Pendler wartet frustriert an leerer Straßenbahnhaltestelle in Düsseldorf beim Rheinbahn-Streik

Rheinbahn-Streik März 2026: Welche Rechte haben Pendler bei Ausfällen?

Lena Lena MüllerArbeitsrecht
4 Min. Lesezeit 23. März 2026

Verdi hat die Rheinbahn in Düsseldorf zwischen dem 17. und 22. März 2026 mit mehreren Streikwellen lahmgelegt. Busse und Bahnen fuhren kaum — und tausende Pendler standen vor der Frage: Wer haftet für verpasste Termine, entgangene Löhne und leere Geldbörsen?

Was bei der Rheinbahn passiert ist

Die Gewerkschaft Verdi rief zwischen dem 17. und 22. März 2026 zu Ausständen bei der Rheinbahn auf. Die zentrale Forderung: eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Nur Notdienste fuhren noch.

Am 24. März 2026 gehen die Tarifverhandlungen weiter. Ob eine Einigung gelingt, ist unklar — weitere Streikwellen sind möglich. Für Fahrgäste und Arbeitnehmer, die auf die ÖPNV angewiesen sind, stellen sich deshalb ganz konkrete Rechtsfragen.

Welche Rechte haben Fahrgäste?

Das deutsche Personenbeförderungsgesetz und die EU-Fahrgastrechteverordnung schützen Fahrgäste — aber nur begrenzt. Bei Streik gilt in der Regel folgendes:

Rückerstattung des Fahrpreises: Wer ein Einzelticket gekauft hat und den Bus nicht nutzen konnte, hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung. Zeitkarten-Inhaber haben es schwerer: Gerichte haben hier unterschiedlich entschieden, ob ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand" gilt, der Ansprüche ausschließt.

Schadensersatz für verpasste Züge oder Flüge: Wer wegen des Rheinbahn-Streiks einen Anschlusszug oder Flug verpasst hat, muss beweisen, dass er rechtzeitig losgegangen wäre. Das ist juristisch schwierig. Die Rheinbahn selbst schließt in ihren AGB Folgeschäden durch Streik aus — was jedoch nicht automatisch rechtswirksam ist.

Taxi-Kosten: Wer alternativ ein Taxi nehmen musste, kann die Kosten in der Regel nicht vom Verkehrsunternehmen zurückfordern. Ausnahmen gibt es bei besonderen Vertragssituationen, etwa bei Abonnements mit garantierter Beförderungspflicht.

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob im Einzelfall eine Erstattung durchsetzbar ist — insbesondere bei höheren Schadenssummen.

Was gilt für Arbeitnehmer, die zu spät kamen?

Wer wegen des Streiks zu spät zur Arbeit erschienen ist, hat grundsätzlich kein automatisches Recht auf Lohnfortzahlung. Das Risiko des Arbeitsweges trägt nach deutschem Recht der Arbeitnehmer selbst — egal ob U-Bahn-Ausfall oder Schneechaos. Das nennt sich „Wegerisiko."

Das bedeutet: Wer nachweislich nicht rechtzeitig erscheinen konnte, riskiert eine Lohnkürzung für die verpasste Zeit. Abmahnung oder Kündigung wegen eines einzelnen Vorfalls sind unwahrscheinlich, aber rechtlich nicht ausgeschlossen, wenn kein rechtzeitiger Hinweis an den Arbeitgeber erfolgte.

Was hilft: Frühzeitig beim Chef anrufen, dokumentieren, dass man versucht hat, rechtzeitig zu kommen (etwa mit Screenshots der Rheinbahn-Störungsmeldung), und im Zweifel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.

Was gilt auf der Streikenden-Seite?

Für streikende Beschäftigte gelten andere Regeln. Das Streikrecht ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt (Art. 9 Abs. 3 GG). Arbeitgeber dürfen Streikende in dieser Zeit nicht entlassen. Allerdings zahlt der Arbeitgeber während des Streiks keinen Lohn — das übernimmt zum Teil die Gewerkschaftskasse (Streikgeld).

Wer unsicher ist, ob seine Teilnahme am Streik rechtlich gedeckt ist oder ob er Repressalien fürchten muss, sollte das Gespräch mit einem Arbeitsrechtsanwalt suchen.

Nächste Verhandlungsrunde am 24. März

Die entscheidenden Gespräche zwischen Verdi und der Rheinbahn sind für den 24. März 2026 angesetzt. Erzielt man dort keine Einigung, ist eine Verlängerung des Arbeitskampfes wahrscheinlich. Pendler sollten alternative Wege planen — und bei größeren Schäden rechtlichen Rat einholen.

Auf Expert Zoom erklärt ein Arbeitsrechtler am Beispiel des KVB-Streiks in Köln, welche Rechte Arbeitnehmer bei Streiks im Nahverkehr konkret haben.

Hinweis: Rechtliche Fragen zu Entschädigungsansprüchen oder Arbeitsrecht sollten im Einzelfall von einem Fachanwalt geprüft werden. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was tun, wenn du betroffen bist?

  1. Schäden dokumentieren — Screenshots der Streikankündigungen, Quittungen für Alternativverkehr, Arbeitgeberkommunikation.
  2. Fahrkarte erstatten lassen — Einzeltickets direkt beim Ticketverkäufer oder über das Kontaktformular der Rheinbahn beantragen.
  3. Arbeitgeber früh informieren — Verhindert Abmahnung und zeigt guten Willen.
  4. Fachanwalt einschalten — Bei Schäden über 100 Euro lohnt sich eine kostenlose Erstberatung. Auf Expert Zoom finden Düsseldorfer Pendler qualifizierte Anwälte für Verkehrs- und Arbeitsrecht.

Kein Einzelfall: Streikwellen im deutschen ÖPNV

Der Rheinbahn-Streik steht nicht allein. In den vergangenen Monaten haben Verdi und andere Gewerkschaften den öffentlichen Nahverkehr in mehreren deutschen Städten bestreikt — darunter Köln (KVB), Hamburg (HVV) und das Ruhrgebiet (BOGESTRA). In allen Fällen stellten sich dieselben Rechtsfragen: Fahrgastrechte, Arbeitnehmerpflichten und Tarifkonflikte.

Das Muster zeigt: ÖPNV-Streiks werden häufiger und länger. Gewerkschaften setzen zunehmend auf Wellenstreiks — kurze, häufig wiederholte Ausst, die den Verhandlungsdruck maximieren, ohne einen Dauerstreik ausrufen zu müssen. Für Pendler bedeutet das: Planungsunsicherheit bleibt, auch wenn morgen Normalverkehr rollt.

Welche Lösungen gibt es für Pendler?

Neben dem rechtlichen Weg haben Pendler in Düsseldorf und Umgebung praktische Alternativen. Fahrgemeinschaften über Apps wie BlaBlaCar Daily haben während der Streiktage regen Zulauf verzeichnet. Arbeitgeber sind in solchen Phasen oft verhandlungsbereit für Homeoffice-Lösungen oder flexible Arbeitszeiten — sofern man rechtzeitig das Gespräch sucht.

Arbeitnehmer, die dauerhaft auf den ÖPNV angewiesen sind und regelmäßig durch Streiks beeinträchtigt werden, können auch prüfen, ob im Arbeitsvertrag Regelungen zu Erreichbarkeit, Wegerisiko oder Homeoffice fehlen — und ob eine Nachverhandlung sinnvoll wäre. Dafür ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.

Auf Expert Zoom erklärt ein Arbeitsrechtler am Beispiel des KVB-Streiks in Köln, welche Rechte Arbeitnehmer bei Streiks im Nahverkehr konkret haben.

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