Pendlerpauschale 2026: Neue Regelung ab 0,38 Euro pro Kilometer – was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Deutsche Arbeitnehmerin füllt Steuererklärung am Laptop aus, Pendlerpauschale 2026
Lena Lena SchmidtAllgemein
4 Min. Lesezeit 6. April 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Regelung für die Pendlerpauschale: Arbeitnehmer können 0,38 Euro pro Kilometer für den Arbeitsweg absetzen – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Das klingt nach einer kleinen technischen Änderung, bedeutet aber für Millionen Beschäftigte in Deutschland eine spürbare Steuerentlastung. Wer jetzt seine Steuererklärung einreicht, sollte genau wissen, was er sich zurückholen kann.

Was hat sich ab 2026 geändert?

Bis Ende 2025 galt ein zweistufiges Modell: Für die ersten 20 Kilometer des einfachen Arbeitswegs konnten Arbeitnehmer 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen, ab dem 21. Kilometer erhöhte sich der Satz auf 0,38 Euro.

Ab dem 1. Januar 2026 fällt diese Staffelung weg. Der erhöhte Satz von 0,38 Euro gilt ab dem ersten Kilometer, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Das Bundesfinanzministerium hat diese Vereinheitlichung im Steueränderungsgesetz 2026 verankert, das der Bundesrat gebilligt hat.

Der steuerliche Effekt ist konkret: Wer täglich 20 Kilometer zum Arbeitsplatz fährt und an rund 230 Arbeitstagen pendelt, kann jetzt 1.748 Euro statt vorher 1.380 Euro als Werbungskosten absetzen — eine Differenz von 368 Euro pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent ergibt das eine zusätzliche Steuerersparnis von etwa 110 Euro im Jahr.

Wer profitiert besonders?

Die Neuregelung kommt vor allem Berufspendlern zugute, die kurze bis mittlere Strecken zurücklegen. Bislang war die Förderung auf Langstreckenpendler konzentriert. Jetzt werden alle Pendler gleichmäßig entlastet.

Rechenbeispiel für verschiedene Pendelstrecken (230 Arbeitstage, Grenzsteuersatz 30%):

  • 10 km einfacher Weg: 874 Euro abzugsfähig → ca. 262 Euro Steuerersparnis
  • 20 km einfacher Weg: 1.748 Euro abzugsfähig → ca. 524 Euro Steuerersparnis
  • 30 km einfacher Weg: 2.622 Euro abzugsfähig → ca. 786 Euro Steuerersparnis

Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro für 2026) wird automatisch berücksichtigt. Erst wenn die gesamten Werbungskosten — also Pendlerpauschale plus andere Berufsausgaben — diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Pendlerpauschale steuerlich aus. Wer weniger als 1.230 Euro Werbungskosten hat, profitiert nicht direkt.

Die maximale jährliche Abzugssumme bleibt auf 4.500 Euro begrenzt, kann aber bei Nachweis der tatsächlichen Fahrtkosten überschritten werden.

Wie trägt man die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?

Die Eintragung erfolgt in der Anlage N der Einkommensteuererklärung unter dem Abschnitt „Werbungskosten". Benötigt werden: Entfernung zur Arbeitsstätte (einfache Strecke in Kilometern), Anzahl der Arbeitstage und das genutzte Verkehrsmittel.

Wer Elster oder eine andere Steuersoftware nutzt, wird automatisch geführt. Wer unsicher ist, ob er mit der einfachen Pauschale oder den tatsächlichen Kosten besser fährt, sollte beide Varianten berechnen. Bei Dienstwagen, komplizierten Arbeitsverhältnissen oder Nebeneinkünften ist die Berechnung komplexer.

Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 (die im Jahr 2026 eingereicht wird) ist der 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat in der Regel bis Ende Februar 2027 Zeit.

Homeoffice-Tage und die Pendlerpauschale: Was gilt 2026?

Ein häufiges Missverständnis: Wer im Homeoffice arbeitet, kann für diese Tage keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Bei gemischter Arbeitswoche — also teils Büro, teils Homeoffice — müssen Arbeitnehmer genau dokumentieren, an welchen Tagen sie tatsächlich pendeln.

Das klingt einfach, ist es aber nicht immer. Wer beispielsweise drei Tage pro Woche ins Büro fährt und zwei Tage remote arbeitet, muss beide Pauschalen anteilig berechnen. Ein Fehler dabei kann entweder zu einer Steuernachzahlung führen — oder zu einer deutlich niedrigeren Erstattung als möglich wäre.

Die Mobilitätsprämie: für Geringverdiener besonders relevant

Wer zu wenig verdient, um von der Pendlerpauschale direkt zu profitieren — also Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags —, hat Anspruch auf die sogenannte Mobilitätsprämie. Diese wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2026 unbefristet verlängert. Sie berechnet sich mit 14 Prozent auf die Pendlerpauschale, die über den Grundfreibetrag hinausgeht, und wird direkt ausgezahlt statt verrechnet. Für Geringverdiener, Teilzeitkräfte und Berufsanfänger kann das eine wichtige Entlastung darstellen.

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung mit der Pendlerpauschale gut selbst zu erledigen. Komplizierter wird es, wenn:

  • Man im Homeoffice arbeitet und keine tägliche Pendelstrecke hat
  • Man mehrere Arbeitsstätten hat oder regelmäßig dienstreist
  • Man neben dem Gehalt Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Nebentätigkeit hat
  • Man bei der Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten (Benzin, Abschreibung, Versicherung) maximale Erstattung erzielen möchte

In all diesen Fällen wird die korrekte Berechnung der Werbungskosten schnell komplex. Ein Steuerberater kann laut Bundessteuerberaterkammer im Durchschnitt eine deutlich höhere Rückerstattung erzielen als Selbstersteller — weil er alle Absetzungsmöglichkeiten kennt und Gestaltungspotenziale nutzt, die vielen Arbeitnehmern unbekannt sind. Dazu gehören etwa die Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen, Fachliteratur, Arbeitsmitteln und Fortbildungskosten als ergänzende Werbungskosten.

Die Abgabefrist für freiwillige Steuererklärungen 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält in der Regel eine automatische Verlängerung bis Ende Februar 2027.

Wer seine Steuern 2026 optimieren möchte und wissen will, ob die neue Pendlerpauschale in der eigenen Situation optimal ausgeschöpft wird, findet auf Expert Zoom qualifizierte Steuerberater für eine erste Einschätzung — auch für eine schnelle Online-Beratung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für individuelle Steuerberatung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.

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