab dem Moment, in dem Sie offiziell informiert wurden.
  2. Schriftlich widersprechen. E-Mail reicht, Einschreiben ist sicherer. Formulierung: "Ich widerspreche der Verschiebung auf den neuen Termin [Datum] und bestehe auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises inkl. Buchungsgebühren."
  3. Frist setzen. Geben Sie dem Veranstalter 14 Tage für die Rückerstattung.
  4. Bei Weigerung: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder Verbraucherzentrale einschalten, bevor Sie anwaltliche Hilfe suchen.

Felix Lobrechts "Sell Out" läuft weiter — für diejenigen, die zum neuen Termin können oder wollen. Wer das nicht kann, hat klare Rechte. Nutzen Sie diese. Die Kombination aus riesiger Tournachfrage, Ticketknappheit und einzelnen Terminverschiebungen macht Lobrechts Tour zum Musterfall für das, was Fans über ihre Verbraucherrechte wissen sollten — bei diesem Künstler und allen zukünftigen Konzertbuchungen.

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über Verbraucherrechte und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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