Berufsmann wartet an leerem Bushaltestellein Köln während KVB-Streik

KVB-Streik in Köln: Was Arbeitnehmer jetzt rechtlich wissen müssen

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 22. März 2026

KVB-Streik Montag und Dienstag: Was Arbeitnehmer in Köln jetzt rechtlich wissen müssen

Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) legen am Montag und Dienstag, den 23. und 24. März 2026, weite Teile des Busnetzes lahm. Die Gewerkschaft ver.di hat Warnstreiks ausgerufen — zahlreiche Buslinien fallen komplett aus. Was bedeutet das für Arbeitnehmer, die morgen nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen können?

Was beim KVB-Streik genau passiert

Laut aktuellen Meldungen fallen am Montag und Dienstag folgende Buslinien komplett aus: 121, 124, 125, 126, 133, 139, 140, 141, 142, 143, 147, 148, 149, 150, 153, 159, 171, 179 und 196. Eingeschränkt fahren die Linien 120, 122, 127, 136, 145, 151, 152 und 157. Stadtbahn und Straßenbahn sollen dagegen weitgehend normal fahren.

ver.di fordert in der laufenden Tarifrunde eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich, längere Ruhezeiten zwischen den Schichten sowie bessere Zulagenregelungen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 24. März 2026 angesetzt. Die Warnstreiks sollen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

Muss ich trotzdem pünktlich bei der Arbeit erscheinen?

Ja — grundsätzlich gilt der Grundsatz des Betriebsrisikorechts: Das Risiko, den Arbeitsplatz zu erreichen, trägt der Arbeitnehmer. Wer wegen eines Streiks im öffentlichen Nahverkehr zu spät kommt oder gar nicht erscheinen kann, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die versäumte Zeit.

Das klingt hart, aber die Rechtslage ist eindeutig: Der KVB-Streik ist ein Streik der KVB-Beschäftigten — nicht Ihrer eigenen. Als Fahrgast sind Sie Dritter und haben keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Es gibt jedoch Ausnahmen und praktische Lösungen:

  • Homeoffice: Viele Arbeitgeber ermöglichen Arbeitnehmern kurzfristig mobiles Arbeiten. Sprechen Sie Ihre Führungskraft noch heute an.
  • Urlaub nehmen: Sie können kurzfristig Urlaub beantragen, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt.
  • Überstundenabbau: In manchen Betrieben kann der ausgefallene Tag durch den Abbau von Überstunden oder Zeitguthaben ausgeglichen werden.
  • Nacharbeiten: Wenn der Arbeitgeber es genehmigt, können die versäumten Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgearbeitet werden.

Was Arbeitgeber beachten müssen

Auch Unternehmen sind betroffen. Wer Mitarbeitende hat, die auf Busse angewiesen sind, sollte proaktiv kommunizieren. Eine kurzfristige Verweigerung von Homeoffice ohne triftigen Grund kann in manchen Tarifverträgen problematisch sein — insbesondere wenn mobile Arbeit grundsätzlich möglich ist.

Arbeitgeber dürfen keine Abmahnung aussprechen, wenn ein Arbeitnehmer alles ihm Zumutbare unternommen hat, um zur Arbeit zu kommen, es aber aufgrund des Streiks objektiv nicht möglich war. „Zumutbar" bedeutet dabei: frühzeitig aufbrechen, alternative Verkehrsmittel (Taxi, Mitfahrgelegenheit, Fahrrad) prüfen und den Arbeitgeber unverzüglich informieren.

Rechte als KVB-Fahrgast

Als Fahrgast haben Sie gegenüber der KVB grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch wegen eines rechtmäßigen Streiks. Streiks sind nach dem deutschen Grundgesetz als Ausdruck der Koalitionsfreiheit geschützt (Art. 9 Abs. 3 GG). Die KVB ist nicht verpflichtet, Sie für ausgefallene Fahrten zu entschädigen.

Wenn Sie eine Zeitfahrkarte (Monatsticket, Jahresabo) besitzen, können Sie jedoch prüfen, ob die erhebliche Einschränkung des Angebots einen außerordentlichen Kündigungsgrund begründet. Im Regelfall wird die KVB bei längeren Streiks Kulanzlösungen anbieten.

Wann ist ein Anwalt sinnvoll?

In den meisten Fällen lässt sich der KVB-Streik pragmatisch bewältigen. Es gibt jedoch Situationen, in denen rechtlicher Rat sinnvoll ist:

  • Ihr Arbeitgeber möchte eine Abmahnung aussprechen, obwohl Sie alles versucht haben
  • Sie werden trotz Homeoffice-Möglichkeit unter Druck gesetzt, physisch zu erscheinen
  • Ihr Arbeitsvertrag enthält unklare Regelungen zur Anwesenheitspflicht
  • Sie als Arbeitgeber fragen sich, wie Sie mit der Situation umgehen sollen, ohne rechtliche Risiken einzugehen

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre individuelle Situation schnell einschätzen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben — oft schon in einem kurzen Erstgespräch.

Was tun, wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung androht?

Wenn Ihr Arbeitgeber wegen streikbedingter Abwesenheit eine Abmahnung in Betracht zieht, ist schnelles Handeln wichtig. Dokumentieren Sie zunächst alles: Wann haben Sie Ihren Arbeitgeber informiert? Welche alternativen Transportmittel haben Sie geprüft? Warum war eine Anreise objektiv unzumutbar?

Eine Abmahnung wegen höherer Gewalt — und ein flächendeckender Verkehrsstreik kann als solche gewertet werden — ist rechtlich angreifbar. Arbeitsgerichte haben in vergleichbaren Fällen Abmahnungen zurückgewiesen, wenn der Arbeitnehmer nachweislich alles Zumutbare getan hat, um zur Arbeit zu kommen.

Wichtig: Eine Abmahnung hat keine unmittelbaren Konsequenzen, kann aber im Wiederholungsfall als Grundlage für eine Kündigung dienen. Es lohnt sich daher, eine unrechtmäßige Abmahnung aus der Personalakte streichen zu lassen — das ist arbeitsrechtlich möglich und in vielen Fällen erfolgreich.

Tarifverhandlungen und der Hintergrund des Streiks

ver.di und die kommunalen Arbeitgeberverbände ringen derzeit in der Tarifrunde 2025/2026 um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr. Die Kernforderungen: kürzere Arbeitszeiten, längere Ruhezeiten zwischen Schichten und bessere Zulagen. Hintergrund ist die angespannte Personallage im ÖPNV — viele Städte kämpfen mit chronischem Fahrermangel, hohem Krankenstand und Burnout bei den Beschäftigten.

Warnstreiks wie dieser am 23. und 24. März 2026 sind ein bewährtes Druckmittel vor der nächsten Verhandlungsrunde am 24. März. Sie sind legal, verhältnismäßig und Teil eines demokratischen Rechts, das durch Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist.

Fazit: Gut vorbereitet durch den Streiktag

Der KVB-Streik am 23. und 24. März 2026 ist unangenehm, aber nicht unüberbrückbar. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber sofort informieren und alternative Lösungen (Homeoffice, Urlaub, Carpool) proaktiv ansprechen. Wer sich rechtlich unsicher fühlt — ob bei einer drohenden Abmahnung, bei Fragen zur Lohnfortzahlung oder zum Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber — sollte nicht zögern, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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Disclaimer: Dieser Artikel enthält allgemeine rechtliche Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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